Finanzrechner, Ratgeber Unterhalt

Kindesunterhalt Rechner

Regelungen zur finanziellen Unterstützung für gemeinsame Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern

Kindesunterhalt

Mit dem Kindesunterhalt Rechner können Eltern die Höhe des Unterhalts für ihr Kind berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

Kindesunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil an das andere Elternteil zahlt, um die Bedürfnisse eines gemeinsamen Kindes zu decken, wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind. Der Unterhalt dient dazu, sicherzustellen, dass das Kind weiterhin angemessen versorgt wird und keine finanziellen Nachteile aufgrund der Trennung oder Scheidung der Eltern hat.

Der Unterhalt wird in der Regel vom Elternteil mit höherem Einkommen an den Elternteil mit dem Hauptaufenthalt des Kindes gezahlt. Die Höhe des Kindesunterhalts wird in Deutschland durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die regelmäßig aktualisiert wird und die Bedürfnisse des Kindes sowie das Einkommen des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt.

Auf welcher Grundlage wird Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Düsseldorfer Tabelle. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Bedarf des Kindes: Der Unterhaltsbedarf des Kindes wird anhand der Düsseldorfer Tabelle ermittelt, die den Bedarf des Kindes in Abhängigkeit vom Alter und den Einkommensverhältnissen der Eltern festlegt.
  • Einkommen des Unterhaltspflichtigen: Das Einkommen des Unterhaltspflichtigen wird zur Berechnung des Unterhalts herangezogen. Hierbei werden alle Einkünfte berücksichtigt, wie zum Beispiel das Gehalt, aber auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen: Der Unterhaltspflichtige hat gegenüber dem Kind einen sogenannten Selbstbehalt, das heißt, er muss auch für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen können. Der Selbstbehalt kann je nach individueller auch Situation höher ausfallen.
  • Anrechnung von Kindergeld: Das vom Staat gezahlte Kindergeld wird auf den Unterhaltsbedarf des Kindes angerechnet, das heißt, es mindert den Bedarf des Kindes und kann die Höhe des zu zahlenden Unterhalts beeinflussen.
  • Sonderbedarf: Es kann auch zusätzlich zum Regelunterhalt ein Sonderbedarf entstehen, zum Beispiel bei unvorhergesehenen Ausgaben, wie Kosten für eine Klassenfahrt oder eine notwendige Zahnbehandlung. Diese Kosten müssen zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Wie lange sind Eltern unterhaltspflichtig für ihre Kinder?

Eltern sind in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, für ihre Kinder zu sorgen und ihnen Unterhalt zu zahlen, solange sie minderjährig sind. Das bedeutet, dass Eltern für den Unterhalt ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag des Kindes verantwortlich sind.

Allerdings endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes. Wenn das Kind nach der Schule eine Ausbildung beginnt oder ein Studium aufnimmt, sind die Eltern in der Regel weiterhin verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Die Unterhaltspflicht endet erst, wenn das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hat und in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Wichtig ist hierbei, dass der Unterhaltspflichtige nur zu einer angemessenen Unterstützung verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass die Eltern in der Regel nicht dazu verpflichtet sind, das teuerste Studium oder eine teure Ausbildung zu finanzieren. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den individuellen Umständen und dem Einkommen der Eltern. Wenn das Kind beispielsweise BAföG erhält, wird dieses Einkommen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen die Unterhaltspflicht der Eltern über das Ende der Ausbildung hinaus verlängert wird, zum Beispiel wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. In solchen Fällen kann die Unterhaltspflicht der Eltern auch länger bestehen bleiben.

Wofür ist der Kindesunterhalt zu verwenden?

Der Kindesunterhalt dient dazu, die Bedürfnisse des Kindes abzudecken und sicherzustellen, dass es angemessen versorgt wird. Die Unterhaltszahlungen können für folgende Ausgaben verwendet werden:

