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Basisrente

Basisrente

Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Die Basisrente (Rürup) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige. Welche Steuervorteile sie 2026 bietet und für wen sie sich besonders lohnt.

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Basisrente: Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige

Die Basisrente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente fungiert.

Die Basisrente, auch als Rürup-Rente bekannt, bietet insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge. Mit einem steuerlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für Verheiratete im Jahr 2026 stellt sie ein attraktives Instrument zur Steueroptimierung dar. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar, wodurch die Förderung ihren maximalen Umfang erreicht hat.

Die Funktionsweise basiert auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während die Beiträge heute steuerlich absetzbar sind, werden die späteren Rentenzahlungen besteuert. Diese Konstruktion kann zu erheblichen Steuervorteilen führen, da der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung der Basisrente?

Die steuerliche Attraktivität der Basisrente liegt in der sofortigen Absetzbarkeit der Beiträge. Beiträge können als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 30.826 Euro (2026, Ledige) abgesetzt werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro ergeben sich bei maximaler Ausschöpfung Steuerersparnisse von bis zu 12.947 Euro jährlich.

Die praktische Wirkung zeigt sich besonders bei Gutverdienern deutlich: Investiert ein Selbstständiger mit einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beispielsweise 15.000 Euro in seine Basisrente, erhält er 6.300 Euro als Steuererstattung zurück. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent finanziert der Staat rechnerisch rund 42 Cent jedes eingezahlten Euros über die Sonderausgaben.

Die Höchstbeträge orientieren sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und werden jährlich angepasst. Der Höchstbetrag errechnet sich über die Beitragsbemessungsgrenze von 124.800 Euro und den Beitragssatz von 24,7 Prozent, wodurch sich 30.825,60 Euro ergeben.

Für wen lohnt sich die Basisrente besonders?

Die Basisrente entfaltet ihre Stärken bei spezifischen Zielgruppen. Primär profitieren Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie können den vollen Höchstbetrag nutzen, da keine Anrechnungen von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.

Auch gutverdienende Angestellte können profitieren, allerdings mit Einschränkungen. Angestellte, die über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdienen, können noch weitere 11.966 Euro von den Beiträgen der Rürup-Rente von der Steuer absetzen, da ihre Rentenversicherungsbeiträge bereits einen Teil des Höchstbetrags ausschöpfen. Für Angestellte ist die Riester-Rente oft eine Alternative, ebenso wie die betriebliche Altersversorgung, falls ihr Arbeitgeber diese anbietet.

Besonders interessant ist die Basisrente für:

  • Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung
  • Freiberufler in Versorgungswerken mit hohem Einkommen
  • Angestellte mit überdurchschnittlichem Verdienst
  • Personen mit einem Grenzsteuersatz ab 35 Prozent

Die Faustformel besagt: Wenn Sie über ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro oder mehr verfügen, erreichen Sie schnell einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent oder sogar 45 Prozent.

Wie wird die Basisrente im Alter besteuert?

Die Rentenzahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit einem gestaffelten System. Der steuerpflichtige Anteil liegt 2026 bei 84 Prozent und steigt bis 2058 auf 100 Prozent. Entscheidend ist dabei das Jahr des ersten Rentenbezugs: Wenn Sie 2026 in Rente gehen, liegt die Besteuerung immer bei 84 Prozent. Sie steigt nicht mehr an.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Besteuerungsanteile:

Jahr des RentenbeginnsSteuerpflichtiger AnteilSteuerfreier Anteil
202684%16%
203086%14%
204092%8%
205097%3%
2058100%0%

Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Da dieser in der Regel niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens, bleibt trotz der Besteuerung ein Nettovorteil bestehen. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während der Erwerbsphase, fällt die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase häufig geringer aus.

Welche Vor- und Nachteile hat die Basisrente?

Die Basisrente bringt charakteristische Eigenschaften mit sich, die je nach individueller Situation unterschiedlich zu bewerten sind. Der größte Vorteil liegt in der lebenslangen Rentenzahlung: Die Basisrente wird lebenslang ausgezahlt, frühestens ab 62 Jahren, wodurch das Langlebigkeitsrisiko vollständig abgesichert wird.

