Das deutsche Namensrecht wird überarbeitet, um den vielfältigen Lebensrealitäten und den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf, der vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde, zielt darauf ab, mehr Freiheit und Flexibilität im Namensrecht zu schaffen. Die neuen Regelungen sollen die Wahlmöglichkeiten erweitern und Namensänderungen erleichtern, um das Recht an die Entwicklungen in anderen europäischen Staaten anzupassen.
Ehepartner und Kinder sollen künftig echte Doppelnamen führen können. Dies ermöglicht die Bildung eines Doppelnamens aus beiden Familiennamen, der auch als Geburtsname für gemeinsame Kinder dienen kann. Eltern ohne Ehenamen, aber mit gemeinsamer elterlicher Sorge, können für ihre Kinder einen Doppelnamen aus den Familiennamen beider Elternteile wählen.
Um lange Namensketten zu vermeiden, wird die Anzahl der Familiennamen, aus denen ein neuer Doppelname gebildet werden kann, auf zwei begrenzt. Die Namensänderung für Kinder wird erleichtert, wenn die Eltern sich scheiden lassen. Bisher konnten Elternteile nach der Scheidung ihren Ehenamen ändern, was nun auch auf die Kinder übertragen werden kann, um eine Namensungleichheit zu verhindern.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die namensrechtlichen Traditionen von anerkannten Minderheiten in Deutschland. Dies beinhaltet beispielsweise die sorbische Minderheit, die den Familiennamen abhängig vom Geschlecht anpassen möchte. Ebenso soll Angehörigen der friesischen Volksgruppe die Möglichkeit gegeben werden, eine Abwandlung der Vornamen der Eltern als Geburtsnamen für ihre Kinder zu wählen. Die Modernisierung des Namensrechts soll eine identitätsstiftende und integrative Wirkung entfalten, um die individuelle Autonomie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.