
von Jan
Redakteur bei Finanzleser.de
11. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Riester-Rente 2026: Förderung, Zulagen und Reform
Die Riester-Rente regelt die staatlich geförderte private Altersvorsorge bis Ende 2026. Sie umfasst eine jährliche Grundzulage von 175 Euro sowie Kinderzulagen von 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Am 27. März 2026 beschloss der Deutsche Bundestag das Ende der klassischen Riester-Rente und ihre Ersetzung durch das Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027.
Nach jahrzehntelanger Kritik an hohen Kosten und niedrigen Renditen der Riester-Rente steht das System vor der größten Reform seit ihrer Einführung im Jahr 2002. Das Jahr 2026 markiert die letzte Chance für Neuabschlüsse unter den bewährten Förderregeln.
Warum wird die Riester-Rente reformiert?
Die klassische Riester-Rente geriet zunehmend in die Kritik. Mehr als jeder vierte der rund 15 Millionen bestehenden Riester-Verträge wurde inzwischen gekündigt oder stillgelegt. Die Hauptprobleme lagen in den komplexen Förderregeln, hohen Kosten und niedrigen Renditen durch die verpflichtende Beitragsgarantie.
Komplizierte Förderregeln mit einkommensabhängigen Mindestbeiträgen sorgten dafür, dass viele Sparer nicht die volle Zulage erhielten, oft ohne es zu merken. Zudem führte die starre Beitragsgarantie zu einer renditeschwachen Anlage, da Anbieter sicherstellen mussten, dass mindestens die eingezahlten Beiträge erhalten bleiben.
Wie hoch sind die Riester-Zulagen 2026?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr für jeden Förderberechtigten. Verheiratete erhalten bei zwei eigenen Verträgen zusammen 350 Euro jährlich.
Die Kinderzulagen staffeln sich nach Geburtsjahr:
- 185 Euro pro Jahr für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden
- 300 Euro pro Jahr für Kinder ab dem 1. Januar 2008
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen, mindestens jedoch 60 Euro jährlich. Der maximale Förderbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Person und Jahr.
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027
Das Parlament stimmte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für das Altersvorsorgereformgesetz, das ein Altersvorsorgedepot mit Aktien, Fonds und ETFs schafft. Die Reform bedeutet einen fundamentalen Systemwechsel.
Das neue Zulagensystem funktioniert beitragsproportional statt einkommensabhängig:
- 50 Cent staatliche Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro (maximal 180 Euro)
- 25 Cent für weitere Einzahlungen zwischen 361 und 1.800 Euro (maximal 360 Euro)
- Gesamte Grundzulage steigt auf maximal 540 Euro jährlich
| Einzahlungsbetrag | Fördersatz | Maximale Zulage |
|---|---|---|
| 0 – 360 € | 50 Cent/Euro | 180 € |
| 361 – 1.800 € | 25 Cent/Euro | 360 € |
| Gesamt | – | 540 € |
Die Kinderzulage beträgt künftig 300 Euro pro Kind bei nur 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag – der Staat gibt zu jedem gesparten Euro einen weiteren Euro dazu.
Wer profitiert besonders vom Riester-Abschluss 2026?
Geringverdiener mit mehreren Kindern erleben den größten Unterschied zwischen altem und neuem System. Eine alleinerziehende Teilzeitkraft mit 28.000 Euro Bruttoeinkommen und zwei Kindern (geboren 2012, 2016) erhält 775 Euro staatliche Zulagen für nur 28,75 Euro monatlichen Eigenbeitrag – eine Zulagenquote von 69 Prozent.
Im neuen System zahlen Geringverdiener doppelt so viel Mindestbeitrag, erhalten aber deutlich weniger staatliche Förderung. Eine Familie, die bisher mit 60 Euro Sockelbeitrag etwa 775 Euro Zulagen erhielt, bekommt ab 2027 nur noch rund 96 Euro bei 120 Euro Eigenbeitrag.
Auch Berufseinsteiger sollten 2026 handeln. Unter 25-Jährige erhalten beim ersten Vertragsabschluss einmalig 375 Euro (175 Euro Grundzulage plus 200 Euro Bonus).
Wie funktioniert die Besteuerung und Auszahlung?
Bei Renteneintritt können Sie sich 30 Prozent des Riester-Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Dieser Betrag muss vollständig mit dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden.
Die monatlichen Riester-Renten müssen zu 100 Prozent versteuert werden – mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter. Dieser liegt normalerweise niedriger als während der Erwerbstätigkeit, wodurch Steuern gespart werden. Bei der Berechnung der Altersvorsorgeaufwendungen können sich Sparer diese Ausgaben bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen lassen.
Die Leistungen aus privaten Riester-Verträgen sind für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Die Auszahlung kann bei Verträgen vor 2011 ab 60 Jahren, bei späteren Verträgen ab 62 Jahren beginnen.
Bei Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) müssen Riester-Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen Bestandsschutz und können mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden. Kein Sparer muss seinen Vertrag kündigen oder wechseln.
Ab 2027 besteht die Wahlmöglichkeit: Riester-Sparer können in das neue Fördersystem wechseln, ohne bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen – nach fünf Vertragsjahren sogar kostenlos. Beim Wechsel können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation ab. Wer von 2 Prozent Riester-Kosten auf 0,2 Prozent ETF-Kosten wechselt, spart bei 25.000 Euro Guthaben und 20 Jahren Restlaufzeit rund 15.000 Euro an Gebühren.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von der Riester-Rente?
Das neue System bringt grundlegende Änderungen:
- Anlageformen: Stärkere Kapitalmarktanlage in Fonds und ETFs statt Garantieprodukten
- Kosten: Kostendeckel von maximal 1 Prozent für Standardprodukte
- Förderberechtigte: Erstmals auch alle Selbstständigen förderberechtigt
- Rentenalter: Auszahlungsalter steigt von 62 auf 65 Jahre
- Flexibilität: Auszahlung als lebenslange Rente oder über Auszahlungsplan möglich
Für das Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von maximal 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr, den jeder Anbieter zwingend im Angebot haben muss. Zusätzlich soll ein staatliches Standarddepot durch einen öffentlichen Träger angeboten werden. Das Altersvorsorgedepot ergänzt dabei andere Säulen der Altersvorsorge wie die betriebliche Altersversorgung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können.
Fazit
Das Jahr 2026 markiert das Ende einer Ära: Die klassische Riester-Rente mit ihrem großzügigen, aber komplexen Zulagensystem wird durch das renditestärkere Altersvorsorgedepot abgelöst. Für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist 2026 die letzte Gelegenheit, sich dauerhaft die vorteilhaften Förderkonditionen zu sichern. Bestehende Verträge genießen vollen Bestandsschutz und laufen auch über 2026 hinaus zu den bisherigen Bedingungen weiter. Ab 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot ein neues Kapitel der privaten Altersvorsorge – flexibler, transparenter und renditeorientierter, aber mit anderen Förderregeln. Die Reform macht Deutschland zu einem der ersten europäischen Länder, die staatlich geförderte ETF-Altersvorsorge ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen
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