
von Nicole Hahn
Redakteurin bei Finanzleser.de
09. Juni 2026
Inhaltsverzeichnis
Was ist Bürgergeld 2026?
Bürgergeld regelt als staatliche Grundsicherung den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Menschen, die ihre Existenz nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.
Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), die seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt. Sie richtet sich an erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die Regelsätze bleiben 2026 bei der sogenannten Nullrunde unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Zum Regelsatz kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu.
Das Bürgergeld soll ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten und gleichzeitig die berufliche Eingliederung fördern. Wichtig: Sie müssen nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld zu erhalten. Viele Bezieher gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht.
Bürgergeld-Regelsätze 2026: Aktuelle Beträge nach Personengruppe
Die Regelsätze beim Bürgergeld bleiben 2026 unverändert. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro. Diese Nullrunde trifft rund 5,5 Millionen Leistungsbeziehende in Deutschland.
Die Regelsätze nach Regelbedarfsstufen im Detail:
| Personengruppe | Monatlicher Betrag | Regelbedarfsstufe |
|---|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 Euro | RBS 1 |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 Euro | RBS 2 |
| Volljährige 18–24 Jahre im Elternhaus | 451 Euro | RBS 3 |
| Kinder 14–17 Jahre | 471 Euro | RBS 4 |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 Euro | RBS 5 |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 Euro | RBS 6 |
Dass die Regelsätze nicht sinken können, liegt an der Besitzschutzregelung nach § 28a Absatz 5 SGB XII. Das heißt: Der einmal gewährte Betrag muss in den Folgejahren mindestens beibehalten werden.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld erhalten Sie nur bei gleichzeitigem Vorliegen aller Anspruchsvoraussetzungen. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Hilfebedürftig sind Sie, wenn Ihr Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann. Außerdem müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Erwerbsfähigkeit: Mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können
- Hilfebedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
- Wohnsitz: Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Bedarfsgemeinschaft: Leben Sie mit anderen zusammen, wird gemeinsam geprüft
Aktuell sind etwa 5,4 bis 5,5 Millionen Menschen auf Bürgergeld angewiesen. Im März 2026 waren es 5,176 Millionen Empfänger, davon etwa 3,9 Millionen erwerbsfähig und 17 Prozent Aufstocker.
Einkommen und Vermögen: Was wird angerechnet?
Beim Bürgergeld gelten bis Juni 2026 noch großzügige Vermögensfreibeträge. In der Karenzzeit – dem ersten Jahr nach Erstbeantragung – bleibt Vermögen bis 40.000 Euro für die antragstellende Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft vollständig geschützt. Nach der Karenzzeit galt ein einheitlicher Freibetrag von 15.000 Euro pro Person.
Bei Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Grundsätzlich bleiben 100 Euro vom Bruttoeinkommen anrechnungsfrei. Darüber hinaus sind bei einem Bruttoeinkommen zwischen 100 und 1.000 Euro weitere 20 Prozent freibetragsfähig.
Geschütztes Vermögen umfasst:
- Angemessener Hausrat und ein angemessenes Kraftfahrzeug
- Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größe
- Staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Verträge)
- Vermögen für die Altersvorsorge (150 Euro pro Lebensjahr)
Die große Reform 2026: Grundsicherungsgeld ab Juli
Ab dem 1. Juli 2026 tritt das neue Gesetz schrittweise in Kraft. Die Geldleistung „Bürgergeld“ soll in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt werden. Diese Reform bringt deutlich strengere Regeln mit sich.
Die wichtigsten Änderungen ab Juli 2026:
Vermögensregelung komplett neu:
Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt werden.
Ab dem 1. Juli 2026 werden altersgestaffelte Freibeträge eingeführt: bis 30 Jahre 5.000 Euro, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und über 50 Jahre 20.000 Euro.
Mietobergrenzen verschärft:
Die Kosten der Unterkunft sollen unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt werden. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
Vermittlungsvorrang:
Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen kommen erst danach in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
Bürgergeld-Antrag: Wie, wo und was ist zu beachten?
Den Bürgergeld-Antrag stellen Sie online über jobcenter.digital. Der Online-Antrag bietet zahlreiche Vorteile: Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren geführt, können Nachweise direkt hochladen und sparen Zeit.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Nachweise über Einkommen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
- Unterlagen zu weiterem Einkommen (Kindergeld, Rente, Unterhalt)
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Leben Sie mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Sie sind in diesem Fall die Vertreterin oder der Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Wichtige Hinweise:
- Niemals Originale einreichen, sondern stets Kopien
- Das Jobcenter digitalisiert alle Unterlagen
- Für Erstanträge wird eine Bearbeitungsdauer von maximal 14 Arbeitstagen angestrebt
- Dafür müssen die Unterlagen vollständig vorliegen
Bürgergeld vs. Wohngeld + Kinderzuschlag: Welche Option ist besser?
Bevor Sie Bürgergeld beantragen, sollten Sie prüfen, ob Wohngeld plus Kinderzuschlag nicht die bessere Alternative wäre. Diese Kombination bringt oft mehr Geld und deutlich weniger Verpflichtungen mit sich.
Vorteile von Wohngeld plus Kinderzuschlag:
- Keine Mitwirkungspflichten beim Jobcenter
- Vermögen wird nicht geprüft
- Keine Sanktionen möglich
- Oft höhere Gesamtleistung
- Erwerbseinkommen wird besser angerechnet
Nachteile:
- Komplexere Antragstellung bei zwei Behörden
- Krankenversicherung muss selbst organisiert werden
- Nicht alle Mehrbedarfe werden abgedeckt
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Eine Familie mit zwei Kindern und 1.500 Euro Bruttoeinkommen kann mit Wohngeld und Kinderzuschlag oft 200 bis 300 Euro mehr erhalten als mit aufstockendem Bürgergeld.
Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich bei Ihrer örtlichen Beratungsstelle oder beim Jobcenter beraten, welche Variante für Sie günstiger ist.
Fazit
Das Bürgergeld sichert 2026 für über 5 Millionen Menschen das Existenzminimum bei unverändertem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende. Die für Juli geplante Reform zur „neuen Grundsicherung“ verschärft jedoch die Bedingungen erheblich: Die großzügige Vermögenskarenzzeit entfällt zugunsten altersgestaffelter Freibeträge, Mietobergrenzen werden strenger kontrolliert und der Vermittlungsvorrang kehrt zurück. Wer aktuell Leistungen bezieht oder einen Antrag plant, sollte sich rechtzeitig über die neuen Regeln informieren und prüfen, ob Alternativen wie Sozialhilfe oder andere Unterstützungsformen vorteilhafter sind. Die Reform markiert einen deutlichen Kurswechsel hin zu mehr Pflichten und schärferen Sanktionen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung.

