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Minijob

Minijob ab 2024: Grenzen, Regeln und Verdienst erklärt

Im Minijob gelten feste Verdienstgrenzen und besondere Regeln. Welche Grenze 2026 gilt, welche Rechte Sie haben und was sich für Minijobber ändert.

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Minijob 2026: Verdienstgrenzen, Rechte und Neuerungen

Ein Minijob regelt die Bedingungen für geringfügige Beschäftigung mit definierten Verdienst- und Zeitgrenzen. Die monatliche Verdienstgrenze steigt ab 2026 auf 603 Euro und ab 2027 auf 633 Euro. Diese automatische Anpassung erfolgt, weil die Grenze seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist. Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in dieser Beschäftigungsform – sowohl Studierende, Rentner als auch Eltern in Elternzeit nutzen diese Option.

Zwei Arten von Minijobs

Es gibt zwei grundverschiedene Formen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung orientiert sich am Verdienst. Hier darfst du monatlich maximal 603 Euro (2026) verdienen – im Jahr bis zu 7.236 Euro. Das ist die häufigste Variante.

Die kurzfristige Beschäftigung funktioniert anders. Sie richtet sich nach der Dauer, nicht nach dem Lohn. Du darfst maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten ab 2026 erweiterte Grenzen: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Wie viel du verdienst, spielt keine Rolle.

Verdienstgrenzen 2026 und 2027

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ab 2027 sind es 14,60 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf deine Minijob-Grenze aus.

JahrMindestlohnMonatliche GrenzeJahresgrenze
202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
202714,60 Euro633 Euro7.596 Euro

Die Berechnung folgt einer festen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Basis sind zehn Stunden pro Woche. Diese dynamische Kopplung bedeutet: Jede Mindestlohn-Erhöhung führt automatisch zur neuen Minijob-Grenze. Du brauchst dich um Updates nicht selbst zu kümmern.

Arbeitszeiten richtig berechnen

Der höhere Mindestlohn ändert deine maximale Arbeitszeit. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du etwa 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten. Bei höherem Stundenlohn werden es automatisch weniger Stunden.

Gelegentliche Überschreitungen erlaubt: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Du darfst die Grenze gelegentlich und unvorhergesehen in maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres überschreiten. Die jährliche Höchstgrenze liegt dann bei 8.442 Euro.

Beispiel: Du verdienst normalerweise 603 Euro monatlich. Im März 2026 übernimmst du eine Krankheitsvertretung und erhältst 1.000 Euro. Im November 2025 hattest du bereits einen Monat mit 800 Euro. Innerhalb des Zeitjahres wurde die Grenze nur zweimal unvorhergesehen überschritten – dein Status bleibt erhalten.

Rentenversicherung im Minijob

Ein Minijob unterliegt grundsätzlich der Rentenversicherung als Pflichtversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt 15 Prozent pauschal. Bei gewerblichen Minijobs zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent.

Wichtige Änderung ab Juli 2026: Du kannst deine Befreiung von der Rentenversicherung nun einmalig rückgängig machen. Das bedeutet: Du zahlst ab dann zusätzliche Rentenbeiträge, erhältst dafür aber volle Rentenpunkte und Ansprüche.

Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht sind erheblich. Du erwerbst Pflichtbeitragszeiten für die gesetzliche Rente. Die Beschäftigungszeit zählt vollständig für Wartezeiten. Außerdem brauchst du diese Zeiten für Leistungen zur Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und Entgeltumwandlung.

So funktioniert der Antrag: Du stellst einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Er dokumentiert den Eingang und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.

Arbeitsrechtliche Ansprüche

Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das ist nicht verhandelbar. Du erhältst:

  • Urlaub: mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: bis zu 6 Wochen
  • Mutterschutz und Elternzeit: ohne Einschränkungen
  • Kündigungsschutz: mindestens 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende

Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Schutz. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt zudem das allgemeine Kündigungsschutzgesetz.

Krankenversicherung klären

Minijobs sind krankenversicherungsfrei. Das bedeutet: Du bist nicht automatisch über deinen Arbeitgeber versichert. Du musst dich selbst absichern durch:

  • Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Fortsetzung einer bestehenden Versicherung

Wichtig für 2026: Wer bisher zwischen 556 und 603 Euro verdient hat, war im Midijob mit Krankenversicherungspflicht. Ab 2026 fällt dieser Verdienst unter den Minijob – ohne automatische Versicherung. Wenn du in der Krankenkasse bleiben möchtest, musst du dein Einkommen über 603 Euro erhöhen.

Abgaben und Steuern

Der Arbeitgeber zahlt für gewerbliche Minijobs:

  • 13 % Pauschale zur Krankenversicherung
  • 15 % zur Rentenversicherung
  • 0,80 % Umlage U1 (Krankheit)
  • 0,22 % Umlage U2 (Mutterschutz)
  • 2 % Pauschalsteuer

Du selbst zahlst einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung (falls keine Befreiung beantragt).

Bei kurzfristiger Beschäftigung fallen deutlich weniger Abgaben an: nur 0,80 % U1 und 0,22 % U2. Dafür ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei.

Fazit

Die Minijob-Regelungen 2026 bieten attraktive Chancen. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro – das bedeutet mehr Einkommen ohne Statusverlust. Die größte Neuerung ist die Möglichkeit ab Juli 2026, die Rentenversicherungsbefreiung rückgängig zu machen. Das gibt dir Flexibilität bei der Altersvorsorge. Du profitierst von vollständigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Arbeitgeber sollten diese Änderungen ihren Mitarbeitern klar erklären, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich. Diese Anpassung folgt der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026. Ab 2027 steigt die Grenze voraussichtlich auf 633 Euro.
Bei Bezahlung nach Mindestlohn von 13,90 Euro beträgt die maximale Arbeitszeit 43,38 Stunden pro Monat. Bei höherem Stundenlohn reduziert sich die maximal zulässige Arbeitszeit entsprechend. Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überschreitungen sind unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Minijobber zahlen einen Rentenversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent, bei Privathaushalten 13,6 Prozent. Von Einkommensteuer und den meisten Sozialabgaben sind sie befreit. Der Arbeitgeber trägt pauschal 13 Prozent zur Krankenversicherung, sofern der Minijobber gesetzlich versichert ist.
Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Bei jeder Mindestlohnerhöhung steigt somit automatisch auch die Minijob-Grenze.
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