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Sterbegeldversicherung

Ist die Sterbegeldversicherung sinnvoll? Bewertungen, Erfahrungen & Testergebnisse

Sterbegeldversicherung

Am 15. Juni 1883 erließ der Reichskanzler Otto von Bismarck das „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) war geboren. Sie wurde zur zentralen Säule des deutschen Gesundheitssystems und hat nicht nur 138 Jahre, sondern auch die unterschiedlichsten Herrschaftssysteme überlebt. Von Anbeginn gehörte es zu den Aufgaben der GKV, ihren Mitgliedern eine Versicherung anzubieten, die im Todesfall die Kosten der Beisetzung trägt. Im Zuge der Reformen der Sozialversicherungssysteme wurde die Leistung von Sterbegeld durch die GKV im Jahre 2004 ersatzlos gestrichen. Anbieter von Sterbegeldversicherungen, sogenannte Sterbekassen, aber auch konventionelle Versicherer versuchten ab 2004 verstärkt, die durch den Wegfall des GKV-Sterbegeldes entstandene Lücke, zu kompensieren.

Gleichzeitig begann eine ausführliche öffentliche Diskussion zwischen, einerseits Versicherungsunternehmen und Verbänden und andererseits die Verbraucherschutzorganisationen. Während die einen die Produkte der Versicherungswirtschaft verteidigt, wird von den anderen immer wieder auf die schlechte Kosten-Nutzen-Relation bei Sterbegeldversicherungen hingewiesen.

Dieser Artikel verschafft einen Überblick über Pro und Contra Argumente zur Sterbegeldversicherung und analysiert die Anbieter mit den besten Konditionen.

Das letzte Hemd hat zwar keine Taschen, ist dennoch nicht billig!

Egal ob es eine anonyme einfache Billigbestattung oder eine epische Prachtbeisetzung ist, eine Beerdigung ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Verbände des Bestattergewerbes und der Versicherungsanbieter beziffern die durchschnittlichen Beerdigungskosten in Deutschland mit 7.000 – 9.000 Euro.

Diese Summe addiert sich aus vielen Einzelpositionen:

  • Administrative und (halb)amtliche Leistungen des Bestattungsinstituts
  • Kosten für Sarg oder Urne (bei Feuerbestattungen für beides)
  • Kosten für die Auskleidung des Sarges (Kissen, Decken, Schmuck)
  • Kosten für die Aufbewahrung, das Ankleiden, die Kühlung
  • Kosten für Formalitäten, Trauerfeier, Zeitungsanzeigen
  • Friedhofsgebühren und Nutzungsgebühren für ein Erdgrab
  • Kosten für die Gestaltung der Grabstätte (Steinmetz, Erdarbeiten)

Die Kosten-Bandbreite für Beerdigungen ist groß. Dies hängt maßgeblich vom Umfang der gewünschten Leistungen, der Art der Bestattung und auch dem Ort des Begräbnisses ab.

Der Platz für ein Erdgrab wird in der Regel für einen Zeitraum von 30 Jahren gepachtet. Während dieser Zeit entstehen weitere Kosten für Pflege und Unterhalt der Grabstätte. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer müssen die Friedhofsgebühren erneut entrichtet werden. Ansonsten würde das Grab nach dem Ende der vereinbarten Pachtzeit eingeebnet.

Böses Erwachen: Wenn die Beerdigungskosten die Erbschaft auffressen.

Tatsächlich gibt es bereits zahlreiche Erben, deren Freuden über ein unverhofftes Erbe vom entfernten Großonkels, schnell und vor allem teuer getrübt wurden. Nach den Vorschriften des Paragrafen 1968 des BGB haften nämlich die Erben für die gesamten Verbindlichkeiten (und dazu gehören auch die Beerdigungskosten) des Erblassers. Hat ein Begünstigter die Erbschaft rechtlich bindend angetreten, und stellt im Nachhinein fest, dass die Höhe der Beerdigungskosten den Wert der Erbschaft übersteigen, so haftet der Erbe für den ungedeckten Restbetrag mit seinem Privatvermögen. Kennen die Erben die negative Bilanz aus Bestattungskosten und Erbschaft vorher, können Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen das Erbe ausschlagen.

Das Ausschlagen des Erbes bietet allerdings keine absolute Sicherheit, die Beerdigungskosten nicht dennoch tragen zu müssen. Im Paragraf 1615 BGB wird nämlich bestimmt, was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind. In diesem Falle haften diejenigen Angehörigen für die Bestattungsausgaben, die dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig sind oder nach dem Gesetz wären. Unterhaltspflichtig sind in der Regel zunächst die Angehörigen direkter Linie. Eltern und Großeltern sind gegenüber Kindern und Enkeln unterhaltspflichtig – aber auch umgekehrt gilt die gesetzliche Unterhaltspflicht.

