Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Grundsicherung

Grundsicherung – das sind die Leistungen aus der gesetzlichen Rente

Grundsicherung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Folgenden „Grundsicherung“ genannt) bezeichnet die finanzielle Unterstützung einer Person, die den notwendigen Lebensunterhalt entweder auf Grund des Alters oder aus gesundheitlichen Gründen auf unabsehbare Zeit nicht mehr selbst aufbringen kann. Ebenso soll die Grundsicherung beim Wiedereintritt in die Arbeitswelt helfen. Die Leistungen der Grundsicherung beinhalten Informationen, Beratung und ausführliche Unterstützung, die durch einen persönlichen Ansprechpartner gewährleistet wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beanspruchen zu können?

Voraussetzung für die Beanspruchung der Grundsicherung ist die sogenannte Hilfebedürftigkeit. Diese besteht, wenn eine Person den eigenen Lebensunterhalt nicht zu genüge oder sogar gar nicht mehr aus eigenen Mitteln oder Kräften – das heißt weder aus eigenem Einkommen, Vermögen oder Arbeitskraft – bestreiten kann. Gelten Personen als Leistungsberechtigt, müssen sie durch Anträge auf Sozialleistungen gegen die Hilfebedürftigkeit angehen. Zusätzliche Bedingungen für die Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung sind

  • das Erreichen der Altersgrenze oder
  • das Beenden des 18. Lebensjahres und der Nachweis der dauerhaften Erwerbsminderung.

Die Altersgrenze hängt vom Geburtsdatum der Person ab. Sie liegt bei 65 Jahren für Personen, die bis zum 31. Dezember 1946 geboren sind. Für Personen, die nach diesem Stichtag geboren wurden, liegt die Altersgrenze höher.

Leistungsberechtigte müssen darüber hinaus ab dem Alter von 63 Jahren eine vorzeitige Altersrente beantragen. Erfüllen Leistungsberechtigte diese Pflicht nicht, kommt es zur Antragstellung durch das Jobcenter. Eine Ausnahme wird jedoch gemacht, und somit auf die Pflicht zur vorzeitigen Altersrente verzichtet, wenn dies negative Auswirkungen auf den Leistungsberechtigten haben würde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Rente entfallen würde oder eine Erwerbstätigkeit vorliegt oder bevorsteht. Entsteht durch die Rente erst eine Hilfebedürftigkeit, entfällt die Verpflichtung zur Rente ebenfalls.

Die Voraussetzung zur Beanspruchung der Grundsicherung für Personen zwischen 19 Jahren und der Altersgrenze ist die dauerhafte Einschränkung des Leistungsvermögens aus medizinischen Gründen, wie beispielsweise durch Behinderungen oder Krankheiten. Wenn es einer Person aus diesen Gründen also dauerhaft nicht mehr möglich ist unter den normalen Arbeitsbedingungen über drei Stunden täglich zu arbeiten, so gilt diese Person als erwerbsgemindert. Die Minderung wird als dauerhaft bezeichnet, wenn eine Änderung dieses Zustandes unwahrscheinlich scheint.

Die zuständigen Sozialhilfeträger und die Rentenversicherungsträger sind für die Beratung und für Informationen hinsichtlich der Grundsicherung verantwortlich.

Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

Die Grundsicherung gemäß SGB XII umfasst grundlegende und zusätzliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Regelbedarf deckt tägliche Bedürfnisse wie Kleidung, Lebensmittel und Körperpflege ab. Für erwerbsfähige Empfänger gibt es Arbeitslosengeld II, während nichterwerbsfähige Sozialgeld erhalten. Die Pauschalleistungen werden jährlich angepasst, um Preisänderungen Rechnung zu tragen. Zusätzlich gibt es Mehrbedarfe für spezielle Gruppen wie werdende Mütter oder Alleinerziehende und Unterstützung für Bildung und Teilhabe, insbesondere für Kinder und junge Erwachsene. Leistungen können auch in Form von Darlehen für Mietschulden oder als Einstiegsgeld für den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben gewährt werden. Die Grundsicherung erstreckt sich ebenfalls auf Personen in stationären Einrichtungen, wobei die Lebenskosten entsprechend den lokalen Mietpreisen angepasst werden. Insgesamt zielt die Grundsicherung darauf ab, Hilfebedürftigen die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen und ihre finanzielle Not zu lindern.

Wie ist der Verzicht auf Unterhaltsrückgriff bei der Grundsicherung geregelt?

Bei der Grundsicherung entfällt der Unterhaltsrückgriff für Eltern und Kinder, sowie die Kostenerstattung von Seiten der Erben. Der Anspruch auf Grundsicherung entfällt nur, wenn die Verwandten ersten Grades ein erheblich hohes Einkommen haben. Dafür muss deren Gesamteinkommen pro Jahr mindestens 100.000 Euro betragen. Ist dies der Fall, dann kann die Hilfe zum Lebensunterhalt wieder in Anspruch genommen werden und der Unterhaltsrückgriff bei unterhaltspflichtigen Verwandten tritt wieder ein.

Wie erfolgt die Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung?

Die Unklarheit objektiver Gegebenheiten kann dazu führen, dass der Träger der Sozialhilfe die Erwerbsminderung für einen Antragsteller, der noch nicht die Altersgrenze erreicht hat, nachprüfen lassen möchte. Für die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung ist in jedem Fall die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Dies ist unabhängig davon ob eine Rente bezogen wird. Voraussetzung dafür, dass die Rentenversicherung die Feststellung überhaupt veranlasst, ist das Vorliegen des Anspruchs auf Grundsicherung durch die Hilfebedürftigkeitsprüfung.

Was sind die Unterschiede zwischen der Grundsicherung der Deutschen Rentenversicherung und dem Bürgergeld?

Die Grundsicherung der Deutschen Rentenversicherung zielt darauf ab, älteren oder dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ein Existenzminimum zu sichern. Sie wird gemäß SGB XII gewährt und berücksichtigt Einkommen und Vermögen der Antragsteller.

Das Bürgergeld, welches 2023 das Arbeitslosengeld II ablöste, richtet sich an erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern können. Es wird vom Jobcenter verwaltet und umfasst finanzielle Unterstützung sowie Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration.

Die Hauptunterschiede liegen in der Zielgruppe, der Verwaltung und den ergänzenden Maßnahmen zur Unterstützung. Die Grundsicherung fokussiert auf ältere und erwerbsgeminderte Personen und wird durch Sozialämter verwaltet, während das Bürgergeld allen erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen offensteht und zusätzlich Arbeitsmarktintegration anbietet.

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Aktualisiert am 12. Juni 2024