Für das Jahr 2024 sind voraussichtliche Anpassungen an der Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant, was sich auf den Arbeitgeberzuschuss und verschiedene Höchstbeiträge auswirken wird.

Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 wird voraussichtlich auf 5.175,00 Euro pro Monat angehoben, im Vergleich zu 4.987,50 Euro im Jahr 2023. Der allgemeine Beitragssatz zur GKV wird voraussichtlich bei 14,6 Prozent bleiben, während der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich auf 1,7 Prozent steigt, im Vergleich zu 1,6 Prozent im Jahr 2023.

Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten einen Arbeitgeberzuschuss für ihren privaten Krankenversicherungsbeitrag, der die Hälfte ihres Versicherungsbeitrags beträgt. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wird gesetzlich festgelegt und wird voraussichtlich im Jahr 2024 monatlich etwa 422 Euro betragen, im Vergleich zu 403,99 Euro im Jahr 2023. Für die private Pflegeversicherung wird der maximale Arbeitgeberzuschuss voraussichtlich auf etwa 88 Euro pro Monat steigen, gegenüber 84,79 Euro im Jahr 2023. Insgesamt bedeutet dies einen Arbeitgeberzuschuss von etwa 510 Euro im Monat, im Vergleich zu 488,78 Euro im Jahr 2023.

Darüber hinaus gibt es Höchstbeiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Im Jahr 2024 wird der Höchstbeitrag für die private Pflegeversicherung voraussichtlich bei rund 176 Euro pro Monat liegen, im Vergleich zu 169,58 Euro im Jahr 2023. Privatversicherte Ehepaare werden zusammen maximal etwa 264 Euro zahlen, was 150 Prozent des Höchstbeitrags zur Pflegeversicherung entspricht.

Der Höchstbeitrag zum Standardtarif wird voraussichtlich im Jahr 2024 monatlich etwa 755 Euro betragen, im Vergleich zu 728,18 Euro im Jahr 2023. Ehepaare werden zusammen im Standardtarif maximal ungefähr 1.130 Euro zahlen. Die meisten Versicherten im Standardtarif zahlen aufgrund ihrer langjährigen Mitgliedschaft und der Anrechnung ihrer Alterungsrückstellungen jedoch weniger als den Höchstbeitrag.

Für den Höchstbeitrag des Basistarifs, der auch von der Beitragsbemessungsgrenze und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen abhängt, wird voraussichtlich etwa 840 Euro pro Monat im Jahr 2024 betragen, im Vergleich zu 807,98 Euro im Jahr 2023.