Deutschland und Luxemburg haben ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um eine gegenseitige Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten. Insbesondere sollen steuerliche Vereinfachungen für grenzüberschreitend Beschäftigte, die im Homeoffice tätig sind, umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die zunehmende Flexibilität der Arbeitswelt und die verstärkte Nutzung des Homeoffice haben sich Deutschland und Luxemburg darauf geeinigt, eine bestehende Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte in das DBA aufzunehmen und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem wird eine ähnliche Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen. Diese Regelungen treten ab 2024 in Kraft.
Darüber hinaus werden bestehende Vereinbarungen zu Abfindungen und einem pauschalierten Aufteilungsmechanismus in das Änderungsprotokoll integriert. Letzteres vereinfacht die Aufteilung der Vergütung für Beschäftigte im Güter- und Personentransport, wenn das Besteuerungsrecht aufgrund von Grenzübertritten innerhalb eines Tages wechselt.
Das Änderungsprotokoll sieht auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerumgehungen vor, indem die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum Multilateralen Instrument implementiert werden. Zudem werden Anpassungen im deutschen Recht, insbesondere im Zusammenhang mit der Investmentsteuerreform, der Optionsmöglichkeit gemäß § 1a des Körperschaftsteuergesetzes und den Real Estate Investment Trusts (REITs), vorgenommen.