Ratgeber Gesetzliche Krankenkasse

Krankengeld für Selbstständige

Krankengeld für Selbstständige: Anspruch, Höhe und steuerliche Aspekte

Krankengeld Selbstständige
Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Das Krankengeld soll den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, ausgleichen.
..

Wie können Selbstständige Anspruch auf Krankengeld erheben und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die wichtigsten Schritte:
..
  1. Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sollten sich über die Beitragshöhe und Leistungen der Krankenkassen informieren, um eine geeignete Krankenkasse auszuwählen.
  2. Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen: Sie sollten sich von einem Arzt eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen. Diese Bescheinigung muss bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  3. Antrag auf Krankengeld stellen: Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, müssen Sie einen Antrag auf Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse stellen. Der Antrag kann bei der zuständigen Krankenkasse angefordert oder online heruntergeladen werden.
  4.  Einkommensnachweise: Um die Höhe des Krankengeldes zu berechnen, müssen Selbstständige ihre Einkommensnachweise, wie z.B. die Einkommensteuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen, der letzten zwölf Monate einreichen.
  5. Wartezeit von sechs Wochen: Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach einer Wartezeit von sechs Wochen, die vom Selbstständigen selbst zu überbrücken ist.
  6. Selbsteinschätzungsbogen: Einige Krankenkassen fordern von Selbstständigen zusätzlich einen Selbsteinschätzungsbogen an, um die Höhe des Krankengeldes zu ermitteln.

Ab wann und wie lange erhalten Selbstständige Krankengeld, und wie berechnet sich die Höhe des Krankengeldes?

Die Auszahlung des Krankengeldes beginnt in der Regel nach einer Wartezeit von sechs Wochen, die vom Selbstständigen selbst zu überbrücken ist. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen des Selbstständigen. Hier gelten folgende Messgrößen:

Krankengeld für Selbstständige

Höhe

Krankengeldsatz

70 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der letzten drei Jahre

Mindestbemessungsgrundlage

1.132 Euro pro Monat

Höchstgrenze

116,38 Euro pro Tag

Dauer des Anspruchs

78 Wochen (18 Monate) innerhalb von 3 Jahren

Die Höhe des Krankengeldes ist auf die Höchstgrenze begrenzt und darf nicht höher sein als der Verdienstausfall. Es gibt zudem auch eine Mindestbemessungsgrundlage. Liegt das tatsächliche Einkommen darunter, stuft die Krankenkasse den Versicherten so ein, als würde dieser in Höhe der Mindestbemessungsgrundlage pro Monat verdienen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Selbstständige, sich zusätzlich gegen längere Krankheitsphasen abzusichern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zusätzlich gegen längere Krankheitsphasen abzusichern:

  1. Private Krankentagegeldversicherung: Eine private Krankentagegeldversicherung bietet Selbstständigen eine finanzielle Absicherung bei Krankheit. Das Krankentagegeld wird in der Regel ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt und kann individuell vereinbart werden.
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Selbstständige gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft ab, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.
  3. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet eine finanzielle Absicherung, wenn Selbstständige aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, ihrer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen und auch keine andere Tätigkeit ausüben können.
  4. Betriebliche Krankenversicherung: Eine betriebliche Krankenversicherung bietet Selbstständigen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen wie z.B. Zahnersatz oder alternative Heilmethoden in Anspruch zu nehmen.

Gibt es Fristen oder Meldepflichten, die Selbstständige beachten müssen, um Krankengeld zu erhalten?

Ja, es gibt bestimmte Fristen und Meldepflichten. Wenn ein Selbstständiger erkrankt und nicht arbeiten kann, sollte er so früh wie möglich seine Krankenkasse informieren. In der Regel muss die Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag bei der Krankenkasse gemeldet werden. Dabei ist es wichtig, dass der Selbstständige die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angibt.

Selbstständige müssen außerdem eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Diese Bescheinigung muss spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, muss der Selbstständige einen Antrag auf Krankengeld stellen. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Welche steuerlichen Aspekte sollten Selbstständige bei der Inanspruchnahme von Krankengeld berücksichtigen?

Das Krankengeld ist als Lohnersatzleistung von der Steuer befreit. Für Selbstständige gilt hierbei grundsätzlich das Gleiche wie für Arbeitnehmer: Krankengeld ist steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das erhaltene Krankengeld den persönlichen Steuersatz erhöht.

Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er besagt, dass bestimmte Einkommensarten, die selbst steuerfrei sind, dennoch bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden. Das heißt, dass diese Einkünfte den Steuersatz erhöhen, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

Konkret bedeutet das, dass das steuerfreie Einkommen, wie zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, bei der Berechnung des Steuersatzes mit einbezogen wird, um die Höhe der Steuer auf das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln. Der Zweck des Progressionsvorbehalts ist es, sicherzustellen, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen.