  • Wohnkosten: Der Unterhalt kann dazu verwendet werden, die Kosten für die Unterkunft des Kindes zu decken, zum Beispiel die Miete oder die Kosten für das Eigenheim.
  • Lebenshaltungskosten: Der Unterhalt soll dazu beitragen, dass das Kind ausreichend Essen, Kleidung und sonstige Dinge des täglichen Bedarfs hat.
  • Gesundheitskosten: Der Unterhalt kann auch dazu beitragen, dass das Kind ausreichend medizinisch versorgt wird, zum Beispiel durch die Kostenübernahme von Arztbesuchen, Medikamenten oder Therapien.
  • Bildungskosten: Der Unterhalt soll dazu beitragen, dass das Kind eine angemessene Bildung und Ausbildung erhält, zum Beispiel durch die Übernahme von Schulgeldern, Nachhilfestunden oder Ausbildungskosten.
  • Freizeit- und Reisekosten: Der Unterhalt kann auch dazu beitragen, dass das Kind Freizeitaktivitäten und Reisen unternehmen kann, die seinen Interessen und Bedürfnissen entsprechen.

Wie viel Unterhalt muss man bezahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen, dem Alter des Kindes und dessen Bedarf. Es gibt die Düsseldorfer Tabelle, die eine Orientierungshilfe zur Berechnung des Kindesunterhalts darstellt. Aktuell gelten folgende Unterhaltsbeträge:

Mindestunterhalt 2024 nach Altersstufen

Altersstufen

Mindestunterhalt

Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des  6. Lebensjahres)

480 EUR

Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

551 EUR

Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)

645 EUR

Die Bedarfssätze volljähriger Kinder betragen 125 % der Bedarfssätze der 2. Altersstufe.

Was muss bei Trennung zusätzlich zum Unterhalt bezahlt werden?

Neben dem Kindesunterhalt kann es in manchen Fällen auch zu zusätzlichen Kosten kommen. Hierunter fallen beispielsweise:

  • Anwalts- und Gerichtskosten: Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Eltern kommt, können Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.
  • Umgangskosten: Wenn das Kind nicht bei einem Elternteil wohnt, aber regelmäßig Umgang mit diesem hat, kann dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für Freizeitaktivitäten.
  • Betreuungskosten: Wenn das Elternteil das Kind während der Arbeitszeit betreuen lässt, können hierfür Kosten entstehen, die er tragen muss.
  • Sonderbedarf: Es kann auch zusätzlich zum Regelunterhalt ein Sonderbedarf entstehen, zum Beispiel bei unvorhergesehenen Ausgaben, wie Kosten für eine Klassenfahrt oder eine notwendige Zahnbehandlung. Diese Kosten müssen zwischen den Eltern aufgeteilt werden.

Kann ein Elternteil die Zahlung von Unterhalt verweigern und den Unterhalt einbehalten?

Nein, die Zahlung von Unterhalt kann nicht einfach verweigert oder der Unterhalt einbehalten werden. Wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Kindesunterhalt ist eine gesetzliche Verpflichtung, die aus dem Familienrecht abgeleitet wird. Das bedeutet, dass beide Elternteile gesetzlich dazu verpflichtet sind, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen und hierfür finanziell aufzukommen. Wenn ein Elternteil dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann das Kind oder der andere Elternteil rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern.

In der Regel wird bei einer Trennung der Eltern die Höhe des Unterhalts durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine Trennungsvereinbarung festgelegt. Der Unterhalt muss dann regelmäßig und pünktlich gezahlt werden. Wenn ein Teil seine Unterhaltsverpflichtung nicht erfüllt, kann der andere Elternteil einen Vollstreckungstitel beantragen und das Einkommen pfänden lassen oder die Zahlung von Rückständen einklagen.

Was versteht man unter mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?

“Mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig” bedeutet, dass eine Person aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, der ihm aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen eigentlich zusteht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht vor, dass Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen müssen. Wenn ein Elternteil jedoch aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, den vereinbarten Unterhalt zu zahlen, kann er oder sie mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sein.

Auch bei anderen Unterhaltsverpflichtungen, wie zum Beispiel gegenüber dem Ehepartner oder den Eltern, kann eine Person mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig sein, wenn sie nicht in der Lage ist, den vereinbarten Unterhalt zu zahlen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Leistungsfähigkeit im Einzelfall geprüft werden muss und dass dies keine Ausrede für eine willkürliche Nichtzahlung von Unterhalt ist.

Wann wird man von der Unterhaltspflicht befreit?

