Altersteilzeitrechner

Die Altersteilzeit und die Frührente kann nach dem Altersteilzeitrechner und dem aktuellen Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens sechs Jahre bis zum Bezug von Altersrente durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.

Rentenbesteuerung

Eine Rentenbesteuerung erfolgt auch im Ruhestand. Und was Sie aus dem Berufsleben kennen, gilt auch im Ruhestand: Auch bei der Rente handelt es sich um Einkünfte – genauso wie beim Gehalt, das Sie vor Ihrer Pensionierung erhalten haben.

Witwenrente

Damit man eine Witwenrente beantragen kann, muss der verstorbene Partner schon die Rente bezogen oder zumindest fünf Jahre lang Beiträge für die Rentenversicherung bezahlt haben. Für die Witwenrente müssen die vorausgesetzten Ansprüche erfüllt werden.

Sofortrente

In den meisten Fällen reicht die gesetzliche Rentenversicherung nicht aus, weshalb eine private nötig ist. Bei den beiden möglichen Optionen der privaten Altersvorsorge handelt es sich um die Sofortrente gegen Einmalbetrag und um die aufgeschobene private Rentenversicherung.

Flexirente

Durch die Flexirente wird zum einen gewährleistet, dass Frührentner weiterhin arbeiten können, ohne einen Abzug ihrer Rente befürchten zu müssen. Dabei liegt die Grenze bei 6.900 Euro jährlich. Werden weiterhin Beiträge in die Rente eingezahlt, dann erhöht sich die Rente.

Rentenbeitrag

Um Beiträge in die freiwillige gesetzliche Rente einzahlen zu können, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Wurde der Antrag bewilligt, können sich die Versicherungsnehmer aussuchen, in welchen Abständen sie die Beiträge einzahlen wollen.

Renteninformation

Mit der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie wichtige individuelle Informationen und Daten, die Sie beispielsweise benötigen, wenn Sie eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer privaten oder betrieblichen in Erwägung ziehen.

Versicherungskonto

Im Versicherungskonto werden alle Zeiten festgehalten, sodass bei der Prüfung des Renten- und Rehabilitationsanspruchs das gesamte Leben berücksichtigt wird. Zunächst einmal erhält man als Arbeitnehmer eine Versicherungsnummer (VSNR).