Ratgeber Steuererklärung

Elster 2023

Elster online – Elsterformulare, Fristen und Steuertipps für die Steuererklärung

Elster 2020

Über das Elster Online-Portal “MeinElster” wickelt heutzutage ein Großteil der Steuerpflichtigen die elektronische Steuererklärung digital ab. Vorbei sind also die Zeiten, in denen der Blätterberg auf dem Schreibtisch immer größer wurde, je näher der Termin zur Abgabe der Steuererklärung rückte. 

Mit „Elster“ ist übrigens nicht das diebische Federvieh gemeint. Vielmehr handelt es sich um die Abkürzung des Begriffs „ElektronischeSteuererklärung“.

Bei MeinElster wird die gesamte Online-Steuererklärung über den Browser eingegeben und an das Finanzamt übermittelt. Bei dieser Variante sind keine externen Programme notwendig. Auch wird hier vollständig auf Papier verzichtet. Für die Nutzung ist jedoch eine Registrierung nötig. Die (meist käuflich zu erwerbenden) externen Programme bieten neben einer komfortablen Bedienung zudem oft Tipps zum Steuersparen. Mittels Elster-Schnittstelle können auch diese Programme die Erklärung an die Behörde übermitteln.

Optionen zur Authentifizierung bei Elster

Um MeinElster nutzen zu können, muss sich der Steuerbürger zunächst authentifizieren lassen. Es stehen hierfür die folgenden Verfahren zur Wahl:

  • „ElsterBasis“: Hierbei wird eine Datei erzeugt, die sich der Nutzer auf seinen PC herunterlädt, in einem Ordner seiner Wahl abspeichert und bei jedem Einloggen bei MeinElster zusammen mit dem Passwort hochlädt. Zusätzlich kann er die Authentifizierungsdatei auf einem USB-Stick sichern. Das externe Speichern ermöglicht dem Nutzer, seine Steuererklärung Formulare auf einem anderen PC auszufüllen.
  • „ElsterSpezial“: Für Unternehmer ist oft eine besonders sichere Aufbewahrungsform der Daten notwendig. Hierzu kann ein spezieller USB-Stick kostenpflichtig erworben werden, auf welchem die entsprechende Authentifizierungsdatei verwahrt wird. Dieser USB-Stick enthält einen Krypto-Chip.
  • „ElsterPlus“: Für Steuerberater ist eine Signaturkarte eine Option. Diese ist im Handel erhältlich.
  • Ferner ist mit einem elektronischen Personalausweis die direkte Authentifizierung möglich.

Elster-Portal

Auf dem Elster Portal findet sich alles, was für steuerliche Vorgänge wie die Einkommen- oder die Lohnsteuererklärung relevant ist. Neben den Möglichkeiten zur Registrierung bzw. zum Einloggen, mittig oben auf der Seite, stehen weiter unten auch viele Erklär- und Hilfe-Tools bereit.

Konkret finden sich hier die folgenden Kategorien:

  • „Leistungen“: Hier gelangt man direkt zu den gewünschten Formularen, Bescheinigungen und Bescheiddaten.
  • „Benutzergruppen“: Hier wird geklärt, für welche Berufsgruppen sich Elsteronline anbietet und wie Privatpersonen, Arbeitgeber, Unternehmer, Vereine und steuerberatende Berufe steuerrechtlich vorgehen sollten.
  • „Hilfe“: Wer noch unsicher ist, kann sich hier Unterstützung holen, sei es in Form von Hilfe-Links, per Info-Assistent, über die Hotline oder im Anwender-Forum.

Ferner findet sich auf der Portalseite die Kategorie „Neues“, in der die neusten Formulare zu finden sind.

