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Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland

Neue Regeln für den Straßenverkehr

Finanzleser.de Nachrichten

Mit der ab April wirksamen Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland stellt sich die Frage nach den Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Ab dem 1. April dürfen Bürgerinnen und Bürger Cannabis in bestimmtem Umfang legal konsumieren, jedoch bringt das Fahren unter Drogeneinfluss weiterhin strenge Strafen mit sich. Eine Expertenkommission hat nun auf Initiative des Bundesverkehrsministers Volker Wissing (FDP) einen neuen Grenzwert für THC im Straßenverkehr vorgeschlagen, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Der vorgeschlagene Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. THC ist der psychoaktive Bestandteil der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist. Laut Expertenkommission weist dieser Grenzwert auf ein vergleichbares Risiko hin wie eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Der ADAC und weitere Verbände unterstützen das sorgfältige Vorgehen zur Festlegung eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts.

Bislang gilt in Deutschland ein absolutes Verbot für das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Cannabis, mit Sanktionen ab einem THC-Wert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blut. Diese Regelung bleibt vorerst bestehen, da der neue Grenzwert noch nicht gesetzlich verankert ist. Eine Anpassung des Gesetzes ist erst nach dem Inkrafttreten der Teillegalisierung möglich.

Darüber hinaus empfiehlt die Expertenkommission ein absolutes Alkoholverbot für Personen, die Cannabis konsumiert haben und Auto fahren möchten. Diese strenge Regelung begründet sich durch das erhöhte Risiko, das der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr darstellt.

Kritiker der Teillegalisierung befürchten eine Zunahme von Verkehrsunfällen infolge des erlaubten Cannabis-Konsums. Der ADAC betont jedoch die Wichtigkeit von Aufklärungskampagnen, um die Bevölkerung über die Risiken und die weiterhin bestehende Strafbarkeit des Fahrens unter Drogeneinfluss zu informieren.