Ratgeber Steuertabelle

Steuerrechner 2025

Steuerrechner – Berechnung der Einkommensteuer

Steuerrechner

Kostenlose Steuerrechner sind ein gutes Hilfsmittel, wenn ermittelt werden soll, welches Nettogehalt vom Brutto am Ende noch übrig bleibt. Allerdings berücksichtigt der Einkommensteuerrechner immer nur die Steuer. Die zusätzlich vom Bruttogehalt noch abgezogenen Beiträge zur Sozialversicherung fließen in die Berechnung nicht mit ein.

Neben dem Nettogehalt kann mit einem Steuerrechner ermittelt werden, welche Nachzahlung oder Erstattung bei der Abgabe der jährlich fälligen Einkommenssteuererklärung fällig wird. Die Steuerberechnung bietet außerdem die Möglichkeit, zu ermitteln, welche Kombination der Steuerklassen bei Ehegatten die meisten Vorteile bringt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

2025

12.096 Euro

24.192 Euro

Welche Informationen benötigt der Steuerrechner zur korrekten Berechnung?

Im deutschen Steuerrecht werden verschiedene Grundfreibeträge berücksichtigt. Sie ergeben sich aus den unterschiedlichen Steuerklassen. In den Lohnsteuerklassen V und VI werden beispielsweise keine Grundfreibeträge berücksichtigt. In den Steuerklassen I, II und IV wird jeweils ein Grundfreibetrag bei der Steuerermittlung abgesetzt. In der Lohnsteuerklasse III zieht der Einkommensteuerrechner die Grundfreibeträge beider Ehegatten ab. Bei der Steuerberechnung in der Lohnsteuerklasse II zieht der Steuerrechner noch dazu den Alleinerziehendenentlastungsbetrag ab. Deshalb benötigt ein interaktiver Rechner immer die Angabe der persönlichen Steuerklasse.

Warum muss man dem Steuerrechner die Kinder angeben?

Bei der Steuerberechnung werden Kinderfreibeträge angesetzt, die der Rechner nur dann korrekt berücksichtigen kann, wenn bekannt ist, wie viele Kinder ein Steuerpflichtiger hat. In den Lohnsteuerklassen I, II und III setzt der Steuerrechner jeweils die vollen Kinderfreibeträge an. In der Steuerklasse IV berücksichtigt der Einkommensteuerrechner jeweils den hälftigen Freibetrag pro Kind. In die Steuerlastermittlung in den Steuerklassen V und VI fließen keine Kinderfreibeträge mit ein. Auch den Arbeitnehmerpauschbetrag sowie den Sonderausgabenpauschbetrag berücksichtigt der Rechner in der Lohnsteuerklasse VI nicht. Der Einkommensteuerrechner führt dabei einen Vergleich durch, ob die Nutzung der Kinderfreibeträge oder die Auszahlung von Kindergeld für die Steuerpflichtigen lohnenswerter ist.

Welche zusätzlichen Informationen benötigt der  Einkommensteuerrechner?

Die Frage nach der Kirchenzugehörigkeit dient nicht der Datensammlung, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass der Steuerrechner auch die fällige Kirchensteuer mit beachten muss. Auch hier wird bei der Steuerberechnung die Höhe des erzielten Einkommens zugrunde gelegt. Die Frage nach Angehörigen mit einer festgestellten Schwerbehinderung ist bei der Arbeit mit dem Einkommensteuerrechner unerlässlich. Das deutsche Steuerrecht kennt dafür spezielle Freibeträge, die bei der Steuerberechnung mit berücksichtigt werden müssen. Da sich die Höhe der Freibeträge nach dem Grad der Behinderung richtet, benötigt der Steuerrechner auch diese Angabe. Behindertenfreibeträge wirken sich bereits ab einer 25-prozentigen Behinderung bei der Einkommensteuer aus.

Wie werden die Steuern für Ehepaare in Deutschland berechnet?

Die Steuerberechnung für Ehepaare in Deutschland basiert auf der Wahl der Steuerklassenkombination und der Veranlagungsart:

1. Steuerklassenwahl

  • III/V: Geeignet, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.
  • IV/IV: Empfohlen für Ehepaare mit ähnlichen Einkommen.
  • IV/IV mit Faktor: Berücksichtigt den Splittingvorteil bereits bei den Lohnsteuerabzügen.

2. Veranlagungsarten

  • Zusammenveranlagung (Ehegattensplitting): Das gemeinsame Einkommen wird addiert, halbiert und die Steuer darauf berechnet, was meist eine Steuerersparnis bringt.
  • Einzelveranlagung: Jeder Partner wird separat besteuert, was in manchen Fällen vorteilhafter sein kann.

3. Steuererklärung

Ehepaare geben eine gemeinsame Steuererklärung ab, insbesondere bei der Zusammenveranlagung, um den Steuervorteil zu nutzen. Die finale Steuer wird basierend auf allen Einkünften und Abzügen berechnet.

Ehepaare sollten die optimale Steuerklassenwahl und Veranlagungsart sorgfältig prüfen, eventuell unterstützt durch professionelle Beratung oder Steuerberechnungssoftware.

Was muss bei der Berechnung von Versorgungsfreibeträgen für Rentner und Beamte sowie anderen steuerlichen Entlastungen berücksichtigt werden?

Dass der Einkommensteuerrechner einige weitere Daten zum Status abfragt, ist beispielsweise dem Versorgungsfreibetrag nach Paragraf 19 EStG geschuldet. Er wirkt sich bei Rentenempfängern, Beamten und bei Hinterbliebenenbezügen aus. Hinzu kommt der Altersentlastungsbetrag nach Paragraf 24 EStG. Für volljährige Kinder kann eventuell ein Ausbildungsfreibetrag in Anspruch genommen werden. In welcher Form er berücksichtigt wird, hängt direkt von den gewählten Steuerklassen der Eltern ab. Für Sachbezüge kann bei Arbeitnehmern darüber hinaus noch ein Rabattfreibetrag angesetzt werden.

Fazit: Beim Umgang mit einem interaktiven Steuerrechner sind detaillierte Angaben notwendig, um eine korrekte Steuerberechnung durchführen zu können. Die ausgewiesene Steuerlast ist unverbindlich. Die tatsächliche Berechnung durch das zuständige Finanzamt kann durch Besonderheiten in den Verhältnissen der Steuerpflichtigen davon abweichen. Deshalb sollten die von einem Rechner ausgewiesenen Ergebnisse immer nur als Orientierungshilfe genutzt werden.

Wie wird die Steuer für Personen berechnet, die sowohl Gehalt als auch Rente beziehen?

Die Steuerberechnung für Personen, die gleichzeitig Gehalt und Rente beziehen, umfasst mehrere Schritte:

  1. Ermittlung des Gesamteinkommens: Dies umfasst das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge sowie die teilweise steuerpflichtige Rente, deren steuerpflichtiger Anteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.
  2. Abzug von Freibeträgen und Pauschalen: Dazu zählen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag für bestimmte Renten und Pensionen.
  3. Berechnung der Einkommensteuer: Das zu versteuernde Einkommen wird nach dem progressiven Steuertarif besteuert. Zusätzlich können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen.
  4. Einkommensteuererklärung: Die finale Steuerschuld wird nach Abgabe und Prüfung der Steuererklärung durch das Finanzamt festgestellt, was zu möglichen Nachzahlungen oder Erstattungen führt.

Steuererstattung-Rechner

Aktualisiert am 23. September 2024