Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine finanziell zu unterstützen. Diese Sonderzahlung soll dazu dienen, inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen auszugleichen und die wichtige Arbeit dieser Betreuerinnen und Betreuer zu honorieren.
Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte die Bedeutung der Betreuungskräfte und Vereine: “Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine leisten jeden Tag wichtige Arbeit. Sie unterstützen Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht oder nur begrenzt selbst regeln können. Für diesen Einsatz müssen berufliche Betreuerinnen und Betreuer angemessen vergütet werden.”
Die steigenden Kosten und gestiegenen Tarifverträge setzen Betreuungsvereine besonders unter Druck. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an, bestehende Notlagen abzufedern und die Betreuung zu stärken. “Die Inflation zwingt uns zum Handeln”, erklärte der Bundesjustizminister. Der Gesetzentwurf sieht vor, monatliche Sonderzahlungen für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 pro geführter Betreuung vorzusehen. Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen von dieser Sonderzahlung profitieren.
Im Rahmen dieser Gesetzgebung soll auch das Betreuungsorganisationsgesetz angepasst werden. Dies soll dazu dienen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei der Prüfung ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit zu entlasten. Künftig wird die zuständige Behörde die Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis selbstständig einholen können, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.