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Anpassung der Pfändungstabelle

In welcher Höhe darf gepfändet werden?

Nachrichten-Finanzleser

Die Pfändungstabelle regelt, wie hoch der pfändbare Betrag je nach Einkommen und Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen ist. Diese Beträge werden jährlich zum 1. Juli angepasst, basierend auf der Entwicklung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags. Der pfändbare Betrag berechnet sich aus dem Nettoeinkommen minus unpfändbaren Einkommensteilen und der Anzahl der Personen, denen Unterhalt geleistet wird. Zum Beispiel können bei einem pfändungsrelevanten Einkommen von 2.230 Euro und zwei unterhaltsberechtigten Personen nur 2,38 Euro gepfändet werden. Seit dem 1. Juli 2023 müssen Arbeitgeber, Sozialleistungsträger und Kreditinstitute die neuen Pfändungsfreigrenzen automatisch anwenden, selbst bei bereits vorhandenen Bescheinigungen. Bei Nichtbeachtung der neuen Grenzen können Betroffene eine Nachzahlung der überwiesenen Beträge verlangen.