Kündigungsfrist PKV bei Sonderkündigungsrecht
Die Kündigung einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung ist jedes Jahr zum Ende des Versicherungsjahres möglich – vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt drei Monate vor Ablauf des Vertrags. In den meisten Fällen stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein, aber es kann auch zu anderen Zeitpunkten enden. Wenn bei Abschluss des Vertrages eine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde, ist eine Kündigung vor Ablauf dieser Frist nicht möglich.
Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Beitragserhöhung: Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung. Im Regelfall erfolgen die Mitteilungen der Beitragserhöhungen durch die Privaten Krankenversicherer ab dem 01. Dezember eines Jahres. Die letzte Kündigungsfrist ist dann jeweils zum 31. Januar des Folgejahres.