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Plastikflut stoppen

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen

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Seit Januar 2023 haben Verbraucher:innen das Recht, Essen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegbehältern zu erhalten, um die Vermeidung von To-Go-Plastikmüll zu fördern. Gastronomische Betriebe müssen Mehrwegbehälter vorhalten, und kleine Betriebe müssen mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Verschiedene Mehrwegsysteme werden angeboten, um Einwegplastikmüll zu reduzieren.

Die Gesetzesänderung soll vor allem Einwegplastik bekämpfen. Bereits im Juli 2021 wurden häufig an Stränden gefundene Plastikprodukte verboten. Die neue gesetzliche Vorgabe zielt darauf ab, den Müll weiter zu reduzieren.

Die Mehrwegpflicht gilt für Betriebe, die Essen und Getränke zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten, einschließlich Einweg-Getränkebecher. Caterer, Lieferdienste, Imbissbetriebe und Restaurants müssen alternative Mehrwegbehälter bereithalten, die nicht teurer sein dürfen als das Einweg-Angebot. Kleine Betriebe sind von der Pflicht, ein eigenes Angebot zu machen, ausgenommen, müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen.

Es gibt verschiedene Mehrwegsysteme, darunter Poolsysteme und betriebseigene Lösungen. Materialien wie Glas, Porzellan und Edelstahl werden empfohlen, während Melamin und Polycarbonat als ungeeignet gelten.

Mehrweggefäße haben ökologische Vorteile im Vergleich zu Einwegverpackungen aus Kunststoff oder Aluminium. Um die Umwelt zu schützen, sollten Mehrweggefäße möglichst lange genutzt und effizient gereinigt werden.

Die Verantwortung für die Hygiene liegt bei den Betrieben, auch wenn Kund:innen eigene Behälter mitbringen. Die Umsetzung der Mehrwegpflicht wurde jedoch von der Verbraucherzentrale kritisiert, da nicht alle Betriebe Mehrwegverpackungen anbieten und Informationen über Mehrwegangebote oft fehlen. Verbraucher:innen wünschen sich mehr Rückgabestellen und bessere Informationen, um umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen.