Eine Krankenhausreform, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, wird voraussichtlich zu steigenden Kosten für alle Versicherten führen. Die ursprünglichen Kernziele der Reform wurden weitgehend aufgegeben, während die Frage, ob eine notwendige Verbesserung der Patientenversorgung erreicht werden kann, mehr als fraglich ist.
Gesundheitsminister Lauterbach ist in Verzug geraten und hat es versäumt, bis Ende Mai Vorschläge für die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen. Stattdessen wurden mit der Krankenhausreform weitere Mehrkosten für alle Versicherten eingeplant. Obwohl in den vereinbarten Eckpunkten betont wird, dass es “grundsätzlich keine Erhöhung des Erlösvolumens” geben soll, gibt es dennoch Ausnahmen, wie beispielsweise zusätzliche Zuschläge in bestimmten Leistungsbereichen.
Es wird in Betracht gezogen, dass die Kosten für Liquiditätssicherung und Tarif- sowie Inflationsentwicklung der Krankenhäuser von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen werden sollen. Es zeichnet sich ab, dass die Kernziele der angekündigten Krankenhausreform verfehlt werden, da die finanzielle Umstellung bereits zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen soll, während strukturelle Anpassungen erst danach folgen werden. Die Länder haben dafür drei Jahre Zeit, bis Ende 2025. Die Idee war eigentlich, bundeseinheitliche Qualitätskriterien zu schaffen und Anreize zu schaffen, damit Kliniken nur diejenigen Leistungen erbringen, für die sie qualifiziert sind.
Ein zentraler Bereich der Eckpunkte sind die Vorhaltepauschalen, die zusätzliche Zahlungen an Krankenhäuser für die Vorhaltung von Personal und Technik vorsehen. Jedoch sollen mit den vereinbarten Eckpunkten 60 Prozent der Kosten aller Kliniken über Vorhaltepauschalen finanziert werden, unabhängig davon, ob sie benötigt werden oder nicht. Die größte Finanzierung erhält somit das Krankenhaus, noch bevor es einen einzigen Patienten behandelt hat. Dies führt zu erheblichen Fehlanreizen und geht an den Reformzielen von Kosteneffizienz und Qualitätsorientierung vorbei.
Die gemeinsamen Eckpunkte von Bund und Ländern zur Krankenhausreform weisen einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler auf. Die Finanzierung erfolgt unabhängig von erbrachten Leistungen, was dazu führen könnte, dass Liegezeiten im Krankenhaus steigen und unwirtschaftliche Strukturen verstärkt werden. Die Kosten tragen letztendlich die Versicherten, ohne dass dringend notwendige Qualitätssteigerungen erreicht werden. Nachhaltige Reformen sehen anders aus.