Startseite MeinElster

Steuerformulare

Steuerformulare 2022

ESt 1A – Mantelbogen zur Steuererklärung: Der Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung

ESt 1C – für beschränkt Steuerpflichtige: Steuererklärung Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlage AUS zur Steuererklärung: Ausländische Einkünfte und Steuern

Anlage WA mit Auslandsbezug zur Steuererklärung: Ausländische Einkünfte und Steuern

Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag

Anlage Vorsorgeaufwand: zur Steuererklärung für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Anlage Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen

Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Anlage G: für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (G)

Anlage S: für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (S)

Anlage KAP: zur Steuererklärung Einkünfte aus Kapitalvermögen (siehe bei Bedarf auch Abgeltungsteuer

Anlage Kind: zur Steuererklärung Steuervergünstigungen für Kinder für Kindergeld (je Kind eine separate Anlage)

Anlage L: zur Steuererklärung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Anlage N: zur Steuererklärung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angaben zum Arbeitslohn, zu den Werbungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage)

Anlage R: zur Steuererklärung (Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen)

Anlage U: zur Steuererklärung Realsplitting – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben

Anlage Unterhalt: zur Steuererklärung Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung

Anlage V: zur Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Mobilitätsprämie


MeinElster

Unter MeinElster findet man ein virtuelles Finanzamt. Wenn man sich nach dem Abschluss der Registrierung einloggt, hat man Zugriff auf eine personalisierte Nutzeroberfläche. Man wählt die Gruppe, zu der man gehört und kann dann mit der Erkundung des Nutzerbereichs beginnen.

Dabei stellt sich heraus, dass Elster Online das Erstellen und Einreichen von diversen Anträgen und Erklärungen ermöglicht. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Einkommensteuererklärung, unbeschränkte Steuerpflicht,
  • Einkommensteuererklärung, beschränkte Steuerpflicht,
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung,
  • Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung,
  • Umsatzsteuervoranmeldung,
  • Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • Zusammenfassende Meldung,
  • Lohnsteuer-Anmeldung,
  • Lohnsteuerbescheinigung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung,
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages,
  • Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) und
  • Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR).

Auf den Seiten von MeinElster finden sich sämtliche notwendigen Elster Formulare. Zahlreiche Hilfen wie zum Beispiel Plausibilitätsprüfungen und anklickbare Erklärtexte sollen die Navigation durch die Online-Erklärung erleichtern. Für die Korrespondenz mit der Finanzbehörde steht dem Nutzer zudem ein Online-Postfach zur Verfügung. Nachrichten von der Behörde werden darin dauerhaft gespeichert.

Die Plattform ist so konzipiert, dass sie mit nahezu jedem Rechner nutzbar ist. Der Nutzer kann über Windows, Mac OS X und Linux sowie auch mobil am Smartphone via Android oder iOS auf MeinElster zugreifen. Bevor es losgeht, prüft die Website das System auf mögliche Schwächen.

Elster Formulare und Leistungen

Für die Authentifizierung Zeit einplanen

Was es unbedingt zu beachten gilt: Am Tag der Registrierung kann man noch nicht damit beginnen, die Online-Erklärung auszufüllen! Damit man fortan komfortabel die Steuern komplett online bearbeiten kann, muss man erst den Authentifizierungsprozess durchlaufen (es sei denn, man registriert sich mit seinem elektronischen Personalausweis). Und der besteht unter anderem darin, dass man

  • für die Registrierung seine Steuer-ID bereithält,
  • per E-Mail eine Bestätigung mit Zugriffslink und Code zugeschickt bekommt,
  • sich per Post einen weiteren Code zusenden lässt,
  • diese beiden Codes im MeinElster-Zugang eingibt, ein Passwort sowie eine Sicherheitsfrage erstellen muss und dann
  • eine Authentifizierungsdatei herunterlädt, mit der man sich zukünftig bei jedem weiteren Log-In „ausweisen“ muss.

Erst nachdem diese Schritte durchlaufen sind, kann man die elektronische Erklärung über MeinElster einreichen.

