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E-Scooter Versicherung

E-Scooter Versicherung – so können E-Roller richtig versichert werden

E-Scooter Versicherung: Test, Bewertungen, Erfahrungen, Kosten, Vergleich und Tarife für die Versicherung.

Bereits seit über einem Jahrzehnt werden E-Scooter oder E-Roller (Elektrokleinstfahrzeuge, so die offizielle und gesetzliche Bezeichnung) in Deutschland verkauft. Die Politik hat die elektrischen Kleinfahrzeuge als Mittel der Klimapolitik und als Entlastung der chronisch verstopften Innenstädte entdeckt und damit einen Boom ausgelöst. Während der Zeiten der Pandemie werden die E-Roller als Alternative zu überfüllten Bussen und Bahnen genutzt.

Erst seit dem 15. Juni 2019 regelt ein Gesetz die Zulassung für und den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr. Damit es beim Kauf eines E-Scooters und dessen anschließender Benutzung keine unliebsamen Überraschungen gibt: hier die wichtigsten Fakten.

Begriffsbestimmung: nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge sind E-Skooter

Bei der Vielzahl der angebotenen elektrischen Fortbewegungsmitteln ist unter Laien eine gewisse Begriffsverwirrung entstanden.  Zur Entwirrung eine Übersicht:

E-Scooter

Die Form der E-Scooter ähnelt den seit über 200 Jahren bekannten Kindertretrollern. Hier erfolgt der Antrieb jedoch durch einen oder mehrere kleine Elektromotoren. Es gibt zahlreiche Modellvarianten. Die meisten Roller werden im Stehen gefahren, es gibt aber auch welche mit Sitzmöglichkeit. Während das Hinterrad starr läuft, kann das Vorderrad durch eine Lenk- oder Knüppelstange gesteuert werden.

Abhängig von Stärke und Qualität der Akkus ist eine Reichweite bis zu 50 Kilometern möglich. Je nach Preislage und Hersteller werden die Skooter aus Materialien wie Kunststoff, Stahl oder auch Karbon und Leichtmetallen gefertigt. Die auf dem Markt befindliche Modelle wiegen zwischen 5,9 und 22 Kilogramm. (Detailinformationen hier)

Werden auch genannt:

– E-Tretroller
– E-Roller
– Scooty

Einige Hersteller bezeichnen ihre Elektromotorroller oder Elektromobile ebenfalls als E-Scooter, sind hier aber nicht gemeint.

E-Board

Rollbretter mit einem Rad oder zwei Rädern. Die Einpersonenfahrzeuge sind in der Regel mit Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet. E-Boards balancieren sich selbst aus und werden durch Gewichtsverlagerung der auf dem Brett stehenden FahrerIn gesteuert, beschleunigt und gebremst. Eine Lenkstange ist nicht vorhanden.

Die Bezeichnung Hoverboard wurde dem S.F.-Film Zurück in die Zukunft II entlehnt und bezeichnet dort ein schwebendes Skateboard. (Detailinformationen hier)

Auch bekannt unter diesen Bezeichnungen:

– Self-balancing-Board
– Self-balancing-Scooter
– Balance-Board
– selbst balancierendes (elektrisches) Rollbrett
– Hoverboard
– Mini-Segway

E-Skateboard

Andere Bezeichnungen:

Elektrisch betriebene Skateboards werden durch Gewichtsverlagerungen der auf dem Brett stehenden FahrerInnen gesteuert. Die Beschleunigung und Bremsung erfolgt meist über eine (Funk)Fernbedienung. Moderne Modelle werden mit einer Steuerungs-App für das Smartphone geliefert. (Detailinformationen hier)

– Elektro-Skateboard
– E-Boarder

Segway

Die FahrerInnen stehen auf einem Brett zwischen zwei (einzeln angetriebenen) Rädern und vor einer höhenverstellbaren Lenk- oder genauer Haltestange. Die Steuerung, Beschleunigung und das Bremsen wird ausschließlich durch Körperbewegungen vollführt. Das selbst-balancierende Einpersonenfahrzeug verfügt über Sensoren, die die Körperneigungen und Gewichtsverlagerungen der FahrerInnen registrieren und die Bewegungsrichtung an die Räder weitergeben.

Für den Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen ist (mindestens) ein Mofa-Führerschein erforderlich. (Detailinformationen hier)

Andere gebräuchliche Bezeichnungen:

– Segway Personal Transporter
– Segway PT
– Segway HT

E-Monowheel

Monoräder gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert. Bei der modernen (elektrisch angetriebenen) Bauform der Einräder stehen die FahrerInnen auf zwei seitlich am Rad montierte Trittflächen. Auch hier wird allein durch Gewichtsverlagerung gesteuert – eine Lenkstange gibt es nicht. Der eingebaute Kreiselstabilisator (Gyroskop) balanciert das Fahrzeug selbstständig aus. (Detailinformationen hier)

Auch bekannt unter:

– Monowheel
– E-Einräder
– AirwheelWenn der E-Scooter-Ausflug mit einer Strafanzeige endet

Vor dem 15. Juni 2019 gab es in Deutschland eine unklare Rechtslage bezüglich der Benutzung von Elektrorollern auf öffentlichen Straßen. Mit der am 17. Mai 2019 verabschiedeten und im Juni desselben Jahres in Kraft getretenen Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) gibt es endlich Rechtssicherheit. Jahrelang wurde über die Einzelheiten der Verordnung vor allem im Bundesrat diskutiert. Die ersten Entwürfe sahen noch vor, das FahrerInnen ein Helm tragen und einen Führerschein besitzen müssten. Außerdem wurde ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschlagen. Der Bundesverkehrsminister A. Scheuer beendete die Diskussion schließlich mit der ersatzlosen Streichung dieser Restriktionen und der Absenkung des Mindestalters auf 14 Jahre.

Wer jetzt glaubt, die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wäre mit der eKFV liberalisiert und alle genannten modernen Elektrogefährte könnten nun auf öffentlichen Straßen ohne Einschränkungen legal benutzt werden, irrt. So manche frisch gebackene BesitzerInnen eines E-Rollers, die nur freudig eine kurze Probefahrt unternahmen, erlebten ein teures und jähes Ende ihres E-Scooter-Ausflugs. Genauso wie andere Verkehrsteilnehmer, die auf zwei oder mehr Rädern unterwegs sind, können FahrerInnen von Elektrorollern von den Ordnungshütern angehalten und kontrolliert werden.

Beachten die HalterInnen aber die folgenden Punkte, sind sie vor solchen negativen Überraschungen geschützt:

Allgemeine Betriebserlaubnis für E-Scooter

Um einen E-Roller auf Deutschlands Straßen benutzen zu dürfen, braucht dieser eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch das Kraftfahrbundesamt. Diese Erlaubnis wird vom Hersteller beantragt und muss durch die entsprechenden Dokumente und eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigt werden.

Korrektes Typenschild

Am Rahmen oder an der Unterseite des Scooters muss ein Typenschild in deutscher Sprache vom Hersteller angebracht werden. Neben der FIN muss dort die Fahrzeugart aufgeführt sein – nämlich Elektrokleinstfahrzeug. Experten raten deshalb, vor dem Kauf (auch aus zweiter Hand) unbedingt nach dem richtigen Typenschild zu schauen und, falls es fehlt, von dem vermeintlichen Schnäppchen abzusehen.

Richtiges Verhalten im Straßenverkehr

Zwar wird keine Fahrprüfung gefordert, um einen Skooter lenken zu dürfen. Doch das bedeutet nicht, dass verkehrswidriges Verhalten, wie beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder die Missachtung der Verkehrsregeln nicht geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen können sogar generelle Fahrverbote und der Verlust des Führerscheins drohen. Wird ein Fahrzeug ohne ABE auf öffentlichen Straßen gefahren, muss die Polizei eine Strafanzeige stellen.

Vorgeschriebene Ausstattung

Um eine ABE zu erhalten, muss die gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung vorhanden sein. Und die FahrzeughalterInnen sind verpflichtet darauf achten, dass diese Teile ordnungsgemäß funktionieren und der E-Roller verkehrssicher ist: zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremssysteme, passive und aktive Beleuchtung, eine Klingel. Die Höchstgeschwindigkeit darf 6 km/h nicht unter- und 20 km/h nicht überschreiten.

Haftpflichtversicherung für E-Roller

Beim Auto oder Motorrad ist es selbstverständlich geworden: ohne KFZ-Haftpflicht keine Zulassung. Für E-Scooter und Segways bedarf es zwar keiner Zulassung, doch die Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Fahren von Elektrokleinstfahrzeuge, ohne das eine Pflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann ebenfalls eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Als Nachweis für das Vorhandensein einer KFZ-Haftpflichtversicherung erhalten VersicherungsnehmerInnen eine selbstklebende Versicherungsplakette. Diese muss gut sichtbar und dauerhaft am kleinen Elektrofahrzeug angebracht werden. In Form und Aussehen ähnelt die Plakette den Mofa-Kennzeichen. Nur mit diesem Aufkleber und dem dazugehörigen Versicherungsschein kann die erfüllte Gesetzespflicht nachgewiesen werden.

