Ab dem 1. Januar 2024 werden die Beiträge in der Privaten Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige erhöht. Dies ist auf zusätzliche Leistungen und steigende Ausgaben zurückzuführen, insbesondere infolge der jüngsten Pflegereformen. Die Beitragserhöhung betrifft auch die Soziale Pflegeversicherung (SPV), deren Beiträge bereits zum 1. Juli 2023 angehoben wurden.
Die Ursache für die Beitragserhöhung liegt in den gestiegenen Leistungsausgaben aufgrund der Pflegereformen, die sich auf alle Pflegeversicherten auswirken. Die Zahl der Leistungsempfänger in der Privaten Pflegeversicherung ist in den letzten Jahren stark gestiegen, und die Ausgaben für Pflegeleistungen haben sich zwischen 2014 und 2024 verdreifacht.
Die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung wird nach versicherungsmathematischen Regeln berechnet und darf nur dann angepasst werden, wenn bestimmte Indikatoren um mindestens 5 Prozent überschritten werden. In diesem Fall wurde der Schwellenwert in der Tarifstufe für Beihilfeberechtigte überschritten.
Die steigenden Beiträge sind hauptsächlich auf die Ausweitung der Leistungsansprüche und die erweiterte Empfängerschaft durch gesetzliche Reformen zurückzuführen. Zuschüsse zu Eigenanteilen in Pflegeheimen und Erhöhungen des Pflegegeldes sind weitere Gründe für die höheren Ausgaben.
Die Höhe der Zinseinnahmen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beitragsberechnung, und die Anpassung an steigende Zinsen hat sich bereits positiv auf die Beiträge ausgewirkt.
Die Pflegebeiträge werden dauerhaft einkalkuliert, um die gestiegenen Leistungsausgaben zu decken, aber zukünftige Reformen könnten weitere Anpassungen erforderlich machen.
Es gibt eine Garantie, dass der Beitrag in der Privaten Pflegepflichtversicherung nach fünf Jahren nicht höher sein darf als der Höchstbeitrag in der Sozialen Pflegeversicherung.
Ehepartner können unter bestimmten Umständen von Sonderregelungen profitieren, und die Beitragsanpassung wird von unabhängigen mathematischen Treuhändern überwacht und berechnet. Die Beitragserhöhung betrifft hauptsächlich Beihilfeberechtigte in der Privaten Pflegepflichtversicherung und erfolgt aufgrund der Abweichung der Leistungsausgaben von der ursprünglichen Kalkulation.