Ratgeber Sachversicherung

Hausratversicherung 2024

Hausratversicherung – sinnvoller Schutz für Ihr Mobiliar bei Diebstahl, Feuer, Sturm und Regen

Hausratversicherung

Damit die Bandbreite der Gegenstände klar wird, die durch eine Hausratversicherung im Schadensfall abgesichert ist, muss erst einmal deutlich sein, was genau den Hausrat ausmacht. Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die in Ihrem Haushalt beweglich sind und die sich im sogenannten Schutzbereich des Hauses befinden.

Bewegliche Gegenstände wären beispielsweise Kleidung, Mobiliar, Elektrogeräte, Spielzeug, Kunstgegenstände usw. Befinden sich diese Gegenstände im Haus, auf der Terrasse oder dem Balkon, in der Waschküche oder im Hobbyraum, also an einem geschützten Ort des Hauses, dann ist die Hausratversicherung wirksam. In Kraft tritt die Hausratversicherung dann, wenn es bei den eben genannten Gegenständen zu einem Schaden kommt, der durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Hagel oder Sturm verursacht wurde. Selbst Ihr Haustier, Ihre Nahrungsmittel und Ihr Heizöl sind durch die Hausratversicherung geschützt.

Wann ist eine Hausratversicherung notwendig?

Die Hausratversicherung tritt dann in Kraft, wenn Ihnen an Gegenständen Ihres Hausrats durch beispielweise einen Brand ein Totalschaden entstanden ist. Wenn Sie die finanziellen Mittel haben, beschädigte Gegenstände ohne weiteres zu ersetzen, oder wenn Sie nur sehr günstige Möbel und Elektrogeräte besitzen, ist eine Hausratversicherung nicht unbedingt notwendig.

Sollten Sie jedoch beispielsweise Kunstsammler sein und diverse Kunstwerke besitzen, oder aber Ihren Haushalt mit einem Mobiliar und Gerätschaften ausgestattet haben, die einen hohen Wert besitzen, dann sollten Sie den Abschluss einer Hausratversicherung unbedingt in Betracht ziehen, denn sollten Ihnen dann durch bestimmte Gegebenheiten Totalschäden an mehreren Gegenständen entstehen, oder Sie verlieren Ihren gesamten Hausrat, dann dürfte der Ersatz dieser Gegenstände finanziell nicht unbedingt zeitnah realisierbar sein.

Das bietet Ihnen eine Hausratversicherung

Im Fall eines Schadens durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus, Hagel oder Sturm ist Ihre Hausratversicherung dazu da, um diesen Schaden finanziell auszugleichen. Dieser Ausgleich läuft bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme. Sollte Ihre Wohnung oder Ihr Haus in einer besonders gefährdeten Gegend für sogenannte Elementarschäden liegen, dann kann durch einen höheren Preis die Hausratversicherung auf diese Bereiche aufgestockt werden. Zu Elementarschäden zählen Schäden, die durch die Natur entstehen, wie beispielsweise durch Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen oder Vulkanausbrüche.

Zusätzlich zum finanziellen Ausgleich des Schadens werden von einer Hausratversicherung auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Bewachung und Schutz übernommen, wenn das Wohnen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus in Folge des Schadens nicht mehr möglich ist. In diesem Fall werden auch Kosten für die Unterbringung in einem Hotel von der Versicherung übernommen.

Der Basistarif einer Hausratversicherung ist der kostengünstigste und beschränkt sich auf die Standardschäden, die am häufigsten in einer Wohnung oder einem Haus vorkommen. Gegenstände wie Möbel, Teppiche, Wertsachen, Kleidung und Elektrogeräte sind durch diesen Tarif bei Einbruch, Raub, Vandalismus, Sturm, Hagel, Brand und Leitungswasserschäden versichert.

Es gibt zum einen Spezialversicherer, die sich auf bestimmte Schadenskategorien am Hausrat spezialisiert haben und durch die Sie zusätzlichen Schutz erhalten. Zum anderen gibt es bei den meisten Versicherern aber die Möglichkeit, den Basistarif gegen einen höheren Preis zu erweitern. Dies kommt oft bezüglich eines Schutzes vor Überspannung vor, wenn es darum geht, den Hausrat und dabei besonders Elektrogeräte gegen einen Blitzeinschlag in Leitungen zu versichern. Mehr und mehr wird diese Komponente sogar in die Basistarife mit eingebunden.