Gibt es weder Erben noch gesetzlich Unterhaltspflichtige oder sind diese zur Übernahme der Bestattungskosten nicht in der Lage, greift das Bestattungsgesetz. In Paragraf 31 Abs. 1 wird dort die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht geregelt. Auch die Reihenfolge für die Kostenhaftung ist in diesem Gesetz festgelegt: zunächst werden die Ehepartner, danach die volljährigen Kinder und dann die Eltern, Großeltern, volljährigen Geschwister und schließlich Enkelkinder zur Kasse gebeten.

Wer mittellos stirbt und keine Verwandten hat, wird vom Sozialamt des Sterbeortes preisgünstigst unter die Erde gebracht.

Was spricht gegen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung?

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mit knapp 50.000 Mitgliedern, ist die größte deutsche Verbraucherschutzorganisation, wenn es um Versicherungs- und Finanzfragen geht. Der Verein gibt eine Broschüre mit dem Titel „Gut versichert auch im Alter.“ heraus. Auf Seite 60 ist dort zu lesen: „Mit den Policen machen meist nur die Versicherer ein lukratives Geschäft. Denn hinter der Sterbegeldversicherung verbirgt sich nichts anderes als eine geldzehrende Kapitallebensversicherung. Sie zahlen bei langer Laufzeit oft mehr ein als Hinterbliebene herausbekommen. Nur wenn der Tod früh eintritt (…) hat sich der Vertrag ‚rentiert‘“

Als Alternative empfiehlt der BdV seinen Mitgliedern, die (wahrscheinlichen) Kosten für die eigene Beerdigung privat anzusparen. Damit würde man Hinterbliebene und Angehörige von der Sorge, über plötzlich anfallender Bestattungskosten, befreien.

Allerdings gilt bei Fragen der persönlichen finanziellen Absicherung, die alte und simple Regel: Es kommt auf die konkreten persönlichen Umstände an! Eine einzige ideale Lösung, die für alle die besten Konditionen realisiert, gibt es eben nicht. So kann unter Umständen der Ratschlag des BdV, private finanzielle Bestattungsvorsorge zu betreiben, zum Totalverlust des angesparten Kapitals führen.

In das gleiche Horn stößt die Rheinische Post (RP) in einem Artikel vom Januar 2008. Überschrift: „Geldgrab Sterbegeld“! Hier wird gewarnt, dass bei langen Lauf- und Einzahlungszeiten, die Sterbegeldversicherung den Versicherungsnehmer mehr kostet, als seine Hinterbliebenen im Todesfall ausgezahlt bekommen. Auch hier rät man zur privaten Vorsorge. Der Artikel verschweigt allerdings zwei entscheidende Punkte.

Mit welcher privaten Geldanlage erhält man heute – in Zeiten von Null- und Negativ-Zinssätzen –eine risikolose (wenn auch geringe) Verzinsung, wie sie bei der Sterbegeldversicherung gewährt wird.

Eine Sterbegeldversicherung ist, wie beispielsweise auch eine Hausrat-, Haftpflicht- oder Zahnersatzversicherung, keine Geldanlageform. Wenn all diese und ähnliche Assekuranz-Produkte von den Versicherten unter dem Aspekt: „mehr rausholen, als reinstecken“ gekauft würden, wären sie schnell obsolet! Das Prinzip Versicherung würde nicht mehr funktionieren.

Was spricht für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung?

Intelligente Menschen, die die eigene Beerdigung zu Lebzeiten geregelt haben möchten, kennen die Argumente, die gegen den Abschluss einer Sterbegeldversicherung sprechen. Und doch haben sie sich zum Abschluss entschlossen.

Ausschlaggebend waren dabei diese Hauptargumente:

Vorsorge für die Liebsten
Der Tod ist ein Schock für die Angehörigen. Familie und Lebenspartner sind in Trauer und haben oft keine Energie sich mit den schnöden finanziellen Fragen der Bestattung ausführlich zu beschäftigen. Wurde eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, brauchen sich die Angehörigen keine Gedanken um diesen Aspekt zu machen. Auf Wunsch übernimmt ein anerkanntes Bestattungsinstitut alle Formalitäten mit der Versicherung.

In guten Zeiten vorsorgen
Selbst wenn RentnerInnen nicht gleich von Altersarmut betroffen sind, geht der Eintritt in den Ruhestand oft mit einem Rückgang der persönlichen Einnahmen einher. Wurde (rechtzeitig) eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, die beim Erreichen des 65. Lebensjahrs vom Versicherer beitragsfrei gestellt wird, belastet die Sterbegeldvorsorge das altersbedingt kleiner gewordene Budget nicht mehr.

Streitende Erben
Vielleicht ahnt es der Erblasser, oder weiß es sogar: wenn es um Geld und Sachwerte geht, sind Familienbande dünn und schnell zerrissen. Vielleicht bahnt sich sogar schon zu Lebzeiten ein Streit um das Erbe an. Erbstreitigkeiten sind an deutschen Gerichten keine Einzelfälle und ziehen sich oft über Jahre hin. In diesem Fall sorgt die zweckgebundene Sterbegeldversicherung für klare Verhältnisse. Die Versicherung gehört nicht zur Erbmasse, kann bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsinstitut rechtswirksam abgetreten werden. Egal wie sich die Erben verhalten, die eigenen Beerdigung kann nach den Wünschen des Verstorbenen, ohne Rücksicht auf Erbstreitigkeiten, durchgeführt werden.

