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Bundesarbeitsministerium plant Anhebung der Bemessungsgrenzen für 2024

Höhere Abgaben für Gutverdiener erwartet

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Das Bundesarbeitsministerium plant, die Bemessungsgrenzen für Beiträge zur Rente und Krankenkasse im Jahr 2024 erheblich zu erhöhen. Dieser Schritt würde zu höheren Abgaben für Gutverdiener führen und den Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen verschaffen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine entscheidende Größe im deutschen Sozialversicherungsrecht, da sie festlegt, bis zu welchem Einkommensbetrag die Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungen berechnet werden.

Der Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht eine deutliche Anhebung dieser Bemessungsgrenzen vor. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Grenze von 4987,50 Euro auf 5175 Euro erhöht werden. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer sich privat versichern können, soll ebenfalls angehoben werden, von 66.600 auf 69.300 Euro.

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt jährlich entsprechend der Lohnentwicklung des Vorjahres. Das Ministerium geht in seinem Entwurf von einem Lohnzuwachs von 4,13 Prozent aus. Der Entwurf muss jedoch noch von der Bundesregierung offiziell abgestimmt werden.