Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Die Bundesregierung reagiert entschlossen auf aktuelle Herausforderungen und möchte den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Transformationsprozesse anstoßen und langfristigen Wohlstand sichern.
Um diese Prioritäten zu setzen, wurden Ausgaben im Bundeshaushalt überprüft und Einsparungen vorgenommen. Die Ressorts werden in den Jahren 2024 und 2025 einen Einsparbeitrag von rund 3,5 Mrd. € pro Jahr leisten, mit Ausnahme des Verteidigungsministeriums.
Der Haushaltsentwurf zeigt einen Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik an und setzt klare Schwerpunkte für Wachstum, Wohlstand, Sicherheit, Bildung, Klimaschutz und Digitalisierung. Investitionsausgaben bleiben auf einem hohen Niveau, insbesondere für Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Mobilität, Bildung und Forschung.
Trotz der schwierigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs und der Preis- und Zinssteigerungen wird die reguläre Kreditobergrenze eingehalten und die Neuverschuldung reduziert. Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt für 2024 liegen 25 % über dem Niveau von 2019, während die Investitionsausgaben erheblich gesteigert werden.
Die Sicherung von Frieden und Stabilität sowie die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und Zukunftschancen für Kinder sind weitere Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs. Es werden Mittel für die Absicherung und den Umbau der Energieversorgung vorgesehen, einschließlich des Baus von Flüssiggasterminals.
Es besteht weiterhin ein haushaltspolitischer Handlungsbedarf in den kommenden Jahren, und Ausgaben werden weiterhin kritisch überprüft, um die finanziellen Herausforderungen bewältigen zu können. Gesetzesänderungen für bestimmte Maßnahmen im Jahr 2024 werden durch ein Haushaltsfinanzierungsgesetz geregelt.
Der Entwurf ist ein Auftakt für weitere Anstrengungen, um den Bundeshaushalt zu konsolidieren und die finanzielle Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bis zum 16. August 2023 verabschiedet.
Aktualisiert am 11. Juli 2023