Ratgeber Sachversicherung

Hundeversicherungen

Hundeversicherung – Wann ist eine Versicherung für Hunde sinnvoll?

Hundeversicherungen

Die Hundeversicherung ist wichtig und teilweise auch eine Pflicht. Dabei sind die Schäden, die große und kleine Hunde verursachen können, nur ein Teil des Problems. Grundsätzlich ist der Besitz eines Hundes ein wirtschaftliches Risiko. Und leider gibt es zahlreiche Fälle aus dem realen Leben, bei denen Unfälle und/oder Krankheiten der geliebten Vierbeiner, ihre Besitzer in den finanziellen Ruin getrieben haben.

Für Menschen, die ihr Leben mit einem oder gar mehreren Hunden verbringen, steht fest: Die Beziehung Mensch-Hund hat immer eine starke emotionale Komponente. Bei einer solchen Partnerschaft spielen das gegenseitige Verstehen, Akzeptieren und Vertrauen eine entscheidende Rolle. Und wenn Gefühle im Spiel sind, geraten rationale Überlegungen aus dem Blickfeld. HundebesitzerInnen lesen Berichte über Hundeversicherungen und deren kostspielige Kapriolen eher ungern.

Dieser Artikel zeigt, welche Hundeversicherungen für einen Hund wirklich nötig und welche Details dabei wichtig sind.

Themen zur Hundeversicherung:

  1. OP-Versicherung für Hunde
  2. Krankenversicherung für Hunde
  3. Hundehalter-Schutz Versicherung
  4. Hundhalter-Haftpflichtversicherung

„Hundeversicherungen sind doch überflüssiger Luxus…“

Wer so redet, lebt nicht in Deutschland oder hat schlichtweg keine Ahnung. Jeder Canidae-Experte wird bestätigen, dass verantwortungsvolle HundebesitzerInnen über einen vernünftigen Versicherungsschutz nachdenken müssen. Dabei gibt es vereinfacht zusammengefasst, zwei Formen des Schutzes: Die Pflicht und die Kür.

Die Pflicht zur Hundeversicherung, genauer gesagt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, auch Hundehalter-Haftpflicht genannt, gilt in fast ganz Deutschland. Da helfen keine Ausreden, wie beispielsweise: „Mein Hund ist immer im Zwinger, der kann gar nichts Schlimmes anstellen“ oder „Unser Hund lebt nur auf dem Hof. Wenn wir mal mit ihm rausgehen, ist der angeleint“. Die örtlichen Behörden verlangen einen Versicherungsnachweis – spätestens wenn der Hund drei bis sechs Monate alt ist. Je nach Bundesland werden bis zu fünfstellige Eurobeträge als Strafe fällig, wenn Hunde unversichert sind.

Es gibt keine bundeseinheitlich Versicherungspflicht, da die Regelungen hierzu Sache der Bundesländer sind.

Ein Überblick, sortiert nach den einzelnen Ländern:

Bundesland Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben? Vorgeschriebene Mindestdeckungssummen in Euro (bei Pflichtversicherung) Landeshundegesetzen
Baden Württemberg Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) TierSchHuV 2001
Bayern

 

Fakultativ (Behörden können  Versicherung verlangen) 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) LStVG
Berlin

 

Ja,
für alle Hunde
1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) HundeG 2016
Brandenburg

 

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) HundehV 2004
Bremen

 

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) HundeG 2018
Hamburg

 

Ja,
für alle Hunde
1 Mio. (Personen u. Sachschäden) maximal 500  Selbstbeteiligung HundeG 2012
Hessen

 

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) HundeVO 2003
Mecklenburg-Vorpommern Nein -/- HundehVO 2020
Nieder-sachsen Ja,

für alle Hunde

500.000 Personenschäden

250.000 Sachschäden

NHundG 2019
Nordrhein Westfalen Für Hunde ab 20 kg Gewicht oder ab 40 cm Körpergröße. 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) LHundG 2021
Rheinland-

Pfalz

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) LHundG 2005
Saarland

 

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) HundeVO 2003
Sachsen

 

Nur für gefährliche (Listen)Hunde 1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) GefHundG 2008
Sachsen-

Anhalt

Ja,
für alle Hunde
1 Mio. (Personen- u. Sachschäden) + 50.000 Vermögensschäden HundeG 2009
Schleswig-
Holstein
Ja,

für alle Hunde

500.000 Personenschäden

250.000 Sachschäden

HundeG 2016
Thüringen Ja,

für alle Hunde

500.000 Personenschäden

250.000 Sachschäden

ThürTier-GefG 2018

Stand: Februar 2021

Die Tabelle zeigt, dass nur in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die anderen 15 Bundesländer haben sämtlich Gesetze oder Verordnungen, in denen die Versicherungspflicht geregelt ist. Einige Länder schreiben eine Hundeversicherungen nur dann vor, wenn die Rasse des Hundes als „Kampfhund“ oder als „gefährlich“ eingestuft wurde. Die betroffenen Hunderassen sind in so genannte Rasselisten aufgeführt und beschrieben. Ähnlich wie beim PKW, ist die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung kein überflüssiger Luxus, sondern in weiten Teilen Deutschlands eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

Auch ohne gesetzliche Pflicht: Die Hundehaftpflichtversicherung ist ein Muss!

