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Das neue Elterngeld im Fokus

Neue Einkommensgrenze und Sparmaßnahmen

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Das Bundesfamilienministerium plant, eine neue Einkommensgrenze für das Elterngeld einzuführen, um den Anforderungen des Bundesfinanzministers zu entsprechen und Kürzungen zu verhindern. Die vorgeschlagene Einkommensgrenze beträgt 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Diese Maßnahme ist eine Antwort auf die strikten Sparvorgaben, die das Ministerium dazu zwingen, strukturelle Änderungen beim Elterngeld vorzunehmen. Um die finanziellen Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten durch die neue Einkommensgrenze reduziert, während die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngeldes von 300 Euro bzw. 1800 Euro unverändert bleiben.

Die Anspruchsberechtigten für das Elterngeld umfassen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner. Eltern ohne vorheriges Einkommen oder solche, bei denen das berechnete Elterngeld unter 300 Euro liegt, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Für Eltern mit einem Einkommen vor der Geburt von über 2770 Euro (Elterngeld-Netto) wird der Höchstbetrag von 1800 Euro ausgezahlt. Zusätzliches Einkommen wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.

Die geplante Einkommensgrenze von 150.000 Euro soll einheitlich für Paare und Alleinerziehende gelten. Aktuell liegt die Grenze bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende, was in Zukunft auf 150.000 Euro vereinheitlicht werden soll. Diese Änderungen werden voraussichtlich für Geburten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten, während für Geburten bis zum 31. Dezember 2023 die derzeitige Regelung gilt.

Die Einführung der neuen Einkommensgrenze und die Anpassungen beim Elterngeld werden im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes durch einen Kabinettbeschluss umgesetzt, der für August 2023 geplant ist. Ziel ist es, die Wirksamkeit und Attraktivität des Elterngeldes beizubehalten und gleichzeitig den finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige private Altersvorsorge zu gewährleisten.