Ab dem 1. Juli steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte an. Zukünftig wird auch die Anzahl der Kinder bei der Festlegung der Beitragshöhe miteinbezogen. Dies folgt einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022, der den Gesetzgeber dazu aufforderte, sowohl den Erziehungsaufwand der Eltern als auch die Kinderzahl stärker in Betracht zu ziehen.
Der zusätzliche Beitragssatz für kinderlose Versicherte wird auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig gibt es für diejenigen, die mehr als ein Kind haben, eine Entlastung: Für jedes Kind vom zweiten bis zum fünften gewährt der Gesetzgeber einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten auf den Beitragssatz, und dies bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes.
Ein Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Stabilisierung der Finanzierung und der Verbesserung der Leistungen. Der Bundesrat hat das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gebilligt, das unter anderem die Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Beitragshöhe und eine Erhöhung des Kinderlosenzuschlags vorsieht. Ab dem zweiten Kind zahlen Eltern künftig weniger Beiträge zur Pflegeversicherung.
Die Reform erfolgt in zwei Schritten: Am 1. Juli 2023 wird die Finanzgrundlage stabilisiert, was ab Januar 2024 dringende Leistungsverbesserungen ermöglicht. Im zweiten Schritt, zum 1. Januar 2025, werden alle Leistungsbeträge spürbar angehoben.
Zur Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozent erhöht. Zudem wird der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld ausgeweitet, das als Lohnersatzleistung dient, wenn Angehörige ihre Arbeit für die Pflege aufgeben müssen.
Die Reform sieht auch die stärkere Nutzung der Digitalisierung in der Langzeitpflege vor, wofür ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege eingerichtet wird. Zusätzlich wird das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Vergleich Gesetzliche Krankenkasse
Aktualisiert am 3. Juli 2023