Steuerliche Aspekte
Die Ausgaben für die persönliche Bestattungsvorsorge können im Rahmen der Einkommensteuererklärungen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Einzahlungen auf ein Sparbuch mit dem Vermerk „Für meine Beerdigung“ können nicht geltend gemacht werden.

Zugriff durch Gläubiger
Im Jahr 2015 hat das Sozialgericht Karlsruhe festgestellt, das Bezieher von staatlichen Transferleistungen (ALG 2, Sozialhilfe, Pflegegeld usw.) eine bestehende Sterbegeldversicherung nicht kündigen müssen. Das dort angesparte Kapital wird nicht zum sogenannten Schonvermögen gerechnet. Darüber hinaus verfügte das Sozialgericht, dass die Beiträge zu einer angemessenen Sterbegeldversicherung vom Sozialamt übernommen werden müssen. In Ausführungsbestimmungen der regionalen Sozialbehörden werden die genauen Bedingungen für die „Verschonung eines Bestattungsvorsorgevermögens“ geregelt. Als Obergrenzen werden Beträge zwischen 7.500 und 10.000 Euro für „unantastbar“ erklärt.

Liegt eine rechtsverbindliche Abtretung der Sterbegeldversicherung an einen Nichterben (zum Beispiel ein Bestattungsinstitut) vor, haben auch private Gläubiger so gut wie keine Chance, an diesen Teil des Vermögens eines Verstorbenen heranzukommen. Auch das sähe völlig anders aus, hätte der Verstorbene zu seinen Lebzeiten ein Sparbuch für seine Bestattungskosten angelegt.

Die zweckmäßigsten Sterbegeldversicherungen

Nur ein Versicherungsunternehmen selbst würde von der „besten“ Sterbegeldversicherung sprechen. Wir haben ausführlich recherchiert, um die zweckmäßigsten Produkte zu finden. Dabei waren uns wichtig: Expertise, Preis-Leistungs-Verhältnis, Image, Kunden- und Testurteile. Die vier ermittelten Anbieter und ihre Produkte zur Bestattungskostenvorsorge:

Anbieter Lebens-versicherung von 1871 a.G.

 

 

IDEAL
Lebens-versicherung a.G.
Hannoversche Lebens-versicherung AG Monuta Versicherungen ZNL Monuta Verzekeringen N.V., Apeldoorn
Hauptsitz München Berlin Hannover Düsseldorf
Mindest- und Höchstalter des Versicherungsnehmers (VN) 40 bis 90 Jahre 40 bis 80 Jahre

Plus-Tarif:
40 bis 90 Jahre

40 bis 80 Jahre 18 bis 74 Jahre
Zwischen welchen minimalen u. maximalen Versicherungssummen kann gewählt werden? Ab 1.500 €
bis 12.500 €
Ab 1.500 €

bis 20.000 €

Plus-Tarif:

ab 2.500 €

bis 10.000 €

Ab 5.000 €
bis 12.500 €
Ab 5.000 €
bis 15.000 €
Ist der Abschluss ohne eine Gesundheitsprüfung des Versicherten möglich?

 

Ja Ja Ja Ja
Ab wann greift bei Abschluß ohne Gesundheitsprüfung der volle Versicherungsschutz (Monate nach Vertragsabschluss)?

 

Basis-Tarif:
24 bis 36 MonatePlus-Tarif:
2 bis 36 Monate
Bei Einmal-zahlung: 6 Mon.

Bei monatlicher Zahlung: 18 Mon.

24 Monate 36 Monate
Besonderheiten: Plus-Tarif: Doppelte Leistung bei Unfalltod; Digitaler Nachlassplaner Optional: Doppelte Leistung bei Unfalltod,

Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 4,

Digitaler Vertrags- und Nachlassmanager

Bei Unfalltod (nach den ersten 24 Vertrags-monaten) wird die doppelte Versicherungs-summe ausgezahlt Kostenlose Mitversicherung von Kindern (bis 18. Lebensjahr) mit 5.000 €

Übernahme der Bestattungs-organisation möglich

Internetlinks zum Abruf von Produktbroschüren (PDF) Broschüre

 

Broschüre 1

Broschüre 2

Broschüre 3

Broschüre 1

 

Broschüre 2

Broschüre
Ungefähre Monatsprämie:
50-jähriger Mann,
ohne GesundheitsprüfungVersicherunssumme: 8.500 €
Standard-Tarif:
32,36 €

Premium-Tarif:
37,08 €
 

Premium-Tarif: 32,28 €

 

31,55 €

 

24,17 €

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Aktualisiert am 19. April 2024