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Selbstbestimmungsgesetz beschlossen

Geschlechtliche Selbstbestimmung wird gestärkt

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Das deutsche Bundeskabinett hat ein Selbstbestimmungsgesetz beschlossen, das das veraltete Transsexuellengesetz ablösen soll. Das neue Gesetz zielt darauf ab, das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu stärken und den Grundrechtsschutz für Betroffene zu verbessern. Die Regelungen des Gesetzes sollen insbesondere trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt einfacher ändern zu lassen. Dabei sollen einige belastende Hürden des bisherigen Gesetzes, wie die gerichtliche Entscheidung und die Notwendigkeit von Sachverständigengutachten, wegfallen.

Die Justizministerin, Lisa Paus, betonte, dass das Selbstbestimmungsgesetz ein wichtiger Schritt sei, um das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität zu gewährleisten und diskriminierte Minderheiten zu schützen. Das Gesetz ermögliche es Betroffenen, ihre Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu wissen.

Das Gesetz sieht vor, dass Ehepartner und Kinder echte Doppelnamen führen können, die aus beiden Familiennamen gebildet werden. Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer elterlicher Sorge können einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Elternteile für ihre Kinder wählen.

Eine Anmeldung beim Standesamt drei Monate vor der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist vorgesehen. Eine einjährige Sperrfrist nach der Änderungserklärung soll sicherstellen, dass sich die Betroffenen der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sind. Ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro soll bei Missachtung des Offenbarungsverbots für Geschlechtsangaben und Vornamen verhängt werden können.

Das Gesetz sieht auch Regelungen für Minderjährige vor. Minderjährige unter 14 Jahren können die Änderungserklärung nicht selbst abgeben, sondern die Sorgeberechtigten übernehmen diese. Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben, andernfalls kann das Familiengericht auf Antrag der minderjährigen Person entscheiden.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll am 1. November 2024 in Kraft treten und das Transsexuellengesetz außer Kraft setzen. Es soll einen Beitrag zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung leisten und die Rechte und Bedürfnisse der Betroffenen respektieren.