Was passiert, wenn ein Selbstständiger während des Bezugs von Krankengeld erneut erkrankt?

Falls ein Selbstständiger während des Bezugs von Krankengeld erneut erkrankt, wird eine erneute Überprüfung der Zahlung des Krankengeldes durchgeführt. Die Krankenkasse prüft in diesem Fall, ob die neue Erkrankung mit der vorherigen Erkrankung in Zusammenhang steht oder ob es sich um eine neue Krankheit handelt.

Ist die neue Erkrankung eine Folge der vorherigen, wird das Krankengeld in der Regel nahtlos weitergezahlt. Handelt es sich um eine neue Krankheit, muss der Selbstständige eine erneute Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann noch einmal, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld erfüllt sind.

Es ist wichtig, dass Selbstständige jede neue Erkrankung unverzüglich ihrer Krankenkasse melden, um eine Unterbrechung der Zahlung des Krankengeldes zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Wahl des Anspruchs auf Krankengeld auf die Versicherungsleistungen aus?

Die Wahl des Anspruchs auf Krankengeld kann Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen haben. Wenn ein Selbstständiger sich dazu entscheidet, einen niedrigeren Anspruch auf Krankengeld zu wählen, um dadurch seine Beiträge zur Krankenversicherung zu senken, hat dies zur Folge, dass im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit die Höhe des Krankengeldes geringer ausfällt. Das bedeutet, dass der Selbstständige möglicherweise finanzielle Einbußen hat, da das Krankengeld in der Regel niedriger ist als das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit.

Umgekehrt gilt: Wenn ein Selbstständiger einen höheren Anspruch auf Krankengeld wählt, um im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit besser abgesichert zu sein, führt dies in der Regel zu höheren Beiträgen zur Krankenversicherung. Die Höhe des Krankengeldes ist jedoch dann auch höher und bietet somit eine bessere finanzielle Absicherung.

Es ist daher wichtig, dass Selbstständige bei der Wahl des Anspruchs auf Krankengeld abwägen, welche Variante für sie die beste ist. Hierbei sollten auch die persönlichen Umstände und die finanzielle Situation berücksichtigt werden.

Wie wird der Anspruch auf Krankengeld bei Selbstständigen mit mehreren Einkommensquellen berechnet?

Bei Selbstständigen mit mehreren Einkommensquellen wird der Anspruch auf Krankengeld auf Basis des Gesamteinkommens berechnet. Das bedeutet, dass alle Einkommensquellen berücksichtigt werden, um die Höhe des Krankengeldes zu ermitteln.

Dabei werden die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate herangezogen. Wenn ein Selbstständiger beispielsweise neben seiner selbstständigen Tätigkeit auch noch Einkommen aus einer Festanstellung oder aus Vermietung und Verpachtung hat, werden alle Einkommensquellen in die Berechnung einbezogen.

Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt in der Regel auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate. Hierbei werden auch Schwankungen im Einkommen berücksichtigt, beispielsweise wenn ein Selbstständiger in bestimmten Monaten besonders hohe Einkünfte erzielt hat.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Krankengeldes bei Selbstständigen aufgrund der Mindestbemessungsgrundlage nach unten begrenzt ist.

Wie wirkt sich die Inanspruchnahme von Krankengeld auf die Altersvorsorge aus?

Die Inanspruchnahme von Krankengeld kann sich auf die Altersvorsorge auswirken, da während des Bezugs von Krankengeld in der Regel weniger Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dadurch können sich möglicherweise Rentenansprüche mindern.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, die Rentenversicherungsbeiträge während des Bezugs von Krankengeld in gleicher Höhe fortzuführen. Hierfür muss der Selbstständige bei seiner Krankenkasse eine sogenannte “freiwillige Weiterversicherung” beantragen und die Beiträge tragen.

Wie sieht es mit der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus und wie unterscheidet sie sich vom Krankengeld?

Für Selbstständige ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit besonders wichtig, da sie im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit ohne entsprechenden Versicherungsschutz schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Anders als Angestellte haben Selbstständige nämlich keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine monatliche Rente, die sich am Versicherungsschutz und der Schwere der Berufsunfähigkeit orientiert. Im Gegensatz zum Krankengeld, das nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird, kann die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Eintritt ins Rentenalter gezahlt werden.

Im Vergleich zum Krankengeld unterscheidet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in der Art der Absicherung. Während das Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankentagegeldversicherung abgedeckt wird, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine eigenständige Versicherung, die separat abgeschlossen werden muss.

Es ist wichtig, dass Selbstständige sich ausreichend gegen Berufsunfähigkeit absichern, da diese Absicherung langfristigen Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit bietet und somit einen wichtigen Bestandteil der persönlichen Risikoabsicherung darstellt.

Vergleich Private Krankenversicherung


Krankengeldrechner

Aktualisiert am 19. April 2024