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Ende des Nebenkostenprivilegs

Was die Abschaffung für Ihren Kabel-TV-Anschluss bedeutet

Finanzleser.de Nachrichten

Seit dem 1. Dezember 2021 ist das “Nebenkostenprivileg” für Kabelgebühren in Deutschland abgeschafft. Das bedeutet, dass Vermieter und Hausverwaltungen die Kosten für den gemeinsamen Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen können. Die Abschaffung erfolgte im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und tritt spätestens am 1. Juli 2024 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen.

Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kosten für den gemeinsamen Kabelanschluss auf alle Mieter umzulegen, auch wenn diese den Kabelanschluss nicht nutzten. Diese Regelung galt auch für Internet- und Telefonanschlüsse.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs soll den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt fördern und Verbrauchern die Möglichkeit geben, alternative Fernseh- und Internetanbieter zu wählen. Die Kabelnetzbetreiber befürchten jedoch, dass viele Mieter ihre Kabelverträge kündigen werden, was zu höheren Kosten für die verbleibenden Nutzer führen könnte.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betrifft auch Wohnungseigentümer. Hier gilt die Regelung, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird. Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht bis zum 30. Juni 2024, um bestehende Mehrnutzerverträge zu beenden.

Es wird erwartet, dass die Preise für Kabelanschlüsse leicht steigen werden, aber dies wird voraussichtlich im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat liegen.

Für ALG-II-Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird, ändert sich nichts, da sie die Kosten aus ihrem Regelsatz bezahlen müssen.

Verbraucher haben Alternativen zum Kabelanschluss, darunter DVB-T2 HD, IPTV über das Internet, IPTV-Streaming und Satellitenfernsehen.

Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn “Medienberater” an der Haustür oder am Telefon zusätzliche Kabelverträge anbieten. Es wird empfohlen, niemanden in die Wohnung zu lassen, keine Verträge an der Haustür zu unterschreiben und den Dienstausweis der Medienberater zu überprüfen. Im Falle unerwünschter Verträge sollten Verbraucher den Fall der Verbraucherzentrale melden und den Vertrag widerrufen.