Ratgeber Sachversicherung

Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht 2024

Hausbesitzerhaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht – wie sinnvoll ist der Schutz von Grund und Boden

Grundbesitzerhaftpflicht

Die Hausbesitzerhaftpflicht und die Grundbesitzerhaftpflicht ist ein sinnvoller Schutz von Grund und Boden. Kommt es auf Ihrem Grund und Boden zu einem Schaden an Dritten oder Gegenständen, die Dritten gehören, sind Sie als Eigentümer in der Position des Zahlenden. Sollte also beispielsweise der Postbote auf Ihrem Grundstück fallen oder ein Baum aus Ihrem Garten umfallen und dadurch etwas im Nachbarsgarten beschädigen, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten für Sie.

Zwar ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht keine gesetzliche Pflichtversicherung, die Instandhaltung Ihres Eigentums ist dagegen sehr wohl Pflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass es nicht aufgrund eines schlechten Zustands Ihres Grund und Bodens zu Schäden an anderen Personen kommen kann.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist sinnvoll

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
  • Vermieter von Einfamilienhäusern,
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken und
  • Eigentümergemeinschaften.

Da durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) keine Beschränkung der Haftungsverpflichtung vorliegt, können gerade Personenschäden auf Ihrem Grund und Boden millionenschwere Kosten erzeugen.

Sachschäden, die beispielsweise durch einen umgestürzten Baum aus Ihrem Garten im Garten des Nachbarn entstehen, werden im Normalfall keine unmöglich zu erstattenden Kosten mit sich bringen. Bei Personenschäden kann es dazu jedoch schnell kommen. Ganz gleich ob der Schaden Ihr Verschulden oder das der anderen Person war, solange es auf Ihrem Grundstück zu dem Schaden kam, müssen Sie auch zahlen. Im Fall eines dauerhaft verletzten Postboten, der wegen eines Sturzes auf Ihrem Grundstück dauerhaft arbeitsunfähig ist, müssen Sie lebenslang für dessen Rente und Schmerzensgeld aufkommen.

Einen Unterschied macht es, ob Sie selbst in dem Einfamilienhaus auf Ihrem Grundstück leben oder ob Sie dieses vermietet haben. Sind Sie selbst dort wohnhaft, dann brauchen Sie keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, denn im Fall eines Schadens kommt dann Ihre private Haftpflichtversicherung zum Zug. Nur bei Vermietung sollten Sie für den Fall eines Schadens eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen.

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Zunächst einmal fungiert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch als passiver Rechtsschutz. Die Überprüfung der von den geschädigten Personen getätigten Forderungen übernimmt diese unter anderem. Sollte sich herausstellen, dass die Forderungen nicht angemessen sind, dann wird von der Versicherung auch die Wehr dagegen, notfalls auch vor Gericht, vorgenommen. Sind die Forderungen dagegen gerechtfertigt, dann werden die Kosten in Folge des Schadens von der Versicherung entweder gänzlich übernommen, oder in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Unter den Versicherungsschutz einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht fallen Ihr Grundstück und alle Gebäude und Nebengebäude, die sich darauf befinden. Auch Bäume, Hecken, sonstige Bepflanzung, Teiche oder Brunnen gehören dazu. Sollten Sie im Besitz einer Photovoltaikanlage sein, ist diese extra in der Versicherung mit aufzunehmen. Arbeitsmaschinen können sie ebenfalls zusätzlich absichern.

Angemessene Höhe der Versicherungssumme

Vor dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird dringend empfohlen verschiedene Angebote einzuholen und Versicherer zu vergleichen. Die Versicherungssumme variiert nämlich zwischen einer und zehn Millionen Euro, welche jedoch nicht unbedingt nur durch die Höhe der Beiträge erreicht wird.

In der Rolle eines Vermieters haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge der Versicherung auf die Nebenkostenabrechnung Ihrer Mieter umzulagern. Ob eine Selbstbeteiligung dann lohnenswert ist, sollten Sie in Erfahrung bringen.

Eigentümergemeinschaften

Bei einer Eigentümergemeinschaft wird eine gemeinsame Versicherung empfohlen, sodass Kosten in Folge von Schäden, zu denen es in einem Gemeinschaftsraum wie dem Fahrradkeller kommt, von der Versicherung übernommen werden. Auch Treppenhäuser, Gehwege, der Hof, das Reinigungspersonal, der Hausmeister und Gärtner sind mit inbegriffen. Die Beiträge für die gemeinsame Versicherung werden dann zwischen den Eigentümern der Gemeinschaft aufgeteilt und mit dem Hausgeld eingezogen.

Wenn Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte diese nicht vermieten, sondern selbst bewohnen, dann ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht erforderlich, denn Sachschäden oder Schäden an Dritten werden dann von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Auch diese ist keine Pflichtversicherung, sollte dann aber unter allen Umständen abgeschlossen werden.

Optimaler Zustand des Besitzes

Ganz gleich ob bebaut oder unbebaut, als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass es auf Ihrem Grundstück nicht aufgrund eines schlechten Zustandes und fehlender Instandhaltungsmaßnahmen zu Schäden an Dritten oder an Sachgegenständen kommen kann. Nur durch das Aufstellen des Warnschildes „Eltern haften für Ihre Kinder“ sind Sie nicht aus dem Schneider was die Gefahrenentfernung auf Ihrem Grundstück angeht.

Nur wenn Sie Ihr Grundstück ordnungsgemäß und nach Auflagen der Verkehrssicherungspflicht abgesichert haben, übernimmt die Versicherung Kosten, die durch einen Schaden entstanden sind, zu dem es auf Ihrem Grundstück kam. So kann es schnell zu hohen Kosten für einen Krankentransport, Arzt, Krankenhaus und Schmerzensgeld kommen, wenn Kinder auf Ihrem Grundstück zu Schaden gekommen sind. Diese übernimmt bei korrekter Absicherung die Versicherung.

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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Aktualisiert am 30. Januar 2024