Die Künstlersozialabgabe zur Künstlersozialkasse wurde 2023 auf 5% angehoben. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten beschäftigen, müssen sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) registrieren lassen. Alle an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven stellt eine anfangs vielleicht widersprüchliche Kombination dar, denn sie eröffnet Freischaffenden den Weg zu einer freiwilligen Pflichtversicherung. Anders gesagt ermöglicht die KSK den Künstlern und Publizierenden, auch ohne Festanstellung Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu sein.
Die Künstlersozialabgabe, also der Beitrag, ist in der Künstlersozialkasse dabei um ein vielfaches niedriger als es eine Privatversicherung wäre; nicht zuletzt weil nur die Hälfte der Summe als KSK Versicherung entrichtet werden muss. Die andere Hälfte trägt die Institution selbst. Sinn und Zweck liegt vor allem in einem sozialen Ausgleich der freien Berufsstände.
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben. Der Prozentsatz wird bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine “Künstlersozialabgabe – Verordnung” vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Prozentsätze pro Kalenderjahr für die Berechnung der Künstlersozialabgabe
- 2020: 4,2 %
- 2021: 4,2 %
- 2022: 4,2 %
- seit 2023: 5,0 %
Künstlersozialkasse Antrag
Grundsätzlich kann jeder Freischaffende bei der Künstlersozialkasse einen Antrag für auf Mitgliedschaft stellen. Ein entsprechendes Formular lässt sich jederzeit auf der Homepage der KSK Versicherung herunterladen. Jedoch besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme. Wer in den sogenannten „Katalogberufen“ arbeitet, hat allerdings sehr gute Chancen. Darunter versteht man klassische Künstler- beziehungsweise Publizisten-Tätigkeiten wie Journalist, Musiker, Drehbuchautor, Balletttänzer oder dergleichen mehr.
Ansonsten zählt für die KSK besonders die künstlerische Intension der Arbeit, die eventuell mit aktuellen Projekten untermauert werden muss. Immer wieder ein kleines Streitthema, da beispielsweise Goldschmiede oder Tätowierer aus ihrer Sicht ungerechtfertigt aus dem Raster der KSK Versicherung fallen.
Zudem sollte der Antragsteller Nachweise darüber erbringen, dass er mit seiner Tätigkeit auch tatsächlich imstande ist, regelmäßig Geld und einen gewissen Mindestlohn zu verdienen. Es empfehlen sich Rechnungen, Kundenaufträge oder Wirtschaftspläne. Ein bereits ausgeübter Mini-Job hat im Übrigen keine Auswirkung auf die Entscheidung – es besteht lediglich die Verpflichtung diesen zu melden. Eine Festanstellung dagegen schließt eine Mitgliedschaft generell aus.
Künstlersozialkasse: Online-Meldung
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet Künstlern und Publizisten die Möglichkeit, ihre Meldungen und Beiträge online zu verwalten. Über das Online-Portal der KSK können Selbständige ihre Einnahmen melden, Änderungen ihrer persönlichen Daten vornehmen und die jährlichen Einkommenserklärungen abgeben. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet und ermöglicht eine effiziente und sichere Übermittlung der erforderlichen Informationen. Zudem können Arbeitgeber, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen, ihre Abgaben über das Online-System der KSK melden und verwalten. Die Online-Meldung spart Zeit, reduziert den Papieraufwand und erleichtert die Kommunikation mit der KSK.
Anfängerstatus und Ausnahme von den Mindesteinnahmen zur Künstlersozialkasse
Die ersten drei Jahre fällt ein neues Mitglied nach bewilligtem Antrag unter die Anfängerregelung. Das heißt er darf in dieser Zeit ohne Konsequenzen unter der geltenden Grenze des Arbeitseinkommens bleiben. Bei Unterbrechung der freischaffenden Tätigkeit passt sich die Dauer entsprechend an und verlängert sich. Der minimale Künstlersozialkasse Beitrag berechnet sich in diesem Fall nach der Mindestgrenze.
