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Übergangsgeld

Übergangsgeld beantragen: Finanzielle Hilfe in der Rehabilitation

Übergangsgeld sichert Ihr Einkommen während einer medizinischen oder beruflichen Reha. Wer es bekommt, wie hoch es ausfällt und wie Sie es 2026 beantragen.

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Übergangsgeld: Höhe, Anspruch und Antrag

Übergangsgeld sichert den Lebensunterhalt während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitation finanziell ab.

Diese Entgeltersatzleistung erhalten Sie, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit besteht und Sie an entsprechenden Maßnahmen zur Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit teilnehmen. Je nach Träger und familiärer Situation beträgt das Übergangsgeld zwischen 68 und 75 Prozent Ihres vorherigen Nettoverdienstes.

Das Jahr 2026 bringt wichtige Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen mit sich: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich) für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf die Höchsthöhe Ihres Übergangsgeldes aus.

Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie überbrückt finanzielle Einbußen während Ihrer Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen oder beruflichen Eingliederungsleistungen. Das Übergangsgeld dient der wirtschaftlichen Absicherung während der Leistung und wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.

Die Leistung umfasst verschiedene Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Dazu gehören stationäre Kuren, ambulante Therapien, Umschulungen und andere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Während dieser Zeit können Sie nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, wodurch Ihr reguläres Einkommen wegfällt.

Je nach Art der Maßnahme und Ihrer individuellen Situation sind unterschiedliche Träger zuständig. Bei medizinischer Reha meist die Rentenversicherung (Prinzip „Reha vor Rente“) oder die gesetzliche Krankenkasse (Prinzip „Reha vor Pflege“); bei beruflicher Reha je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.

Wer hat Anspruch auf Übergangsgeld?

Der Anspruch auf Übergangsgeld hängt von mehreren Faktoren ab. Voraussetzung ist, dass Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Dies ist automatisch erfüllt, wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie vor Beginn der Rehabilitation in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie müssen unmittelbar vor der Maßnahme Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine entsprechende Entgeltersatzleistung bezogen haben. Dies gilt auch für den vorherigen Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld, da auch dabei Rentenbeiträge gezahlt werden.

Die Teilhabeleistung muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf nicht berufsbegleitend absolviert werden. Für Selbstständige gelten besondere Regelungen: Sie müssen unmittelbar vor der Maßnahme Arbeitseinkommen erzielt und im Kalenderjahr davor Rentenbeiträge entrichtet haben.

Keinen Anspruch haben Sie, wenn der Arbeitgeber während der Rehabilitationsmaßnahme weiterhin das volle Gehalt zahlt. Gleiches gilt beim Bezug von Mutterschaftsgeld. Es besteht immer ein Anspruch auf Übergangsgeld, auch wenn Sie im maßgeblichen Bemessungszeitraum keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. In diesem Fall erfolgt eine Einstufung nach Qualifikationsgruppen.

Wie wird das Übergangsgeld berechnet?

Die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt nach einem festen Schema. Grundlage sind 80 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal in Höhe des Nettogehalts. Diese Berechnungsgrundlage darf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.

Für 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 69.750 Euro jährlich oder 5.812,50 Euro monatlich in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Rentenversicherung beträgt sie 101.400 Euro pro Jahr (8.450 Euro pro Monat). Diese Obergrenzen bestimmen die maximale Höhe Ihres Übergangsgeldes.

Der tatsächliche Zahlbetrag richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation:

  • Ohne Unterhaltspflicht: 68 Prozent der Berechnungsgrundlage
  • Mit Kind oder Pflegepflicht: 75 Prozent der Berechnungsgrundlage
SituationProzentsatzBeispiel bei 3.000€ Berechnungsgrundlage
Ohne Kind68%2.040 €
Mit Kind75%2.250 €
Berufliche Reha ohne Kind68%2.040 €
Berufliche Reha mit Kind75%2.250 €

Besonderheiten beim Mindestübergangsgeld

Damit das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu niedrig ausfällt, hat es eine von der Qualifikation und der Bezugsgröße abhängige Mindesthöhe. Das Mindestübergangsgeld wird nicht aus dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern aus einem fiktiven Arbeitseinkommen.

Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2026 steigt auf 3.955 Euro monatlich. Das fiktive Arbeitseinkommen ist abhängig von der Qualifikation und der relevanten Bezugsgröße. Je nach Qualifikationsgruppe gilt ein anderer Anteil der Bezugsgröße als fiktives Arbeitseinkommen.

Versicherte sind in eine der vier Qualifikationsgruppen einzustufen, wenn sie deren Qualifikationsmerkmale erfüllen und eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Die Einstufung erfolgt nach der höchsten beruflichen Qualifikation, die Sie in Ihrem Berufsleben erworben haben.

Falls Sie Beiträge im maßgeblichen Bemessungszeitraum gezahlt haben, findet bei Umschulungen eine Vergleichsberechnung mit der Qualifikationsgruppe statt. Das höhere Übergangsgeld kommt zur Auszahlung.

Dauer und besondere Arten des Übergangsgeldes

Das Übergangsgeld wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der bewilligten Maßnahme gezahlt. Es beginnt mit dem ersten Tag der Rehabilitation und endet mit dem letzten Tag der Maßnahme. Bei krankheitsbedingten Unterbrechungen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird es für bis zu 42 Tage weitergezahlt, sofern die Maßnahme voraussichtlich fortgesetzt werden kann.

Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Maßnahmen können Sie sogenanntes Zwischenübergangsgeld erhalten. Voraussetzung ist Arbeitsunfähigkeit und kein Anspruch auf Krankengeld. Nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitation kann für maximal drei Monate Anschluss-Übergangsgeld gezahlt werden.

Die Höhe des Anschluss-Übergangsgeldes ist reduziert: Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern oder entsprechenden Pflegekonstellationen erhalten 67 Prozent der Berechnungsgrundlage, alle anderen 60 Prozent. Diese Staffelung soll den Übergang in das Erwerbsleben erleichtern und gleichzeitig Anreize für eine schnelle Arbeitsaufnahme schaffen.

Bei medizinischer Rehabilitation nach vorherigem Arbeitslosengeld besteht eine Besonderheit: Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann Übergangsgeld für die Dauer der Rehabilitationsleistung in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes, wenn der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegen hat.

Steuerliche Behandlung und Progressionsvorbehalt

Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Leistung selbst wird nicht versteuert, aber sie erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Die Lohnersatzleistungen selbst sind zwar steuerfrei, erhöhen aber durch den Progressionsvorbehalt die Steuerlast.

Der Mechanismus funktioniert folgendermaßen: Zunächst wird die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der Progressionseinkünfte ermittelt. Anschließend wird der durchschnittliche Steuersatz auf dieses Einkommen ermittelt. Der durchschnittliche Steuersatz wird danach mit dem zu versteuernden Einkommen multipliziert.

Wenn Sie in dem Jahr mehr als 410 Euro Leistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, fallen Sie unter die sogenannte Pflichtveranlagung. Das bedeutet: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Die Beträge von Lohnersatzleistungen werden grundsätzlich elektronisch durch die auszahlenden Stellen an die Finanzämter übermittelt und sind in der Steuererklärung (Zeile 91 Hauptvordruck oder Zeile 28 Anlage N) einzutragen.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während des Bezugs vom jeweiligen Träger übernommen. Eine Ausnahme bildet der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung: Den Zuschlag von 0,60 Prozent tragen Kinderlose selbst.

Antragstellung und wichtige Hinweise

Die Antragstellung sollten Sie rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation einreichen. Die Deutsche Rentenversicherung benötigt von Ihnen in jedem Fall kurz vor Beginn der Rehabilitationsleistung das ausgefüllte Formular G0512 – Erklärung der Versicherten/des Versicherten.

Für die Berechnung benötigen die Träger verschiedene Unterlagen. Bei mehreren Arbeitgebern müssen Sie zusätzliche Entgeltbescheinigungen anfordern. Die Daten, die die Deutsche Rentenversicherung von Ihrer Krankenkasse benötigt, wie zum Beispiel Vorerkrankungszeiten oder Ende der Entgeltfortzahlung, fordert sie elektronisch bei Ihrer Krankenkasse an.

Damit die Qualifikationsgruppe Ihrer höchsten beruflichen Qualifikation ermittelt werden kann, übersenden Sie entsprechende Nachweise (zum Beispiel Meisterbrief oder Gesellenbrief). Bis diese Nachweise vorliegen, wird die niedrigste Qualifikationsgruppe bei der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt. Das Übergangsgeld ist eng mit dem Konzept der Erwerbsminderungsrente verbunden, da beide Leistungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen unterstützen – allerdings mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zielsetzungen.

Wichtige Fristen beachten:

  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen
  • Bei Arbeitslosengeld: Ende der Leistung dem Arbeitsamt mitteilen
  • Steuererklärung bei mehr als 410 Euro Übergangsgeld abgeben
  • Erste Zahlung erfolgt meist zum 25. des Folgemonats

Die rechtzeitige und vollständige Antragstellung verhindert Verzögerungen oder Leistungsausfälle. Das Übergangsgeld wird grundsätzlich nicht rückwirkend vor Antragstellung gezahlt.

Fazit

Das Übergangsgeld bietet eine wichtige finanzielle Absicherung während Rehabilitationsphasen. Je nach familiärer Situation erhalten Sie zwischen 68 und 75 Prozent Ihres bisherigen Nettoeinkommens. Die Anpassungen für 2026 führen durch die gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen zu höheren Maximalleistungen für Gutverdiener. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Maßnahmenbeginn ist unerlässlich, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Obwohl das Übergangsgeld steuerfrei ist, müssen Sie es aufgrund des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung angeben, wenn Sie mehr als 410 Euro erhalten haben. Die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt der Träger – mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rehabilitationsträger oder Ihre Krankenkasse.

Häufig gestellte Fragen

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die den Lebensunterhalt während einer Rehabilitation oder beruflichen Maßnahme sichert. Je nach Situation zahlen die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht.
Die Berechnungsgrundlage beträgt 80 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, maximal aber den Nettoverdienst. Versicherte ohne Unterhaltsverpflichtungen erhalten 68 Prozent ihres letzten Nettoverdienstes. Bei mindestens einem Kind oder der Pflege des Ehepartners ohne Leistungen aus der Pflegeversicherung steigt die Leistung auf 75 Prozent.
Bei der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie vor Beginn der Reha Beiträge gezahlt und unmittelbar davor Arbeitsentgelt oder eine Entgeltersatzleistung erzielt haben. Die Teilhabeleistung muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf nicht berufsbegleitend absolviert werden. Für Selbstständige gelten besondere Regeln.
Bei der Rentenversicherung liegt die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 281,67 Euro (2025: 268,33 Euro). Darüber hinausgehende Verdienste werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt. Für Spitzenverdiener bedeutet dies eine gedeckelte Leistungshöhe trotz höherer tatsächlicher Einkommen.
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