Im Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Haftung von TierhalterInnen geregelt. Das Wichtigste: Egal ob das Tier beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt ist, die BesitzerInnen haften, wenn das Tier einen Schaden verursacht hat. Weder Maulkorb und Leine noch strenge Erziehung und Beaufsichtigung können die Haftung verhindern. Es gilt der Grundsatz: Menschen haften für ihre Hunde!

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV):

  • Gibt es rund 7,2 Millionen Hunde in Deutschland
  • Diese Hunde verursachen Schäden in Höhe von rund 83 Millionen Euro im Jahr
  • Rund 72 % der Hunde in Deutschland sind versichert
  • Rund 17.000 Briefträger werden jedes Jahr von Hunden gebissen

Die Kür I: Krankenversicherung für Hunde

Die Liste von Krankheiten und Beschwerden, die junge und alte Hunde befallen können, ist unangenehm lang. Und die Preislisten der Tierärzte können mindestens genauso unangenehm sein. Kommt es zu einer stationären Behandlung wegen einer „größeren Sache“, summieren sich die Posten auf der Tierarztrechnung rasch. Medikamente, Röntgenbilder, Verbandsmaterialien und Behandlungs- oder gar Operationskosten machen schnell einen vierstelligen Betrag aus. Auch „Standardbehandlungen“ wie Wurmkuren, Impfungen, Zahnsteinentfernung, Parasitenbekämpfung belasten das Budget der HundehalterInnen jedes Jahr aufs Neue mit nicht unerheblichen Beträgen.

Für HundebesitzerInnen, die auf den Cent schauen müssen, bieten einige Versicherer separate Policen für die Krankenversicherung und die OP-Versicherung an. Da Operationen stets die teuerste Behandlungsform darstellen, kann man sich (nur) für diesen Fall versichern. Stationäre oder ambulante Behandlungen, die nicht mit einem Eingriff einhergehen, werden von der OP-Versicherung nicht übernommen.

Um bei der Hunde-Krankenversicherung Geld zu sparen, warten manche HundebesitzerInnen bis der Hund älter ist, da sie davon ausgehen, dass die Behandlungen im höheren Alter zunehmen. Leider ist das zu kurz gedacht. Die Versicherer erhöhen nämlich (folgerichtig) die Beiträge mit zunehmenden Alter des Hundes oder/und reduzieren schrittweise den Anteil der Behandlungskosten, der übernommen wird. Hier lohnt es sich, vor Abschluss einer Krankenversicherung für den pelzigen Freund, die genauen Konditionen zu prüfen.

Die Kür II: Hundehalter-Versicherung

40 bis 60 Euro pro Jahr, die gut angelegt sind. Der Hundehalter-Schutz deckt die Risiken von HundebesitzerInnen ab, die die Hundehaftpflichtversicherung nicht übernimmt. Eine Kombination von Unfall- und Rechtsschutzversicherung schließt die unversicherte Lücke – beispielsweise, wenn Herrchen oder Frauchen nach einem Unfall im Krankenhaus liegen. Während des Aufenthalts im Hospital zahlt die Versicherung einen festen Betrag, der für die Unterbringung und Betreuung des Vierbeiners verwendet werden kann. Wurde der eigene Hund durch andere Hunde verletzt, die andere Partei weigert sich aber, die Kosten und Schäden zu ersetzen, gewährt der Hundehalter-Schutz umfassenden Rechtsschutz.

Die Empfehlung aus guten Gründen:
Hundeversicherungen der Uelzener aus Uelzen

Jedes große Assekuranzunternehmen, das Sachversicherungen anbietet, hat auch eine Hundeversicherungen für Hunde im Portfolio. Oft handelt es sich aber um nur leicht modifizierte Standardprodukte, die reguläre Haftpflichtversicherung beispielsweise wird dann einfach auf den Hund ausgeweitet. Anträge auf Tierversichungen stellen dann die Frage: „Welches Tier wollen Sie versichern? Bitte ankreuzen: Hund Katze Pferd…“ Für Kenner trennt sich damit die Spreu vom Weizen – denn sie wissen: Die Eigenarten der einzelnen Tierarten und deren versicherungstechnischen Belange sind zu unterschiedlich um sie mit einer einzigen großen Versicherungskeule „erschlagen“ zu können.