Berufsanfänger auf Bundesebene nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum. Als Berufsanfänger gilt ein Künstler/Publizist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme seiner selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit.
Künstlersozialkasse Finanzierung
Ihre finanziellen Mittel erhält die Künstlersozialkasse aus unterschiedlichen Quellen. Zum einen fließt der Künstlersozialkasse der Beitrag der Mitglieder in den Topf. Zum anderen müssen Verwerter künstlerischer Leistungen wie Musiklabels oder Verlage eine Künstlersozialabgabe leisten, wenn sie von der Arbeit eines Künstlers oder Publizisten profitieren. Als dritter Zweig erfolgt eine Förderung des Bundes, die etwa zwanzig Prozent des Gesamtetats ausmacht.
Zur Beitragsberechnung zieht die Künstlersozialkasse stets eine Jahresschätzung heran. Die Schätzung nimmt dabei der Versicherungsnehmer selbst vor. Sie sollte möglichst realistisch ausfallen und bei absehbaren Änderungen zeitnah korrigiert werden. Der Beitrag wird monatlich erhoben und richtet sich prozentual nach den üblichen Beiträgen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dieser wird direkt an die KSK entrichtet.
Durchschnittliches Jahreseinkommen der aktiv Versicherten in der KSK
Bereich und Geschlecht | unter 30 | 30-40 | 40-50 | 50-60 | über 60 | insgesamt |
Wort | ||||||
männlich | 19.879 | 23.504 | 28.171 | 27.797 | 22.148 | 25.695 |
weiblich | 19.043 | 19.201 | 19.660 | 20.450 | 17.920 | 19.551 |
insgesamt | 19.357 | 20.815 | 23.162 | 23.775 | 20.282 | 22.349 |
Bildende Kunst | ||||||
männlich | 19.203 | 21.406 | 24.553 | 22.537 | 16.835 | 21.447 |
weiblich | 14.999 | 15.352 | 16.646 | 15.728 | 12.080 | 15.337 |
insgesamt | 17.025 | 18.256 | 20.368 | 19.045 | 14.958 | 18.416 |
Musik | ||||||
männlich | 17.035 | 16.993 | 18.157 | 17.214 | 15.852 | 17.115 |
weiblich | 12.643 | 11.984 | 12.665 | 13.085 | 12.404 | 12.623 |
insgesamt | 15.623 | 14.971 | 15.817 | 15.499 | 14.613 | 15.310 |
Darstellende Kunst | ||||||
männlich | 17.777 | 19.855 | 23.359 | 22.251 | 20.911 | 23.039 |
weiblich | 13.749 | 14.634 | 16.228 | 16.618 | 14.542 | 14.793 |
insgesamt | 15.916 | 17.226 | 19.712 | 19.485 | 18.058 | 18.875 |
Alle Bereiche | ||||||
männlich | 17.777 | 19.855 | 23.359 | 22.251 | 18.268 | 21.069 |
weiblich | 13.749 | 14.634 | 16.228 | 16.618 | 14.142 | 15.634 |
insgesamt | 15.916 | 17.226 | 19.712 | 19.485 | 16.604 | 18.454 |
Beurteilung der Künstersozialkasse Versicherung
Gegner der Künstlersozialkasse kritisieren vor allem die ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigte Sonderstellung der dort Versicherten. Anders als kleine Gewerbe oder anderweitig Selbstständige werden sie quasi vom Steuerzahler unterstützt. Dieses Geld fehle an anderer Stelle.
Befürworter hingegen schätzen den sozialen Ausgleich, den die Künstlersozialkasse leistet. Sie halten den Antrag für offen und flexibel genug und die Künstlersozialkasse selbst für ein wichtiges Instrument, um Kulturzweige am Leben zu erhalten, die wohl sonst keine Existenzgrundlage besäßen.
Aktualisiert am 18. September 2024