In diesen Fällen hilft die Hausratversicherung nicht

Bestimmte Schadensfälle sind in einer Hausratversicherung nicht inbegriffen. Dies ist der Fall bei:

  • Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig entstehen,
  • Diebstahlschäden, die durch Einschleichen in die Wohnung oder Trickbetrug entstehen,
  • Glasbruchschäden bei nicht vorhandener Glasversicherung,
  • Wasserschäden durch Wasserbetten oder Aquarien und
  • Elementarschäden, wenn keine Erweiterung des Basistarifs vorgenommen wurde.

Entstehen Ihnen Schäden oder Verluste an Gegenständen, die sich nicht im Schutzbereich des Hauses befunden haben, dann sind diese auch nicht durch die Hausratversicherung geschützt.

Da es sich bei dem Hausrat nur um Gegenstände handelt, die in Ihrem Haushalt mobil sind, tritt die Hausratversicherung auch dann nicht in Kraft, wenn Ihnen Schäden an fest mit dem Haus verbundenen Objekten entstehen. Beispiele für derartige Objekte sind Heizungsanlagen, individuelle Einbauküchen und SAT Anlagen. Bei Bauelementen des Hauses, wie dem Dach, den Wänden, den Fenstern oder dem Keller, ist im Fall eines Schadens nicht die Hausrat- sondern die Gebäudeversicherung zuständig.

Schuppen und Gartenhaus in der Hausratversicherung

Damit ein Schuppen oder ein Gartenhaus in Ihrer Hausratversicherung mit inbegriffen sind, müssen sie sich auf dem Grundstück Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses befinden. Auch hierbei gilt wieder: nur die mobilen Gegenstände in den Bauten sind versichert. Fenster oder Türen können durch die Versicherung nicht ersetzt werden.

Bei Schrebergärten kommt es auf die Situation an, denn diese befinden sich oft nicht nah genug am Haus oder der Wohnung. In bestimmen Situationen sind in der Hausratversicherung jedoch Gegenstände inbegriffen, die Sie für höchstens drei Monate in dem Schrebergarten lagern.

So wird die passende Versicherungssumme berechnet

Weil Sie in den meisten Fällen die Originalpreise der Gegenstände Ihres Hausrats nicht mehr wissen sollten, wird zur Berechnung der passenden Versicherungssumme eine allgemeine Formel verwendet. Diese lautet:

Ein Quadratmeter Wohnfläche x 650 Euro = Versicherungssumme

Laut dieser Formel würde es sich bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern um 65.000 Euro als Versicherungssumme handeln. Dieser Summe können Sie dann beispielsweise den Wert Ihres teuren Schmucks oder von Kunstwerken hinzufügen.

Wenn Sie allein nicht in der Lage sind, den Wert Ihres Schmucks oder Ihrer Sammlerstücke zu bestimmen, dann können Sie dabei Hilfe von einem Gutachter in Anspruch nehmen, der eine Schätzung vornimmt. Je nach Versicherer gibt es entweder hauseigene Gutachter oder Kontakte zu Gutachtern.

Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass die festgelegte Versicherungssumme Sie nicht unterversichert. Im Schadensfall würden Sie dann nicht den vollen Wert der beschädigten Gegenstände erstattet bekommen.

Anhand der festgelegten Versicherungssumme und Ihrem Wohnort wird der Beitrag der Hausratversicherung ermittelt. Bezüglich des Wohnorts sind feste Tarifzonen vorhanden, die je nach Schadenswahrscheinlichkeit variieren. Bei größeren Städten wirkt sich die Versicherung deutlich teurer aus, als bei kleinen Städten.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung in Erwägung ziehen, führt dies zu einer Beitragsverringerung für Sie. Mit einer Summe zwischen 150 Euro und 500 Euro an Selbstbeteiligung können Sie bei einer Hausratversicherung rechnen.

Versicherung des Fahrrads durch Hausratversicherung

Im Basistarif einer Hausratversicherung ist das Fahrrad in der Regel nur dann mit inbegriffen, wenn dieses entwendet oder beschädigt wurde, solange es sich in einem Schutzbereich des Hauses oder der Wohnung befunden hat.

