Die Verwaltung der Feuerschutzsteuer 2019 lag bis zur Mitte des Jahres 2010 bei den Finanzämtern der Länder, was dann in den Zuständigkeitsbereich des Bundeszentralamts für Steuern fiel. Trotzdem wird der Ertrag dieser Steuer weiterhin den Ländern zugesprochen. Die Feuerschutzsteuer soll der Förderung des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerlöschwesens dienen.
Ob die Feuerschutzsteuer erhoben wird, kommt auf die Versicherung an. Dabei fungiert das Versicherungsunternehmen als Steuerschuldner.
Beinhaltet eine Versicherungskombination wie beispielsweise die der Hausratversicherung mit der Gebäudeversicherung die Versicherungsprämie für die Absicherung von Gefahren durch Feuer, wird für die Bemessungsgrundlage der Feuerschutzsteuer nicht das vollständige Versicherungsentgelt verwendet. Darüber hinaus ist die Versicherung ebenfalls ausschlaggebend dafür, in welcher Höhe der Steuersatz liegt.
- Bei Feuerversicherungen mit eingeschlossener Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung machen 40 Prozent des Versicherungsentgelts die Bemessungsgrundlage aus. Der Steuersatz liegt bei 22 Prozent.
- Bei Wohngebäudeversicherungen, die eine Versicherung gegen Gefahren mit einschließt, die in Feuerversicherungen enthalten ist, machen 14 Prozent des Gesamtbetrags des Versicherungsentgelts die Bemessungsgrundlage aus. Der Steuersatz liegt bei 19 Prozent.
- Bei Hausratversicherungen, die eine Versicherung gegen Gefahren mit einschließt, die in Feuerversicherungen enthalten ist, machen 15 Prozent des Gesamtbetrags des Versicherungsentgelts die Bemessungsgrundlage aus. Der Steuersatz liegt bei 19 Prozent.
Steuerratgeber 2018
Für weitere, nicht aufgezählte Versicherungen fällt keine Feuerschutzsteuer an, obwohl auch in diesen Versicherungen gegen Gefahren durch Feuer, wie sie in Feuerversicherungen vorkommen, enthalten sein können.