Deutschland und Österreich haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet, das steuerliche Vereinfachungen für modernes grenzüberschreitendes Arbeiten in der Grenzregion ermöglichen soll. Die Unterzeichnung fand am 21. August 2023 in Aschau im Chiemgau statt.
Das Änderungsprotokoll beinhaltet eine Anpassung der Grenzgängerregelung, um den veränderten Arbeitsformen und dem flexiblen Arbeiten in der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Eine zentrale Neuerung ist die Ausweitung der Grenzgängereigenschaft auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Zudem wird die Definition der Grenzzone vereinfacht und leicht erweitert.
Die neuen Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern in der Grenzregion, flexibler zu arbeiten, auch im Homeoffice. Die bisherige Notwendigkeit des täglichen Pendelns über die Grenze entfällt. Arbeitstage im Homeoffice gelten nicht mehr als schädliche Tage im Sinne der Grenzgängerregelung.
Das Änderungsprotokoll umfasst auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerumgehungen durch das BEPS – Multilaterale Instrument. Des Weiteren werden Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik im Abkommen vorgenommen. Die Unterzeichnung des Protokolls trägt dazu bei, die steuerlichen Bedingungen für grenzüberschreitendes Arbeiten zeitgemäß und flexibel zu gestalten.