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Um die Qualität der Pflegedienste zu gewährleisten werden festgelegte Expertenstandards anhand von wissenschaftlich fundierten und fachlich abgestimmten Verfahren ermittelt.
Die derzeit vorhandenen Expertenstandards sind: Dekubitusprophylaxe in der Pflege, Entlassungsmanagement in der Pflege, Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten und chronischen Schmerzen, Sturzprophylaxe in der Pflege, Förderung der Harnkontinenz in der Pflege, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden und Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Zur Überprüfung der Qualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) eingesetzt. Diese Prüfer bewerten den Pflegezustand der Patienten, deren Zufriedenheit mit der Pflege und die Angemessenheit der Pflegemaßnahmen. Wichtige Prüfkriterien sind auch das Vorhandensein von Mangelernährung oder Druckgeschwüren.
Pflegeeinrichtungen und -dienste werden mindestens einmal jährlich geprüft. Bei ambulanten Diensten muss die Prüfung einen Tag vorher angekündigt werden, während Pflegeheime keine Vorankündigung erhalten. Zusätzliche Prüfungen können durchgeführt werden, falls häufig Beschwerden von Patienten oder Angehörigen vorliegen. Auch die Abrechnung der Pflegeleistungen wird kontrolliert.
Die Prüfinstanzen MDK und PKV handeln im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen und bieten neben der Qualitätsprüfung auch Beratungen zur Qualitätsverbesserung an. Informationen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen sind in Transparenzberichten zusammengefasst, die kostenfrei im Internet, in Pflegestützpunkten oder direkt in den Einrichtungen verfügbar sind. Diese Berichte enthalten das Datum der letzten Prüfung und die Ergebnisse, und sollen für die Öffentlichkeit gut sichtbar in den Einrichtungen ausgehängt werden.
Pflegenoten der Pflegedienste
Wird die Pflegeheime Pflegedienste Qualität von Prüfern des MDK oder PKV vorgenommen, haben diese bestimmte Bereiche, die sie überprüfen sollen und denen sie dann sogenannte Pflegenoten zuordnen sollen. Abschließend kommt zu den jeweiligen Teilnoten noch eine Gesamtbewertung hinzu. In den Pflegeheimen liegt der Fokus der Prüfung darauf, wie
- die Pflege und medizinischen Versorgung der Versicherungsnehmer gewährleistet wird,
- mit demenzkranken Patienten umgegangen wird,
- die Betreuung und Alltagsgestaltung realisiert wird und
- das Wohnen, die Verpflegung, die Hauswirtschaft und die Hygiene organsiert ist und abläuft.
Im Gegensatz dazu konzentrieren sich die Prüfer bei den ambulanten Pflegediensten auf die pflegerischen Leistungen im Allgemeinen, die pflegerischen Leistungen, die von Ärzten verordnet wurden und die Dienstleistungen und Organisation. Neben den Ergebnissen der Prüfer, zählen auch Befragungen von den Kunden bzw. der Patienten in den Heimen zum Ergebnis der Prüfung. Weitere Aspekte, die betrachtet werden, sind beispielsweise die Bereitstellung von Hausärzten, Fachärzten und Zahnärzten in den Pflegeheimen sowie die Gewährleistung von Arzneimitteln.
Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen auch wissenschaftliche Aspekte in die Vergabe der Pflegenoten miteinfließen, da das bisherige Konzept nicht ausreichend beurteilen kann, ob der Standard der betrachteten Pflegeeinrichtung eine derart hochwertige Pflege bietet, wie sie nach den neuesten pflegefachlichen Kenntnissen möglich wäre. Damit das festgelegte Ziel erreicht wird, für die Pflegeheime im Jahr 2020 und die ambulanten Pflegedienste im Jahr 2020 die Pflege-Transparenzvereinbarungen komplett umzustrukturieren, müssen einmal die Selbstverwaltungspartner das Verfahren zur Qualitätsprüfung anhand von wissenschaftlichen Kenntnissen verändern. Zweitens ist aber auch der neue Pflege- und Qualitätsausschuss wichtig, der gemeinsam mit wissenschaftlich qualifizierten Geschäftsstellen die Entscheidungsstruktur anpasst.
Qualitätsmängel Pflegedienste
Wenn Landesverbände der Pflegekassen in Qualitätsberichten deutliche Mängel bei Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten feststellen, ziehen sie Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und des Prüfdienstes der Privaten Krankenversicherung (PKV) heran und führen Befragungen durch. Bei festgestellten Mängeln erlassen die Pflegekassen Mängelbescheide, die eine Frist zur Behebung vorgeben. Bis zur Mängelbeseitigung erfolgen Kürzungen der Pflegevergütungen. Bei gravierenden Mängeln kann der Versorgungsvertrag mit den Einrichtungen sofort gekündigt werden.
