Ratgeber Sachversicherung

Hundehaftpflichtversicherung 2024

Hundehaftpflichtversicherung – wie sie die richtige Versicherungssumme wählen

Hundehaftpflichtversicherung

Wenn Sie einen Hund besitzen und dieser einen Schade verursacht, ob an einem Menschen oder einem Gegenstand, dann sind Sie in der Position des Zahlenden. Sollte es dann zu Reparaturen oder Behandlungen kommen, sind Sie vor hohen Summen durch Ihre Hundehaftpflichtversicherung geschützt. Dem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist diese Regelung zu entnehmen.

Je nach festgelegter Deckungssumme beteiligt sich die Versicherung an Kosten, die durch Schäden entstehen, die Ihr Hund zu verschulden hat.

Bevor Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen sollten Sie mehrere Angebote vergleichen um sicher zu gehen, dass die wichtigsten Leistungen enthalten sind. So sollten Sie definitiv auf den Einschluss von Haushaltsangehörigen, Mietschäden und ungewollten Deckungen achten.

Standardschäden für die Hundehaftpflichtversicherung

Viele Fälle, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung zum Einsatz kommt, schließen einen gebissenen Postboten, einen gestürzten Fahrradfahrer, einen Auffahrunfall oder eine Deckung eines anderen Hundes mit ein. Diese Fälle sind die Standardfälle, in denen die Hundehaftpflicht gebraucht wird.

Leben Sie in einer Mietwohnung und dürfen dort einen Hund halten, kann es bei Schäden durch den Hund in der Wohnung zu Problemen mit dem Vermieter kommen. Auch wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben ist noch nicht sicher, dass Mietschäden übernommen werden. Sie sollten dies bezüglich immer schon im Vorfeld Rücksprache mit Ihrer Versicherung halten.

Ganz gleich in welcher Obhut sich Ihr Hund befindet, wenn er einen Schaden erzeugt, der durch die Hundehaftpflicht abgedeckt wird, die Versicherung greift immer. Im Gegensatz dazu ist dies bei einer privaten Haftpflicht nicht der Fall.

Wenn Sie allerdings selbst durch Ihren Hund zu Schaden kommen oder Ihr Eigentum durch diesen beschädigt wird, dann ist es nicht Aufgabe der Hundehaftpflicht für die Kosten aufzukommen. Auch vorsätzlich erzeugte Schäden sind darin nicht inbegriffen. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie auch dann nicht, wenn Sie mehrere Hunde besitzen. In dem Fall müssen Sie unbedingt alle Hunde bei der Versicherung angeben um ausreichend Schutz zu erhalten.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Laut Experten sollten Sie auf jeden Fall eine Unterversicherung vermeiden, denn Personen- und Sachschäden können teure Folgen haben. Dies bezüglich wird eine Mindestdeckungssumme von fünf Millionen Euro empfohlen.

Auch bei der Hundehaftpflichtversicherung können Sie Ihre Beiträge durch eine Selbstbeteiligung senken und zwar schon ab 150 Euro.

Nicht in ganz Deutschland ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht für einen Hundehalter. Dies bezüglich haben die Bundesländer Entscheidungsfreiheit. Pflicht ist diese Versicherung für jede Art von Hund bisher in Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gilt die Pflicht dagegen nur für Besitzer von Kampf- und Listenhunden.

Hundehaftpflichtversicherung

Aktualisiert am 30. Januar 2024