Kontoerstellung Elster

Belegabruf für vorausgefüllte Steuererklärung

MeinElster ermöglicht auch den Import von steuerrelevanten Belegen sowie das Übertragen dieser Daten in das Einkommensteuererklärung Formular. Dabei handelt es sich um Belege wie:

  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Angaben zu den bezogenen Renten,
  • Beiträge zur Krankenversicherung,
  • Beiträge zur Pflegeversicherung,
  • Vorsorgeaufwendungen (beispielsweise für Riester- oder Rürup-Rente),
  • Angaben zu Lohnersatzleistungen (wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld).

Die Vorteile dieses Verfahrens liegen auf der Hand:

Durch den Import der Daten hat man weniger Arbeit, macht keine Fehler bei der manuellen Abschrift der Angaben und hat zudem eine bessere Übersicht darüber, welche Informationen bei den jeweiligen Behörden abgespeichert sind. Sollte man dabei Unstimmigkeiten feststellen, gilt es, die Mängel bei den jeweiligen Stellen anzuzeigen.
Ferner ist man nach dem Abruf der Belege für die vorausgefüllte Erklärung nicht verpflichtet, die Daten in die Formulare zu übertragen. Man kann die Daten auch einfach nur ansehen und sich einen Überblick verschaffen. Ferner sind auch nach der Übernahme der Daten in die Formulare jederzeit noch Korrekturen möglich.

Wenn man allerdings zu den Menschen gehört, die ihre Steuer-Erklärung am liebsten besonders früh im Jahr einreichen, muss man sich entweder gedulden oder auf die Vorteile des Belegabrufs verzichten. Es kann nämlich bis Mitte März eines jeden Jahres dauern, bis die kompletten Daten auf MeinElster verfügbar sind.

  • Es gilt außerdem zu beachten: Ähnlich wie beim Registrierungsverfahren für die Plattform, muss auch der Belegabruf für die vorausgefüllte Erklärung im Vorfeld zunächst freigeschaltet werden. Hierfür hat man sich entsprechend authentifizieren zu lassen und wiederum auf einen per Post zugesendeten Code zu warten.
  • Wer für den Ehepartner oder einen Angehörigen die Erklärung bearbeiten und dabei auch die Belege für die vorausgefüllte Elster Steuererklärung abrufen möchte, muss zunächst die Steuer-ID der entsprechenden Person eingeben. Der Besitzer der Steuer-ID erhält innerhalb der nächsten Tage postalisch einen Code zugestellt, den er dann an die entsprechende Person seines Vertrauens mit MeinElster-Zugang weitergibt.

Bereitstellungstermine

Auf der Portalseite findet man unter dem Punkt „Formulare & Leistungen“ stets die aktuellen Bereitstellungstermine für wichtige Formulare. Falls man auf ein bestimmtes Formular wartet, kann man sich in der Übersicht der bereits vergangenen Bereitstellungstermine zudem ansehen, wann welche Formulare in den vorigen Jahren herausgegeben wurden.

Für die folgenden Formulare auf MeinElster (nicht aber in „ElsterFormular“ oder externen Anwendungen) kommt es in der Regel zu diesen Bereitstellungsterminen:

  • Einkommensteuer (unbeschränkte Steuerpflicht) – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das Vorjahr
  • Umsatzsteuer (Voranmeldung, Fristverlängerung, Dauerfristverlängerung, Sondervorauszahlung) – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das laufende Jahr
  • Umsatzsteuererklärung – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das laufende Jahr
  • Lohnsteuer-Anmeldung – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das laufende Jahr
  • Lohnsteuerbescheinigung – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das laufende Jahr
  • Anmeldung über den Steuerabzug zur Sicherung des Steueranspruchs bei beschränkt Steuerpflichtigen – Bereitstellung am 01.01. eines jeden Jahres, gültig für das laufende Jahr

Elektronische Steuerkarte (ELStAM)

Vorbei sind die Zeiten, in denen dem Arbeitnehmer eine Karte mit lohnsteuerrelevanten Daten sowie eine Infobroschüre zugestellt wurde – die Steuerkarte. Die Karte kam jedes Jahr aufs Neue und musste beim Arbeitgeber abgegeben werden. Bis zum Jahre 2010 wurden die Karten aus Karton verteilt. In der nachfolgenden Übergangszeit wurde die zuletzt ausgegebene Steuerkarte mehrfach verwendet.