Zusätzlich ermöglicht das zweite Pflegestärkungsgesetz dem MDK und der PKV, unangekündigte Abrechnungsprüfungen sowohl in Pflegeheimen als auch bei ambulanten Diensten durchzuführen, um Abrechnungsbetrug zu minimieren. Seit dem Gesetz zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen 2016 arbeiten Kranken- und Pflegekassen eng mit Kassenärztlichen Vereinigungen, berufsständischen Kammern und Staatsanwaltschaften zusammen, um finanzielle Unregelmäßigkeiten und Betrug zu bekämpfen. Hinweise auf Fehlverhalten können auch anonym eingereicht werden.
Pflegeberatung bei Pflegedienste
Pflegekassen und private Versicherer müssen berechtigten Personen, darunter Versicherte, die bereits Leistungen beziehen, Antragsteller und deren Angehörige, eine Pflegeberatung anbieten. Diese Beratung wird von spezialisierten Pflegeberatern durchgeführt und kann entweder direkt bei einem Berater oder über einen Beratungsgutschein bei einer neutralen Stelle stattfinden. Die Beratung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung erfolgen und kann auf Wunsch auch zu Hause durchgeführt werden. Sie dient dazu, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und geeignete Leistungen zu identifizieren, einschließlich Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Pflegeberater benötigen eine spezifische Ausbildung und Berufserfahrung in relevanten Bereichen wie Sozialversicherung, Altenpflege oder Sozialarbeit und müssen sich weiterbilden. Pflegestützpunkte bieten ebenfalls Pflegeberatungen an, wobei Mitarbeiter verschiedener sozialer und medizinischer Dienste zusammenarbeiten, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten. Antragsteller können bei Unzufriedenheit den Berater wechseln
Pflegeberatung zu Hause
In einigen Fällen ist eine Pflegeberatung keine freiwillige Leistung sondern etwas, dass die Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen müssen. Dies ist der Fall, wenn die einzige Leistung, welche die Pflegebedürftigen von der Pflegeversicherung erhalten, das Pflegegeld ist. Auch hier findet die Einordnung wieder nach dem Pflegegrad statt, sodass Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 jedes halbe Jahr eine Pflegeberatung bei sich zuhause durchführen lassen müssen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5 muss dies sogar jedes Vierteljahr stattfinden. Liegt bei Pflegebedürftigen der Pflegegrad 1 vor, sind diese nicht dazu verpflichtet, eine Pflegeberatung mitzumachen, können dies auf Wunsch jedoch einmal pro Halbjahr tun. Das gleiche gilt für Pflegebedürftige mit ambulanten Pflegesachleistungen. Zu den Stellen, von denen die Pflegeberatungen zuhause durchgeführt werden dürfen, gehören
- zugelassene Pflegedienste,
- neutrale und unabhängige Beratungsstellen, die eine pflegefachliche und von den Landesverbänden der Pflege anerkannte Kompetenz vorweisen können,
- Pflegeberater der Pflegekassen,
- Berater der kommunalen Gebietskörperschaften mit vorausgesetzter pflegefachlicher Kompetenz.
Personen, die schwerstkrank sind und deshalb eine Palliativversorgung benötigen, haben seit dem Jahr 2016 einen Anspruch auf Beratung und Hilfestellung der Pflegekassen, die bei der Auswahl von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung unterstützen und beraten sollen. In die Beratung fließen in der Regel auch Informationen darüber ein, welche Absicherungen für derartige Lebenssituationen vorgenommen werden sollten (z.B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen).
Kosten mobiler ambulanter Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste bieten eine flexible Unterstützung für Pflegebedürftige direkt zu Hause. Organisationen wie die Caritas stellen mobile Pflegedienste bereit, die in der Nähe von Wohnorten operieren, um so eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.
Die Kosten für solche Dienste variieren und sind in der Preisliste der jeweiligen Anbieter detailliert aufgeführt. Es lohnt sich, die Preislisten verschiedener ambulanter Dienste zu vergleichen, um eine passende und kostengünstige Pflegeoption zu finden. Diese Dienste reichen von grundlegender Körperpflege bis hin zu medizinischer Betreuung, wodurch sie eine wichtige Rolle in der Aufrechterhaltung der Lebensqualität pflegebedürftiger Personen spielen.