Seit 1873 gibt es einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der sich explizit um die Absicherung von Tieren und deren BesitzerInnen kümmert. Die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. bietet Spezialversicherungen für Hunde an. Und zwar für private HundehalterInnen aber auch für Betriebe wie Hundeschulen, Tierheime, Hundehotels und -pensionen.

Uelzener Hundehalter-Haftpflicht Versicherung

Vergleiche der Details machen deutlich, dass die Uelzener eine langjährige Expertise in Sachen Hundeversicherung hat. Die Haftpflicht wird in drei Tarifvarianten angeboten. Hauptunterscheidungsmerkmal der Tarife sind die Deckungssummen. In der Basis-Variante liegt diese bei 5 Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Der Premium-Tarif deckt im Schadensfall eine Summe bis 10 Millionen Euro, die Premium Plus Variante gar bis 15 Millionen Euro ab.

Wenn die Premiumvariante etwas genauer unter die Lupe genommen wird, zeigt sie im Vergleich den umfassendsten Schutz.

Versichert sind beispielsweise:

  • Mietsachschäden in Gebäuden
  • Schäden an gemietetem Inventar (z.B. in einer möblierten Ferienwohnung)
  • Schäden an Mietwagen
  • Schäden, die der Hund verursachte, während er von einem Tierhüter (Hundesitter) beaufsichtigt wird. Auch Bissunfälle am Tierhüter selbst sind versichert.
  • Die Versicherung gilt auch bei Veranstaltungen oder anderweitigen Unterbringung (Hundeschauen, Hunderennen, Agility-Training, Hundeplatz, Hundepensionen, Hundehotels)
  • Folgeschäden aus einem gewollten und ungewollten Deckakt
  • Bergungs- und Rettungskosten
  • Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr Dauer
  • Anwaltliche Vertretung vor Gericht im Schadensfall
  • Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Rasse und Größe der Hunde (auch Listenhunde)
  • Es gibt keinen Leinenzwang durch die Versicherung
  • Welpen sind bis zum siebten Monat beitragsfrei bei der Hundemutter mitversichert
  • HundehalterInnen, die einen Hundeführerschein (VDH) besitzen, erhalten (während der gesamten Versicherungsdauer) 10 % Beitragsnachlass.
  • Ausgebildete Begleit-, Rettungs-, Blindenführ- und Therapiehunde erhalten 10 % Beitragsnachlass
  • Es gibt Sondertarife für BesitzerInnen von mehreren Hunden.

Uelzener Hunde-OP- und Krankenversicherung

Die Unterschiede sind einfach zu verstehen. Die Uelzener Hunde-Krankenversicherung beinhaltet auch die OP-Versicherung. Die OP-Versicherung allein aber, tritt bei Behandlungen, die nicht in Zusammenhang mit einer Operation stehen, nicht ein.

Ein Auszug der wichtigsten Leistungsmerkmale der Krankenversicherung:

  • Es gibt keine Höchsterstattungsgrenzen (weder pro Kalenderjahr noch insgesamt)
  • Auch bei alten Hunden werden 100 % der Behandlungskosten erstattet
  • Optional kann bis zum 2-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) abgerechnet werden (Tierprivatpatient)
  • Kosten für Röntgen unter Narkose werden erstattet
  • Die Kosten aller ambulanten und stationären Behandlungen werden ersetzt
  • Alternative Behandlungen (Homöopathie, Akupunktur) werden übernommen
  • Auch Kosten für Impfungen, Wurmkuren, Zahnsteinentfernungen, Einsetzen eines Identifikationschips und die chirurgische Kastration oder Sterilisation werden mit festen Beträgen bezuschusst
  • Wird der Hund vor dem fünften Lebensjahr krankenversichert, erstattet die Versicherung 100 % der Kosten, und zwar, solange der Hund lebt

Uelzener Hundehalter-Schutz

Die Versicherung namens „Hundehalter-Schutz“ kostet 18,66 Euro im Halbjahr.

  • Während eines Krankenhausaufenthaltes (Freizeitunfall) zahlt der Hundehalter-Schutz 20 Euro pro Tag (unbegrenzte Dauer), die für die Betreuung des Vierbeiners verwendet werden kann.
  • Im Rahmen der Subsidiärhaftung übernimmt die Versicherung bis zu einer Versicherungssumme bis zu 500.000 Euro alle Kosten aus Rechtsstreitigkeiten
  • Rechtsschutz bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten
  • Rechtsschutz bei Vertrags- und Sachrecht (auch vor Verwaltungsgerichten)

Produkt Highlight: Hundeversicherungen

Keine Höchsterstattungsgrenzen
weder pro Kalenderjahr noch insgesamt
100 % der Behandlungskosten
Auch bei alten Hunden
Ambulante & stationäre Behandlungen
auch Kosten für Röntgen unter Narkose
Alternative Behandlungen
Homöopathie & Akupunktur
Sondertarife
für BesitzerInnen von mehreren Hunden

Aktualisiert am 11. April 2024