Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie verabschiedet, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken.
Mit der Einführung einer neuen Klageform, der sogenannten Abhilfeklage, sollen Verbraucheransprüche einfacher geklärt und durchgesetzt werden. Verbraucherverbände können nun gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt vor Gericht einklagen, was zu einer spürbaren Entlastung der Justiz führen soll. Das bewährte Modell der Musterfeststellungsklage bleibt erhalten.
Durch das Gesetz erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher schneller Rechtssicherheit und können Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend machen. Nach einer erfolgreichen Abhilfeklage erhalten sie den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachverwalter ausgezahlt. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Rechtsdurchsetzung zu vereinfachen und sowohl Verbraucher als auch Unternehmen zu unterstützen.