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Qualitätsziele gefährdet

Krankenhausreform führt zu steigenden Kosten für Versicherte

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Bund und Länder haben Grundlagen für eine Krankenhausreform vereinbart, die jedoch erhöhte Kosten für Versicherte mit sich bringen könnte. Neue Analysen zeigen, dass die bisherige Finanzierung der Krankenhäuser durch die Länder unzureichend ist. Die Reformpläne zielen darauf ab, diese Finanzierungslücke auf Kosten der Versicherten zu schließen.

Aktuelle Daten des Ärzteblatts enthüllen, dass ein erheblicher Investitionsstau im Krankenhaussektor besteht, da die Bundesländer ihre Zusage, die Investitionskosten zu übernehmen, nicht erfüllt haben. In den letzten acht Jahren deckten die Länder weniger als die Hälfte der benötigten Investitionsmittel ab, was zu einer geschätzten Deckungslücke von 17 bis 25 Milliarden Euro führte.

Die geplante Krankenhausreform, von Minister Lauterbach als “Revolution” bezeichnet, sieht jedoch vorerst eine Erhöhung der Kosten für alle Versicherten vor. Obwohl betont wird, dass es keine grundsätzliche Erlöserhöhung geben soll, sind Ausnahmen geplant, wie zusätzliche Zuschläge für bestimmte Leistungsbereiche. Weiterhin wird erwogen, ob die Liquiditätssicherung der Krankenhäuser auch außerhalb des Bundeshaushalts durch Krankenversicherungen erfolgen soll.

Die Kernziele der Reform, darunter die Schaffung von bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, stehen jedoch auf wackeligen Beinen. Während die Finanzierung ab kommendem Jahr umgestellt werden soll, sollen die strukturellen Anpassungen erst danach folgen. Dieses Verzögerungsproblem könnte dazu führen, dass die angestrebten Qualitätsverbesserungen nicht zeitnah erreicht werden.

Ein weiterer strittiger Punkt sind die Vorhaltepauschalen, die zusätzliche Zahlungen an Krankenhäuser für die Bereitstellung von Personal und Technik vorsehen. Während solche Instrumente in der Krankenhausversorgung sinnvoll sein können, droht die geplante Finanzierung über Vorhaltepauschalen die Kosten für Kliniken erheblich zu erhöhen, ohne eine klare Verbindung zu erbrachten Leistungen. Dies könnte zu Fehlanreizen führen und die angestrebte Kosteneffizienz und Qualitätsorientierung untergraben.

Die vereinbarten Eckpunkte der Krankenhausreform weisen deutliche Mängel auf. Die geplante Vorhaltefinanzierung ohne klaren Bezug zu erbrachten Leistungen könnte unwirtschaftliche Strukturen stärken und die Qualität der Versorgung gefährden. Die Reform scheint eher darauf abzuzielen, schmerzhafte Strukturreformen durch zusätzliche Finanzmittel zu umgehen, was letztlich zu Lasten der Versicherten geht, ohne die erhofften Verbesserungen zu liefern.