Das Bundeskabinett hat heute eine wichtige Verordnung des Bundessozialministeriums zur Kenntnis genommen, die ab Januar 2024 eine erhebliche Erhöhung der Sozialhilfe– und Bürgergeld-Regelsätze vorsieht. Alleinstehende Erwachsene werden ab diesem Zeitpunkt monatlich 563 Euro erhalten, was einer Steigerung um 61 Euro im Vergleich zu den bisherigen Beträgen entspricht.
Diese signifikante Erhöhung um gut zwölf Prozent betrifft auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf, die um denselben Prozentsatz ansteigen werden.
Des Weiteren sollen die Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend angepasst werden, sofern sie in Form von Geldleistungen gewährt werden. Die endgültige Zustimmung zu dieser Verordnung muss jedoch noch vom Bundesrat erfolgen.
Anspruch auf Sozialhilfe haben hilfebedürftige Menschen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht in der Lage sind zu arbeiten. Das Bürgergeld hingegen steht Menschen zur Verfügung, die trotz umfassender Bemühungen keine Arbeitsstelle finden oder nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die drastische Erhöhung der Regelbedarfe ist auf die Einführung des Bürgergeldes Anfang des Jahres zurückzuführen. Mit dieser Reform wurden die Berechnungen der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt, um den steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreisen gerecht zu werden.
Eine bemerkenswerte Neuerung besteht darin, dass die Preisentwicklungen nun vorausschauend berücksichtigt werden, anstatt rückwirkend. Bereits im Januar dieses Jahres wurden die Regelbedarfe für alleinstehende Erwachsene um 53 Euro auf 502 Euro erhöht.
Die Einführung des Bürgergeldes Anfang 2023 markierte einen wichtigen Schritt in der Sozialreform der Bundesregierung, um Leistungsbeziehern stärker bei Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche zu unterstützen und sie in langfristige Beschäftigungen zu vermitteln.
Darüber hinaus erhöht sich die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf um etwa zwölf Prozent. Dies betrifft vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten, sowie deren Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt durch das Statistische Bundesamt anhand eines Mischindex aus Preis- und Nettolohnentwicklung. Die aktuellen Anpassungen basieren auf den Ergebnissen einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe von 2018, da die Ergebnisse der aktuellen Stichprobe, die bis Dezember dieses Jahres läuft, noch nicht vorliegen. Die neuen Regelbedarfe ab 2024 sehen wie folgt aus:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro (bisher 502 Euro)
- Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro (bisher 451 Euro)
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro (bisher 402 Euro)
- Jugendliche von 14-17 Jahre: 471 Euro (bisher 420 Euro)
- Kind von 6-13 Jahre: 390 Euro (bisher 348 Euro)
- Kind von 0-5 Jahre: 357 Euro (bisher 318 Euro)
Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum weiterhin gewährleistet ist und Menschen in Notlagen angemessen unterstützt werden.