Das neue “Chancen-Aufenthaltsrecht” trat an Silvester in Kraft. Langjährig Geduldete können nun durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehört die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon. Mit dem “Chancen-Aufenthaltsrecht” sollen Kettenduldung verhindert und Zahl der Langzeitgeduldetene reduziert werden. Zum gesetzlichen Stichtag haben sich 248.182 geduldete Ausländer in Deutschland aufgehalten, davon 137.373 seit mehr als 5 Jahren.
Bestehende Bleiberechtsregelungen wurden so angepasst, dass mehr Menschen davon profitieren können. Junge Menschen, die sich gut in Deutschland integriert haben, sollen nach nur drei statt bisher vier Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr ein Bleiberecht erhalten. Besonders integrationswillige Geduldete werden gewürdigt, indem ihnen künftig bereits nach sechs – oder schon vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern – ein Bleiberecht eröffnet wird. Die notwendigen Voraufenthaltszeiten wurden damit um jeweils zwei Jahre reduziert.