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BGH entscheidet zugunsten der privaten Krankenversicherungen

Prämienanpassung bei Abweichung von mehr als 5 Prozent rechtmäßig

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass private Krankenversicherungen (PKV) die Prämien rechtmäßig anpassen dürfen, wenn die tatsächlichen Leistungen von der Kalkulation abweichen, selbst wenn dies weniger als 10 Prozent im Jahr beträgt. Eine Klausel, die den Versicherern die Möglichkeit gibt, die Prämien anzupassen, wurde als nicht unangemessen benachteiligend für die Versicherten eingestuft.

Das Oberlandesgericht Rostock muss den Fall nun erneut verhandeln. Die Entscheidung betrifft einen Streit um Preisanpassungen bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent.

Der Versicherer hatte die Beiträge mehrfach um jeweils zwischen 20 und 50 Euro pro Monat erhöht, was vom Kläger als teilweise unzulässig angesehen wurde. Der BGH stellte jedoch fest, dass dies keine Benachteiligung für den Versicherungsnehmer darstellt und dass auch eine Anpassung der Prämien in beide Richtungen möglich ist.