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Basisrente

Rürup-Rente

Steuerliche Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Die Rürup-Rente ist die steuerlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige. Höchstbeträge, Steuervorteil und Auszahlung 2026 verständlich erklärt.

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Rürup-Rente 2026: Höchstbetrag, Steuervorteil und Auszahlung

Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge für Selbstständige und Gutverdiener.

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt. Sie gehört zur ersten Säule der Altersvorsorge und steht damit gleichberechtigt neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungswerken. Die Basisrente richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte, die ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für das Alter vorsorgen möchten. Neben der Rürup-Rente gibt es weitere Möglichkeiten der Altersvorsorgeaufwendungen, die es zu beachten gilt.

Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?

Der Höchstbetrag für steuerlich absetzbare Beiträge zur Rürup-Rente beträgt 2026 für Alleinstehende 30.826 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare 61.652 Euro. Diese Beträge orientieren sich an der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro jährlich (Stand 2026) und dem Beitragssatz von 24,7 Prozent.

Seit 2023 können diese Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – ein wichtiger Meilenstein, der die Rürup-Rente noch attraktiver macht.

Beispielrechnung für 2026

Ein Selbstständiger mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro hat einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Zahlt er den Höchstbetrag von 30.826 Euro ein, spart er rund 12.947 Euro an Steuern (Stand 2026).

Wer profitiert besonders von der Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für drei Zielgruppen:

  • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung: Sie können den vollen Höchstbetrag ausschöpfen
  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz: Ab einem Jahreseinkommen von etwa 70.000 Euro erreicht man 42 Prozent Grenzsteuersatz
  • Freiberufler in Versorgungswerken: Zusätzliche Steuervorteile zur berufsständischen Versorgung
  • Beamte: Profitieren vom Sonderausgabenabzug trotz Pension

Besonders profitieren Personen, die im Erwerbsleben einen hohen Steuersatz haben, aber im Ruhestand mit einem niedrigerem Steuersatz rechnen können.

Wie wird die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase besteuert?

Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wer 2026 mit der Rentenauszahlung beginnt, muss 84 Prozent der Rente versteuern. Dieser Besteuerungsanteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis ab 2058 die volle Besteuerung von 100 Prozent erreicht wird.

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteilSteuerfreier Anteil
202684%16%
203086%14%
204091%9%
205096%4%
2058 und später100%0%

Praktisches Beispiel

Wer 2026 mit einer jährlichen Rürup-Rente von 12.000 Euro beginnt, muss 10.080 Euro (84 Prozent) versteuern. Die verbleibenden 1.920 Euro bleiben lebenslang steuerfrei.

Welche Einschränkungen hat die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente bringt erhebliche Nachteile mit sich, die vor Abschluss bedacht werden müssen:

Inflexibilität: Der Vertrag ist unkündbar. Eine Beitragsfreistellung ist möglich, aber Verwaltungskosten laufen weiter. Das eingezahlte Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden.

Keine Kapitalabfindung: Das angesparte Kapital darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr und ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine Kapitalauszahlung ist gesetzlich ausgeschlossen.

Fehlende Vererbbarkeit: Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, verfällt das Kapital an die Versichertengemeinschaft. Nur mit kostenpflichtigem Hinterbliebenenschutz kann das verhindert werden.

Hohe Kosten: Insbesondere klassische Bruttotarife mit Provisionen können die Rendite erheblich schmälern.

Rürup-Rente vs. Alternativen: Was passt zu wem?

Die Entscheidung für oder gegen die Rürup-Rente hängt von drei Faktoren ab: Steuervorteil, Flexibilität und Vererbbarkeit. Neben der Rürup-Rente stehen anderen Selbstständigen auch die Riester-Rente und für Angestellte die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung.

Rürup-Rente lohnt sich bei:

  • Hohem aktuellem Grenzsteuersatz (ab 42 Prozent)
  • Erwartetem niedrigerem Steuersatz im Ruhestand
  • Bedarf nach lebenslanger Rentensicherheit
  • Wunsch nach Pfändungsschutz

Alternativen sind besser bei:

  • Wunsch nach Kapitalflexibilität im Alter
  • Wichtiger Vererbbarkeit des Kapitals
  • Gleichbleibendem oder steigendem Steuersatz im Ruhestand
  • Geplanter Auswanderung
KriteriumRürup-RenteETF-DepotPrivate Rentenversicherung
Steuerabzug in Ansparphase✓ bis 30.826€
Kapitalwahlrecht
Vererbbarkeit✗ (ohne Zusatz)
Pfändungsschutz
Flexibilität

Fazit

Die Rürup-Rente bleibt 2026 ein mächtiges Instrument für Selbstständige und Gutverdiener. Mit dem Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro für Verheiratete lassen sich erhebliche Steuervorteile realisieren. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent „finanziert“ der Staat fast die Hälfte der Einzahlungen mit.

Die Entscheidung hängt von der persönlichen Situation ab: Wer auf Flexibilität angewiesen ist oder das Kapital vererben möchte, sollte Alternativen prüfen. Für Selbstständige ohne gesetzliche Rente und Gutverdiener mit langfristigem Planungshorizont bietet die Rürup-Rente jedoch eine steuerlich hochattraktive Lösung für die Altersvorsorge. Die nachgelagerte Besteuerung wirkt meist vorteilhaft, da der Steuersatz im Ruhestand typischerweise niedriger ausfällt als während der Erwerbsphase.

Häufig gestellte Fragen

Alleinstehende können 2026 bis zu 30.826 Euro jährlich in die Rürup-Rente einzahlen und vollständig als Sonderausgaben absetzen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf 61.652 Euro, orientiert an der knappschaftlichen Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro.
Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung sowie für gutverdienende Angestellte und Unternehmer mit hohem Steuersatz. Auch Beamte profitieren von einem Sonderausgabenabzug. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind bis zu 13.000 Euro Steuerersparnis jährlich möglich.
Die Auszahlung beginnt frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres, bei Verträgen vor dem 1. Januar 2012 bereits ab dem 60. Lebensjahr. Das angesparte Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente gezahlt, eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.
Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent der Auszahlung versteuern. Dieser Anteil steigt stufenweise bis 2058 auf volle 100 Prozent. Der beim Renteneintritt festgesetzte Besteuerungsanteil gilt lebenslang.
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