Der fachliche Begriff für die Börsensteuer 2019 ist die Finanztransaktionssteuer, die im Fall von Börsengeschäften der Umsatzsteuer gleicht. Die Finanztransaktionssteuer baut im Wesentlichen auf der Stempelabgabe der Londoner Börse aus dem 17. Jahrhundert auf. Damit eine Transaktion offiziell bestätigt wurde, musste der Anteilskäufer einen bestimmten Stempel erwerben.
Dem kam in Deutschland die Stempelsteuer des Deutschen Reichs für Wertpapiere und Urkunden ab dem Jahr 1881 gleich. Mit dem Kapitalverkehrsteuergesetz wurde diese jedoch Anfang der 90er Jahre abgeschafft.
Die US-Ökonomen John Maynard Keynes und James Tobin brachten den theoretischen Gedanken hervor, was an der Tobin-Steuer zu erkennen ist, bei der es sich um die Börsensteuer bei Devisengeschäften handelt. Durch die große Depression (Great Depression) fiel Keynes auf, dass langfristige und nachhaltigere Gewinnmaximierungen deutlich stärker ins Auge gefasst wurden, nachdem eine Verkehrssteuer für alle Transaktionen eingeführt wurde, was dazu führte, dass kurzfristige Spekulationen vermindert wurden.
Steuerratgeber 2018
Börsensteuer 2019 in Frankreich und Italien
Durch die weltweite Finanzkrise kam in Europa eine Börsensteuer von 0,1 Prozent beim Aktien– und Anleihenhandel und 0,01 Prozent bei Derivaten von Aktien und Anleihen zur Sprache. Umgesetzt wurde davon in dem Sinn bisher nichts, jedoch haben bestimmte EU-Länder eigenständige Gesetze aufgestellt, die zu Börsensteuern oder anderweitigen Steuern bezüglich Finanzgeschäften führten. Die beiden einzigen Länder, die in Europa eine wirkliche Finanztransaktionssteuer besitzen, sind Frankreich und Italien. Dort gibt es die Steuer seit dem Jahr 2012 bzw. 2013.