Ratgeber Unterhalt

Kindesunterhalt

Kindesunterhalt berechnen mit dem Kindesunterhalt-Rechner

Beim Kindesunterhalt sind viele Eltern sich nicht bewusst, dass der Unterhalt für ihr Kind nicht nur ihre Pflicht ist, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Kindesunterhalt wissen sollten und worauf Sie bei der Berechnung achten müssten. Der Kindesunterhalt ist nach der Düsseldorfer Tabelle in Deutschland geregelt. In der Tabelle sind die Unterhaltsbeträge für Kinder unter 18 Jahren aufgeführt, die von einem Elternteil zum anderen zu zahlen sind. Die Tabelle gilt sowohl für getrennt lebende als auch für geschiedene Eltern.

Der Kindesunterhalt ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Kinder, die nicht bei beiden Eltern leben. In Deutschland wird der Kindesunterhalt durch das sogenannte Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Der Anspruch auf den Kindesunterhalt besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. In manchen Fällen kann der Anspruch jedoch auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehen, zum Beispiel wenn das Kind noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht.

Wer ist zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet?

In der Regel ist derjenige Elternteil verpflichtet, den Kindesunterhalt zu zahlen, bei dem das Kind nicht lebt. Wenn beispielsweise das Kind bei seiner Mutter lebt und der Vater nicht im selben Haushalt wohnt, so ist der Vater grundsätzlich verpflichtet, den Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wer den Unterhalt zahlen soll, kann ein Richter entscheiden. In diesem Fall müssen beide Eltern ihre finanzielle Situation offenlegen und der Richter entscheidet dann, wer den Unterhalt zahlen muss.

Wie bestimmt die Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt?

Aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024

Unterhalt gegenüber…

Selbstbehalt

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung)

Unterhaltspflichtiger erwerbstätig

1.450 Euro

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung)

Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig

1.200 Euro

anderen volljährigen Kindern

1.750 Euro (Wohnkosten von 650 EUR Warmmiete enthalten)

Studierender der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt

930 Euro (Wohnkosten von 410 EUR Warmmiete enthalten)

Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes (falls erwerbstätig)

1.600 Euro (Wohnkosten von 580 EUR Warmmiete enthalten)

Ehegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes (falls nicht erwerbstätig)

1.475 Euro (Wohnkosten von 580 EUR Warmmiete enthalten)



Düsseldorfer Tabelle 2024

Sie möchten die Düsseldorfer Tabelle als PDF erhalten?



Wir senden Ihnen diese gerne per E-Mail zu. Bitte tragen Sie dazu Ihre E-Mail hier ein!


Höhe des Mindestunterhalts nach Altersgruppen

Altersstufen

Mindestunterhalt

Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des  6. Lebensjahres)

480 EUR

Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

551 EUR

Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)

645 EUR

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder betragen 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.

Wie kann der Kindesunterhalt mit einem Rechner ermittelt werden?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und der Anzahl der Kinder, die unterhalten werden müssen. Im Allgemeinen gilt: Je mehr Kinder unterhalten werden müssen und je höher das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist, desto höher ist auch der Kindesunterhalt. Mit der Düsseldorfer Tabelle gibt eine Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Unterhaltsrechner



In der Regel wird der Kindesunterhalt monatlich gezahlt. In den meisten Fällen tragen die Eltern das Geld für ihr Kind gemeinsam auf. Wenn jedoch ein Elternteil allein für das Kind sorgt, kann dieser auch den gesamten Unterhalt allein bezahlen.

Wann endet die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt?

In der Regel ist der unterhaltspflichtige Elternteil verpflichtet, den Unterhalt bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu zahlen. In manchen Fällen kann der Anspruch jedoch auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehen, zum Beispiel wenn das Kind noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht.

Welche zusätzlichen Kosten können beim Kindesunterhalt anfallen?

Wenn du den Kindesunterhalt berechnen möchtest, musst du auch die Kosten für Unterkunft und Heizung einbeziehen. Diese Kosten können sehr unterschiedlich sein und hängen von der Größe des Haushalts und der Wohnsituation ab. In der Regel werden die Kosten für Unterkunft und Heizung pro Person berechnet. Wenn du also zwei Kinder hast, musst du die Kosten für Unterkunft und Heizung für drei Personen berechnen. Außerdem musst du die Kosten für Strom, Gas, Wasser und Telefon einbeziehen.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts mindestens zum Leben verbleiben muss. Dieser Selbstbehalt wird in Deutschland durch die Düsseldorfer Tabelle geregelt und variiert je nach den Lebensumständen des Unterhaltspflichtigen.

Diese Beträge sollen sicherstellen, dass der Unterhaltspflichtige seine grundlegenden Lebenskosten decken kann, und sind regelmäßig Anpassungen unterworfen, um den veränderten Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.

Wo kann man Beratung zum Thema Kindesunterhalt erhalten?

Wenn Ihr Kind von Ihnen betreut wird, können Sie Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt bekommen. Bei Bedarf können Sie auch eine Beistandschaft beantragen. Das bedeutet, dass wenn Ihr Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil hat, das Jugendamt Ihnen hilft, den Unterhaltsanspruch durchzusetzen. Sie können jederzeit selbst entscheiden, ob und wie das Jugendamt tätig wird – zum Beispiel auf welche Weise es den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen soll. Volljährige Kinder haben bis zum vollendeten 21. Lebensjahr die Möglichkeit, sich vom Jugendamt zum Thema Unterhalt beraten und unterstützten zu lassen.

Wie kann man Kindesunterhalt in der Steuererklärung geltend machen?

Kindesunterhalt kann in Deutschland nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. Zahlungen für den Kindesunterhalt fallen unter die private Lebensführung und sind daher steuerlich nicht abzugsfähig. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, die Belastung durch Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen: Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dazu muss der Unterhaltsempfänger als bedürftig gelten und es dürfen keine Ansprüche auf Kindergeld oder ähnliche Leistungen bestehen.

Aktualisiert am 14. Mai 2024