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Deutschland beschleunigt Wärmewende

Neues Gesetz fördert klimafreundliche Heizungen mit erneuerbarer Energie

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Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen, Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zielt darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in Deutschland zu beschleunigen. Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Die Regelung betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude, wobei letztere von längeren Übergangsfristen profitieren können, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

Die Bundesregierung unterstützt den notwendigen Heizungstausch durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten bietet. Zusätzlich gibt es einen Geschwindigkeitsbonus sowie einkommensabhängige Förderungen, wodurch die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent steigen kann. Vermieter, die ihre Heizungsanlagen modernisieren, können die Kosten nicht auf die Miete umlegen, um Mieterhöhungen zu vermeiden.

Technologisch bietet das Gesetz verschiedene Optionen für den Umstieg auf Erneuerbare Energie, darunter Wärmepumpen, Hybridheizungen und Solarthermie. Für bestehende Gebäude sind zusätzlich Biomasseheizungen und Gasheizungen, die erneuerbare Gase nutzen, vorgesehen. Fachliche Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und unterstützt Eigentümer bei der Entscheidung für die passende Heizungslösung. In Fällen von Heizungshavarie sind pragmatische Übergangslösungen und Ausnahmen von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren Energien möglich.