Ein Unfall mit einem nicht versicherten Fahrzeug

Sorglose Gemüter winken hier ab – so schlimm wird es schon nicht werden, wenn tatsächlich mal ein Unfall geschieht. Schließlich gibt es ja noch die Privathaftpflichtversicherung. Achtung! Dies kann ein folgenschwerer Irrtum werden. Nach aktueller Rechtsprechung haftet eine Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn ein Fahrzeug bewusst ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz gelenkt wird.

Auch der Irrglaube, dass ein E-Scooter durch die bereits vorhandene Auto-Haftpflicht mitversichert sei, schützt nicht vor den vielleicht ruinösen Folgen. Sämtliche Schäden, die durch eine Unfallfahrt entstehen, müssen von den FahrerInnen, unter Umständen auch vom Halter (oder den Eltern, sofern Minderjährige fuhren), finanziell ausgeglichen werden. Dabei wird mit dem gesamten Besitz gehaftet.

E-Scooter richtig versichern: so geht es einfach, preisgünstig und schnell

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für E-Scooter und Segways wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit eventuell Geschädigte in jedem Fall Ihren Schaden ersetzt bekommen. Dieser Opferschutz greift unabhängig von der finanziellen Situation des Unfallverursachers. Die Versicherung muss die berechtigten Ansprüche ausgleichen.

Um einen Elektroscooter bei der Versicherung anzumelden, wird die  Fahrzeugidentifikationsnummer benötigt. Damit wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge mit gültiger Straßenzulassung (ABE) versichert werden können.

Zahlreiche Unternehmen bieten E-Scooter oder Segway-Versicherungen im Internet an. Vorteil: mit nur wenigen Angaben und ein paar Klicks erfährt man die Konditionen und den Preis für den Haftpflichtschutz. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich. Bei der Recherche zu diesem Artikel konnten Preise zwischen 16,00 und 60,00 Euro ermittelt werden. Abzüge und Aufschläge sind im Einzelfall zu prüfen. Einige Angebote fallen beispielsweise niedriger aus, wenn das Alter der E-Scooter-FahrerInnen über 23 Jahre liegt.

Wobei die Konditionen bei allen Assekuranzunternehmen identisch waren: Deckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Summe von 100 Millionen Euro je eingetretenem Schadensfall. Bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro Deckungssumme für jede durch den Unfall geschädigte Person. Obwohl in Europa zurzeit nur in Dänemark und Deutschland eine Haftpflichtversicherung für Elektroroller vorgeschrieben ist, zahlen die deutschen Versicherer, auch bei Unfällen im Ausland. Dies gilt nicht, wenn der Betrieb der Elektrokleinfahrzeuge im Straßenverkehr, wie zum Beispiel in den Niederlanden, verboten ist.

Ein gutes Angebot kann sofort online abgeschlossen werden. Die Unterlagen und der begehrte Aufkleber liegen nach wenigen Tagen im heimischen Briefkasten. Die Versicherung wird jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt immer am ersten März eines Jahres und endet im Folgejahr am letzten Tag des Februars automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Auch bei E-Scootern gilt: erst die Pflicht, dann die Kür

Die Preise für Spitzenmodelle der neuesten E-Scooter-Generation haben die 2000 Euro Marke längst durchbrochen. Mit starken Ersatzakkus, eingebautem Ladekabel und diversem Zubehör (einen guten Helm nicht vergessen, auch wenn der nicht gesetzlich vorgeschrieben ist) kann die  Investition in das Elektrovehikel auch schon mal ein paar hundert Euro über dieser Marke liegen.

Leider wecken die trendigen elektrischen Roller auch die Begehrlichkeiten bei den Langfingern. Das gilt nicht nur für die teuren Oberklassemodelle, sondern für alle Ausführungen. Die Polizeistatistik verzeichnet einen starken Anstieg bei Raub und Diebstahl der kleinen Elektroflitzer.

Die Haftpflichtversicherung greift hier selbstverständlich nicht. Ähnlich wie für Autos und Motorräder bietet die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen eine Teilkaskoversicherung für die E-Scooter und auch für Segways an. Dieser zusätzliche Schutz deckt die Kosten die durch Beschädigungen, beispielsweise bei einem Brand, entstehen. Auch der Totalverlust durch Raub oder Diebstahl wird versichert. Bei den Konditionen und Versicherungsbedingungen muss man genau hinschauen, da es hier größere Unterschiede als bei der Pflichtversicherung gibt. Besonders muss dabei die Höhe einer eventuell vorgesehen Selbstbeteiligung berücksichtigt werden. Genauso wie die Vorgaben der Versicherung bezüglich des Diebstahlschutzes, den die EigentümerInnen beachten müssen.

Produkt Highlight: E-Scooter Versicherung

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Günstige Beiträge
Bessere Einstufung fürs Auto
Schneller Service
Optionale Teilkaskoversicherung
Sicherheit, wenn es drauf ankommt

Aktualisiert am 19. April 2024