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Mehr Wohngeld dank WohngeldPlus

Mehr Unterstützung für einkommensschwache Haushalte bei der Wohnraumfinanzierung

Nachrichten-Finanzleser

Seit dem 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Rund zwei Millionen Haushalte mit insgesamt 4,5 Millionen Menschen haben jetzt Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal so viele wie vorher. Die Reform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung und soll vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen helfen, die unter hohen Mieten und steigenden Heizkosten leiden.

Zu den Begünstigten der Reform gehören Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente, erwerbstätige Familien, Alleinerziehende, Paare mit niedrigen Einkommen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich. Auch Studierende können Wohngeld beantragen, wenn nicht der ganze Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat. Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner haben ebenfalls Anspruch auf Wohngeld.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Ab 2023 wird das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro pro Monat erhöht. Damit ist es im Schnitt doppelt so hoch wie bisher und steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat.

Besonders erfreulich: Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können. Die Heizkosten-Komponente ist nach der Anzahl der Personen gestaffelt und gleicht im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen aus. Die Klimakomponente der Reform soll die Wohnkosten dämpfen, wenn sich etwa wegen einer energetischen Gebäudesanierung die Miete erhöht.

Die Reform trägt auch veränderten regionalen Mietniveaus Rechnung. Gemeinden und Kreise wurden neu zugeordnet, um den Mietenstufen gerecht zu werden. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten haben, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.