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Verschärfung des Wechsels von GKV zu PKV

Bundesregierung erhöht Versicherungspflichtgrenze für 2024

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Der Entwurf der Bundesregierung für die Sozialversicherungsrechengrößen im Jahr 2024 sieht erneut eine deutliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze vor, was den Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Privaten Krankenversicherung (PKV) erschwert. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als Versicherungspflichtgrenze, soll auf 69.300 Euro erhöht werden, verglichen mit 66.600 Euro im Jahr 2023. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer im kommenden Jahr ein höheres Einkommen benötigen, um sich für die PKV zu entscheiden.

Die Bundesregierung passt diese Sozialversicherungsrechengrößen jährlich an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an. Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 3,8 Prozent erhöht, während die Versicherungspflichtgrenze um 4,1 Prozent steigt.

Diese Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze schränkt die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer ein, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden möchten. Seit 2013 wurde die Entgeltgrenze um etwa 33 Prozent erhöht, was bedeutet, dass Arbeitnehmer ab 2024 monatlich 1.440 Euro mehr verdienen müssen als im Jahr 2013, um in die PKV zu wechseln.

Die Entkoppelung der Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 führte dazu, dass die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV eingeschränkt wurde. Die außerordentliche Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze schränkte die Möglichkeiten der Versicherten ein, in die PKV zu wechseln.

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2024 wird auf 62.100 Euro angehoben, was einem Monatseinkommen von 5.175 Euro entspricht. Im Jahr 2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 59.850 Euro pro Jahr bzw. 4.987,50 Euro monatlich. Experten betonen, dass diese Erhöhungen die Mittelschicht in Deutschland und deren Arbeitgeber belasten und die Arbeitsanreize senken können.