Kindergeldrechner

Der Kindergeld Rechner ermöglicht die Bestimmung der Höhe des staatlichen Kindergelds, das Eltern finanziell unterstützt, indem es die Kosten für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder reduziert. Die Zahlung erfolgt normalerweise durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Betreuungsgeld

Folgendes gilt für das Betreuungsgeld: Es handelt sich dabei um eine staatliche Geldleistung an Eltern, die bewusst auf einen Krippenplatz oder eine staatlich bezuschusste Tagesmutter verzichten und das Kind bis zum dritten Geburtstag zu Hause in Vollzeit erziehen.

Elterngeld

Wer nach der Geburt eines Kindes eine Babypause einlegt, bekommt entsprechend des Elterngeldrechner hierfür von staatlicher Seite ein Elterngeld in Höhe von 67% des bis dahin bezogenen Einkommens. Allerdings hat man dieses Elterngeld auf ein Maximum von 1.800 Euro pro Monat begrenzt.

Kindergeldauszahlung

Die Kindergeldauszahlung durch die Familienkasse und die Kindergeld Auszahlungstermine richten sich nach der Kindergeldnummer. Ihre Kindergeldnummer finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf einem Schreiben der Familienkasse.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung zur Unterstützung von Müttern, die von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich ist die Voraussetzung ein Angestelltenverhältnis. Bei anderen Formen der Beschäftigung gibt es Sonderregelungen.

Kindergeld

Das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bringen Eltern, die einen Anspruch darauf haben, Steuervorteile. In gewissen Situationen können Kinderfreibeträge übertragen werden.

Elternzeit

Die Elternzeit bezeichnet eine Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Beamtinnen und Beamten zur Betreuung und Erziehung eines Kindes, die ohne Entgelt oder Besoldung stattfindet. Unter den bestimmten Voraussetzungen kann man bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen.

Erbfolge

Die Erbfolge bezeichnet die Reihenfolge, in der festgelegt ist, wer hinsichtlich des Erbes an welcher Stelle berücksichtigt wird. Dies kann entweder durch gesetzliche Bestimmungen oder ein Testament festgelegt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist in Verwandte verschiedener Ordnungen eingeteilt.

Testament

In einem Testament werden eine individuelle Erbreihenfolge oder bestimmte Erben für das persönliche Vermögen festgelegt. Abgesehen von Pflichtteilberechtigten erben bei einem Testament nur die darin aufgeführten Personen und die gesetzliche Erbfolge kann umgangen werden.

Erbrecht

Sind Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nach dem Erbrecht nicht einverstanden, können Sie diese anhand eines Testaments nach Ihren Wünschen gestalten. Gesetzlich fällt der Erbteil nach vier Ordnungen aus. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind auch ohne Verwandtschaftsverhältnis am Erbe beteiligt.