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Bundeskabinett beschließt Bezahlkarten für Geflüchtete

Kabinett beschließt Bezahlkarten-Einführung für Geflüchtete zur Vereinfachung der Leistungsauszahlung

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Das Bundeskabinett hat eine wichtige Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen, um Geflüchteten in Deutschland eine neue Form der finanziellen Unterstützung zu bieten: die Bezahlkarte. Diese Neuerung ermöglicht es Geflüchteten, ihre zustehenden Leistungen ohne Bargeld, sondern über eine aufladbare Karte zu erhalten. Der Gesetzentwurf, der am 1. März 2024 angenommen wurde, sieht vor, dass die Bezahlkarte als offizielle Leistungsform im Gesetz verankert wird und allen Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringungsart, zugänglich sein soll.

Bisher erhielten Geflüchtete, je nach Wohnsituation, entweder Sachleistungen oder Bargeld. Die Einführung der Bezahlkarte soll diese Praxis vereinheitlichen und den Ländern sowie Kommunen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Auszahlung der Leistungen bieten. Die Verwaltung der Karte obliegt den einzelnen Ländern, die sich bereits auf Mindeststandards geeinigt und ein Ausschreibungsverfahren für die Umsetzung gestartet haben.

Die Vorteile der Bezahlkarte liegen vor allem in der Zweckbindung der Gelder, die ausschließlich im Inland verwendet werden können, sowie in der Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Städte und Gemeinden. Mit der Einführung der Bezahlkarte verspricht man sich eine effizientere und sicherere Art, den Geflüchteten ihren Lebensunterhalt in Deutschland zu gewährleisten. Der Bundestag wird sich nun mit dem Gesetzentwurf befassen, um die Einführung der Bezahlkarte voranzutreiben.