Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren wird auf politischen Beschluss hin abgeschafft, was bedeutet, dass Mieter zukünftig nicht mehr automatisch über die Nebenkosten für den Kabelanschluss zahlen müssen. Das Privileg war eine Regelung aus den Anfangszeiten des Kabelfernsehens, um die breite Bevölkerung mit der neuen Technologie zu versorgen.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde zum 1. Dezember 2021 beschlossen, mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, um den Kabelnetzbetreibern Zeit zu geben, ihre Verträge umzustellen. Mieter müssen jedoch keine Angst haben, dass ihre Fernseher plötzlich schwarz bleiben, da Vermieter die Mieter über die Änderungen informieren und genügend Zeit für alternative Lösungen geben werden.
Für Kabelanschluss-Nutzer gibt es die Möglichkeit, den Anschluss zu behalten, jedoch werden die Kosten voraussichtlich leicht steigen. Aufgrund der Konkurrenz mit anderen Anbietern wie IPTV und DVB-T2 HD wird der Markt die Preise regulieren. Mieter, die ihren Kabelanschluss bislang über die Nebenkosten abgerechnet bekamen, müssen selbst aktiv werden und einen Einzelnutzer-Vertrag abschließen, wenn sie den Kabelanschluss weiterhin nutzen möchten.
Es gibt verschiedene Alternativen zum Kabelfernsehen, darunter DVB-T2 HD über die Hausantenne oder IPTV über das Internet. Zudem gibt es Streamingdienste und bei entsprechender Balkon-Ausrichtung die Möglichkeit einer Satellitenschüssel mit Zustimmung des Vermieters.
Wer Internet und Telefonie über den Kabelanschluss nutzt, kann weiterhin diese Dienste beibehalten und nur für das Fernsehen eine andere Quelle wählen. Alternativ ist es auch möglich, Fernsehen, Telefonie und Internet über verschiedene Anbieter laufen zu lassen, wofür jeweils Einzelverträge abgeschlossen werden müssen.