Seit 2012 hat das Online-Verfahren die Papp-Steuerkarte abgelöst. Das neue Prozedere ist auch als elektronische Steuerkarte bekannt. Um die elektronische Karte seines Arbeitnehmers abrufen zu können, benötigt der Arbeitgeber am Anfang von dessen Anstellung die folgenden Daten:

  • Geburtsdatum,
  • steuerliche Identifikationsnummer (Idnr.),
  • Angabe, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt und
  • ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag abgerufen werden soll.

Durch die elektronische Steuerkarte hat der einstige Papierkrieg ein Ende. Der Arbeitgeber ruft die relevanten Lohnsteuerdaten seines Arbeitnehmers nun ganz einfach elektronisch via Internet ab.

Dazu zählen folgende Angaben:

Die Angaben zum Kirchensteuermerkmal haben in den letzten Jahren eine Diskussion in Sachen Datenschutz ausgelöst, da sie aus Expertensicht nicht konform mit verfassungs- sowie datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dadurch rechtlich umstritten sind.

Apropos Datenschutz: Damit keine Fremdparteien Zugriff auf die Daten haben, muss sich der Arbeitgeber zunächst authentifizieren lassen. Darüber hinaus ist seine Zugriffserlaubnis auf die Daten eines jeden Arbeitnehmers nur für die Dauer dessen Anstellung im jeweiligen Betrieb gültig – danach ist kein Abruf mehr möglich.

Für Arbeitnehmer ist ferner interessant: Sie können den Zugriff auf ihre Daten einschränken oder auch verweigern. Dann jedoch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie mit der (meist ungünstigen) Lohnsteuerklasse VI zu besteuern. Ferner können Arbeitnehmer ihre eigenen ELStAM-Daten auch selbst einsehen. Hierzu ist jedoch zunächst die Registrierung mit ID notwendig.

Lohnsteuerbescheinigung

Für ihre Steuer-Erklärung erhalten Arbeitnehmer alljährlich eine Bescheinigung über die von ihrem Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer. Auf dieser sind unter anderem folgende Angaben zu finden:

  • Datum,
  • eTIN (elektronische Transfer-Identifikationsnummer),
  • Identifikationsnummer,
  • Geburtsdatum,
  • Kinderfreibeträge,
  • Personalnummer,
  • Steuerklasse,
  • Anschrift und Steuernummer des Arbeitgebers,
  • Bescheinigungszeitraum,
  • Bruttoarbeitslohn,
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
  • Kindergeld.

Bei der eTIN handelt es sich um eine Wort-/Zahlenkombination, mit der die Lohnsteuerbescheinigung dem Arbeitnehmer eindeutig zugeordnet werden kann.

Die Bescheinigung müssen Arbeitnehmer aufbewahren, damit sie beim Ausfüllen ihrer Erklärung alle relevanten Daten parat haben und in die „Anlage N“ übertragen können. Bequemer geht es, wenn sie sich für die vorausgefüllte Erklärung authentifizieren lassen – dann können sie (neben anderen Angaben) auch die Daten ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ganz einfach in das Formular importieren lassen.

Seit dem 01.01.2005 muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen für seinen Arbeitnehmer elektronisch an die Finanzbehörde übermitteln. Hierzu hat sich der Arbeitgeber zunächst zu authentifizieren. Sofern Änderungen anstehen, kann er diese unter der Angabe des zugehörigen Transfertickets vornehmen.

  • Wichtig: Dem Arbeitnehmer ist die Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen.
  • Die Bereitstellung erfolgt nach Abschluss eines Kalenderjahres, oft noch am Jahresende. Spätestens bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres muss die Bescheinigung an den Arbeitnehmer ausgegeben worden sein.
  • Endet das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr, erfolgt die Aushändigung der Bescheinigung meist eher.

 

Aktualisiert am 30. Januar 2024