Die Unterhaltspflicht kann in verschiedenen Situationen enden oder reduziert werden. Einige Beispiele dafür sind:

  • Kind erreicht die Volljährigkeit: Wenn das Kind volljährig wird, endet die Unterhaltspflicht der Eltern in der Regel. Ausnahmen gibt es, wenn das Kind noch in der Schule ist oder eine Ausbildung macht.
  • Abschluss der ersten Berufsausbildung: Wenn das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, endet die Unterhaltspflicht der Eltern in der Regel.
  • Eigene Erwerbstätigkeit: Wenn das Kind eine eigene Erwerbstätigkeit aufnimmt und somit in der Lage ist, seinen Unterhalt selbst zu verdienen, endet die Unterhaltspflicht der Eltern.
  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Wenn das Kind heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, endet die Unterhaltspflicht der Eltern.
  • Vermögensverfall: Wenn ein Unterhaltspflichtiger aufgrund eines Vermögensverfalls nicht mehr in der Lage ist, den Unterhalt zu zahlen, kann er von der Unterhaltspflicht befreit werden.

Gibt es einen Selbstbehalt bei Kindesunterhalt und wie hoch fällt dieser aus?

Ja, es gibt einen Selbstbehalt bei Kindesunterhalt. Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, den der Unterhaltspflichtige monatlich für seinen eigenen Unterhalt behalten darf und der nicht für den Kindesunterhalt verwendet werden muss. Der Selbstbehalt soll sicherstellen, dass der Unterhaltspflichtige auch für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen kann.

Aktuell beträgt der monatliche Selbstbehalt:

Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2024

Selbstbehalt Kindesunterhalt

Höhe

Erwerbstätige Unterhaltspflichtige

1.450 EUR pro Monat

Nicht Erwerbstätige Unterhaltspflichtige

1.200 EUR pro Monat

Wenn der Unterhaltspflichtige einen niedrigeren Selbstbehalt hat und dadurch Schwierigkeiten hat, den Kindesunterhalt zu zahlen, kann er versuchen, den Selbstbehalt zu erhöhen. Hierfür muss er beim Familiengericht einen Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts stellen.

Wann ist Kindesunterhalt steuerlich absetzbar?

Kindesunterhalt kann steuerlich nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden und ist somit nicht steuerlich absetzbar. Weder der Unterhaltspflichtige noch der Unterhaltsberechtigte können den Kindesunterhalt als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung angeben.

Allerdings können die Eltern das Kindergeld, das sie für ihr Kind erhalten, steuerlich geltend machen. Das Kindergeld wird vom Staat gezahlt, um die Unterhaltspflicht der Eltern zu unterstützen. Es mindert den Bedarf des Kindes und beeinflusst somit auch die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts.

Was müssen Sie beim Kindesunterhalt Rechner beachten?

Beim Verwenden eines Kindesunterhalt Rechners sollten Sie einige Dinge beachten:

  1. Ein Kindesunterhalt Rechner kann nur eine Orientierungshilfe darstellen: Die Berechnung des Kindesunterhalts ist sehr komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen beider Elternteile, dem Alter des Kindes und seinem Bedarf. Ein Rechner kann daher nur eine grobe Einschätzung geben und sollte nicht als alleinige Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts verwendet werden.
  2. Relevante Daten sollten korrekt eingegeben werden: Um eine möglichst genaue Berechnung des Kindesunterhalts zu erhalten, sollten Sie alle relevanten Daten korrekt und vollständig in den Rechner eingeben. Dazu gehören das Einkommen beider Elternteile, das Alter des Kindes und seine Bedürfnisse.
  3. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine Orientierungshilfe: Der Kindesunterhalt wird in Deutschland auf Basis der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Diese Tabelle gibt jedoch nur eine grobe Orientierungshilfe zur Berechnung des Unterhaltsbedarfs. Es ist möglich, dass der tatsächliche Bedarf des Kindes höher oder niedriger ausfällt.
  4. Eine Einigung zwischen den Eltern ist am besten: Wenn möglich, sollten die Eltern im Interesse des Kindes eine Einigung über die Höhe des Kindesunterhalts erzielen. Eine außergerichtliche Einigung ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine gerichtliche Entscheidung.
  5. Ein Anwalt für Familienrecht kann helfen: Bei Streitigkeiten über die Höhe oder die Zahlung des Kindesunterhalts kann ein Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht helfen. Ein Anwalt kann die individuelle Situation prüfen, die rechtlichen Grundlagen erklären und eine Lösung finden, die für alle Beteiligten fair ist.

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Aktualisiert am 22. April 2024