
von Nicole Hahn
Redakteurin bei Finanzleser.de
10. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Minijob 2026: Verdienstgrenzen, Rechte und Neuerungen
Ein Minijob regelt die Bedingungen für geringfügige Beschäftigung mit definierten Verdienst- und Zeitgrenzen. Die monatliche Verdienstgrenze steigt ab 2026 auf 603 Euro und ab 2027 auf 633 Euro. Diese automatische Anpassung erfolgt, weil die Grenze seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist. Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in dieser Beschäftigungsform – sowohl Studierende, Rentner als auch Eltern in Elternzeit nutzen diese Option.
Zwei Arten von Minijobs
Es gibt zwei grundverschiedene Formen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung orientiert sich am Verdienst. Hier darfst du monatlich maximal 603 Euro (2026) verdienen – im Jahr bis zu 7.236 Euro. Das ist die häufigste Variante.
Die kurzfristige Beschäftigung funktioniert anders. Sie richtet sich nach der Dauer, nicht nach dem Lohn. Du darfst maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr arbeiten. Für landwirtschaftliche Betriebe gelten ab 2026 erweiterte Grenzen: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage. Wie viel du verdienst, spielt keine Rolle.
Verdienstgrenzen 2026 und 2027
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Ab 2027 sind es 14,60 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf deine Minijob-Grenze aus.
| Jahr | Mindestlohn | Monatliche Grenze | Jahresgrenze |
|---|---|---|---|
| 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro | 7.236 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro | 7.596 Euro |
Die Berechnung folgt einer festen Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Basis sind zehn Stunden pro Woche. Diese dynamische Kopplung bedeutet: Jede Mindestlohn-Erhöhung führt automatisch zur neuen Minijob-Grenze. Du brauchst dich um Updates nicht selbst zu kümmern.
Arbeitszeiten richtig berechnen
Der höhere Mindestlohn ändert deine maximale Arbeitszeit. Mit dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 Euro kannst du etwa 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die 603-Euro-Grenze zu überschreiten. Bei höherem Stundenlohn werden es automatisch weniger Stunden.
Gelegentliche Überschreitungen erlaubt: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Du darfst die Grenze gelegentlich und unvorhergesehen in maximal zwei Monaten innerhalb eines Jahres überschreiten. Die jährliche Höchstgrenze liegt dann bei 8.442 Euro.
Beispiel: Du verdienst normalerweise 603 Euro monatlich. Im März 2026 übernimmst du eine Krankheitsvertretung und erhältst 1.000 Euro. Im November 2025 hattest du bereits einen Monat mit 800 Euro. Innerhalb des Zeitjahres wurde die Grenze nur zweimal unvorhergesehen überschritten – dein Status bleibt erhalten.
Rentenversicherung im Minijob
Ein Minijob unterliegt grundsätzlich der Rentenversicherung als Pflichtversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt 15 Prozent pauschal. Bei gewerblichen Minijobs zahlst du einen Eigenanteil von 3,6 Prozent.
Wichtige Änderung ab Juli 2026: Du kannst deine Befreiung von der Rentenversicherung nun einmalig rückgängig machen. Das bedeutet: Du zahlst ab dann zusätzliche Rentenbeiträge, erhältst dafür aber volle Rentenpunkte und Ansprüche.
Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht sind erheblich. Du erwerbst Pflichtbeitragszeiten für die gesetzliche Rente. Die Beschäftigungszeit zählt vollständig für Wartezeiten. Außerdem brauchst du diese Zeiten für Leistungen zur Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente und Entgeltumwandlung.
So funktioniert der Antrag: Du stellst einen schriftlichen oder elektronischen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Er dokumentiert den Eingang und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.
Arbeitsrechtliche Ansprüche
Minijobber haben dieselben arbeitsrechtlichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das ist nicht verhandelbar. Du erhältst:
- Urlaub: mindestens 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: bis zu 6 Wochen
- Mutterschutz und Elternzeit: ohne Einschränkungen
- Kündigungsschutz: mindestens 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende
Besonderer Kündigungsschutz: Schwangere Minijobberinnen genießen besonderen Schutz. In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt zudem das allgemeine Kündigungsschutzgesetz.
Krankenversicherung klären
Minijobs sind krankenversicherungsfrei. Das bedeutet: Du bist nicht automatisch über deinen Arbeitgeber versichert. Du musst dich selbst absichern durch:
- Familienversicherung über Ehepartner oder Eltern
- Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Fortsetzung einer bestehenden Versicherung
Wichtig für 2026: Wer bisher zwischen 556 und 603 Euro verdient hat, war im Midijob mit Krankenversicherungspflicht. Ab 2026 fällt dieser Verdienst unter den Minijob – ohne automatische Versicherung. Wenn du in der Krankenkasse bleiben möchtest, musst du dein Einkommen über 603 Euro erhöhen.
Abgaben und Steuern
Der Arbeitgeber zahlt für gewerbliche Minijobs:
- 13 % Pauschale zur Krankenversicherung
- 15 % zur Rentenversicherung
- 0,80 % Umlage U1 (Krankheit)
- 0,22 % Umlage U2 (Mutterschutz)
- 2 % Pauschalsteuer
Du selbst zahlst einen Eigenanteil von 3,6 % zur Rentenversicherung (falls keine Befreiung beantragt).
Bei kurzfristiger Beschäftigung fallen deutlich weniger Abgaben an: nur 0,80 % U1 und 0,22 % U2. Dafür ist die Beschäftigung sozialversicherungsfrei.
Fazit
Die Minijob-Regelungen 2026 bieten attraktive Chancen. Die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro – das bedeutet mehr Einkommen ohne Statusverlust. Die größte Neuerung ist die Möglichkeit ab Juli 2026, die Rentenversicherungsbefreiung rückgängig zu machen. Das gibt dir Flexibilität bei der Altersvorsorge. Du profitierst von vollständigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Arbeitgeber sollten diese Änderungen ihren Mitarbeitern klar erklären, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.