Ein wesentlicher Nachteil ist die mangelnde Flexibilität. Die Basisrente ist nicht beleihbar, es findet keine Kapitalauszahlung statt und der Vertrag ist nicht vererbbar. Diese Eigenschaften können jedoch auch als Schutzfunktion betrachtet werden, da sie vor unreflektiertem Zugriff auf die Altersvorsorge schützen.

Die moderne Basisrente bietet verschiedene Anlagemöglichkeiten. Sie können die Rürup-Rente klassisch mit der Garantieverzinsung oder renditeorientiert abschließen. Beim ETF Rürup genießen Sie die gleichen Steuervorteile wie bei der klassischen Basisrente und können von höheren Renditechancen profitieren.

Ein besonderer Vorteil liegt in der Kombinationsmöglichkeit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Rürup-Rente ist der einzige Weg, BU-Beiträge steuerlich voll abzusetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kostet eine 100-Euro-BU effektiv nur etwa 58 Euro. Allerdings wird im Leistungsfall die BU-Rente mit dem Besteuerungsanteil (2026: 84 Prozent) besteuert.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Die Basisrente bietet heute vielfältige Anlagemöglichkeiten. Von klassischen Garantieprodukten bis hin zu fondsgebundenen Varianten mit ETF-Investment ist alles möglich. Die fondsgebundene Variante gewinnt zunehmend an Beliebtheit, da sie höhere Renditechancen bietet als klassische verzinste Anlagen.

Für optimale Ergebnisse sollten Sie auf ein automatisches Ablaufmanagement achten, damit Marktschwankungen kurz vor Rentenbeginn abgefedert werden. Ein garantierter Mindestrentenfaktor bei Vertragsabschluss bietet zusätzliche Sicherheit.

Die steuerliche Optimierung durch Einmalzahlungen ist ein weiterer Gestaltungsbaustein. Einmalzahlungen in einen bestehenden Rürup-Vertrag sind ein beliebtes Steueroptimierungsinstrument. Die Zahlung muss bis zum 31.12.2026 beim Anbieter eingegangen sein.

Fazit

Die Basisrente stellt für bestimmte Zielgruppen ein wertvolles Instrument der Altersvorsorge dar. Selbstständige ohne Zugang zu anderen staatlich geförderten Vorsorgeprodukten und Gutverdiener mit hohen Steuersätzen können erheblich profitieren. Der steuerliche Höchstbetrag von 30.826 Euro für 2026 und die vollständige Absetzbarkeit machen sie zu einem steuerlich attraktiven Vorsorgeprodukt. Gleichzeitig erfordert die Unflexibilität und die nachgelagerte Besteuerung eine sorgfältige Abwägung der persönlichen Umstände. Die Vielfalt der Anlagemöglichkeiten, von klassisch bis fondsgebunden, ermöglicht eine individuelle Ausgestaltung. Die Vorteilhaftigkeit hängt stark von der persönlichen Einkommens- und Lebenssituation ab, weshalb eine fundierte Beratung vor Vertragsabschluss unerlässlich ist. Besonders bei einem Grenzsteuersatz ab 42 Prozent und stabilen Einkommensverhältnissen kann die Basisrente einen wichtigen Baustein einer ausgewogenen Altersvorsorgestrategie darstellen.

Häufig gestellte Fragen

Im Jahr 2026 können Ledige bis zu 30.826 Euro und Verheiratete bis zu 61.652 Euro an Basisrenten-Beiträgen steuerlich geltend machen. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ergibt sich aus 10.000 Euro Einzahlung eine Steuerersparnis von rund 4.200 Euro.
Die Basisrente eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung sowie für Gutverdiener mit hohem Steuersatz. Als Faustregel gilt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 69.879 Euro (2026) entfaltet die Rürup-Rente ihre volle Steuerwirkung. Für Geringverdiener ist der Vorteil geringer.
Die Basisrente funktioniert nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die Beiträge sind heute absetzbar, die spätere Rente wird besteuert. Bei Renteneintritt 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, bis 2058 steigt der Anteil auf 100 Prozent. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist, bleibt ein Netto-Vorteil.
Die Basisrente ist nicht vererbbar, nicht kapitalisierbar und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, nicht als Einmalbetrag. Zudem ist die Rente nicht übertragbar und das angesparte Kapital bei Tod vor Rentenbeginn in der Regel verloren, sofern kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde.
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