Da es sich bei dem Fahrrad um ein beliebtes Diebstahlziel handelt, bieten viele Versicherer eine Zusatzversicherung für Fahrräder an. Dadurch sind diese auch dann versichert, wenn sie sich nicht in einem Schutzbereich befunden haben, als sie entwendet oder beschädigt wurden. Dafür ist jedoch die Sicherung durch ein Schloss Voraussetzung.

Eingeschränkt ist dieser Schutz jedoch durch die Tageszeit. So ist er zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr morgens nur dann gültig, wenn das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum gelagert war.

Diebstahl im Urlaub

Beträgt die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts nicht mehr als drei Monate, dann sind auch dort Gegenstände, die zu Ihrem Hausrat zählen, über die Hausratversicherung geschützt. Doch auch im Urlaub müssen die Gegenstände in einem Schutzbereich des Hotels oder der Ferienwohnung gelagert sein. Auch der Verlust von Bargeld wird durch die Hausratversicherung ersetzt. Ein Vorteil der Hausratversicherung ist, dass diese immer den Neuwert der entwendeten oder beschädigten Gegenstände erstattet und nicht den Zeitwert.

Wenn Ihnen Ihr Handy außerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung entwendet wird, dann greift die Hausratversicherung nur, wenn dies unter Androhung von Gewalt oder bei einem tätlichen Angriff geschehen ist.

Versicherung von Außengegenständen und Haustieren

Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses oder der Wohnung befinden, wie Markisen oder Antennen, sind bei Mietern in der Hausratversicherung enthalten. Eigentümer oder Besitzer dagegen sollten im Vorfeld klären, ob diese Gegenstände nicht doch der Wohngebäudeversicherung angehören. In der Regel sind Gegenstände wie Gartenmöbel durch die Hausratversicherung nur bei Schäden durch Brand versichert, was sich ändert, sobald diese Gegenstände im Haus gelagert werden. Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen das gleiche für außerhalb des Hauses gelagerte Gartenmöbel gilt.

Auch Tiere sind in einer Hausratversicherung inbegriffen. Sollte ein Tier bei einem Brand zu Schaden kommen, dann wird von der Versicherung ein Teil der Tierarztkosten übernommen. Dieser Betrag ist jedoch nur so hoch, wie eine neue Katze kosten würde.

Regelmäßige Überprüfung ist vorteilhaft

Da sich durch neue Errungenschaften oder die Abschaffung alter Gegenstände der Wert Ihres zu versichernden Hausrats mit den Jahren verändert, sollten Sie sich auch regelmäßig Ihre Hausratversicherung noch einmal ansehen und eventuell eine neue Versicherungssumme mit der Versicherung ausmachen, bzw. zunächst erst einmal erneut eine Schätzung durch einen Gutachter vornehmen lassen. Sollten Sie dies nicht tun und im Schadensfall stellt sich heraus, dass die Versicherungssumme mittlerweile viel zu niedrig angesetzt ist, dann tragen Sie die übrig bleibenden Kosten selbst.

Durch die Überprüfung kann sich dann außerdem herausstellen, dass andere Angebote mittlerweile viel besser zu Ihnen passen würden und es kommt zu einem Versicherungswechsel.

Sollten Sie im Besitz wertvoller Kunstwerke, Wertsachen oder Elektrogeräten sein, dann heben Sie die Quittungen für diese Gegenstände außerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung auf, sodass Sie im Fall des Hausratverlustes durch einen Brand beispielsweise in der Lage sind, den Besitz dieser Gegenstände nachzuweisen.

Nach Eintritt des Schadens sollten Sie alles unverändert lassen, damit die Versicherung die Situation einschätzen kann. Sollte es Ihnen aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, die Situation unverändert zu lassen, dokumentieren Sie sie zuerst durch Videos und Fotos.

Welche weiteren Versicherungen sind wichtig?

An Versicherungen gibt es einen ganzen Haufen, in Frage kommen für Sie jedoch lange nicht alle. Dies hängt immer von Ihren Lebensumständen ab. Beispielsweise ist eine Risikolebensversicherung für die Absicherung einer Familie empfehlenswert, die allein durch den Vater finanziell versorgt wird. Im Todesfall des Alleinversorgers wäre die Familie dann abgesichert.

Ganz gleich ob Familie oder alleinstehende Person, eine Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder abschließen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024